Parlamentarische Arbeit wird vorzusweise in Ausschüssen erledigt. Nie ist ein Ausdruck passender gewählt worde: Ausschuss bezeichnet im Handwerk das, was misslungen ist und mit dem Müll entsorgt wird. Entsprechend handelt es sich bei den Mitgliedern parlamentarischer Ausschüsse um Leute, die sonst in der Wirtschaft zu nichts zu gebrauchen sind, und die Ergebnisse der Ausschussarbeit sind ebenfalls misslungen und Müll.
Ein Beispiel ist das Bundes-Verschraubungs-Durchführungsgesetz. Die Parteien A und B wollten dieses Gesetz jeweils auf metrischer oder zölliger Maßbasis. Hier war ein Kompromiss leicht zu erreichen, der beide Vorstellungen befriedigt. Sehr viel länger (ca. 2 Jahre) hat die Einigung auf passenden Bezeichnungen gedauert, da die bestehenden Begriff „Schraube“ und „Mutter“ allen Parteien wesentlich zu sexistisch und nicht geeignet erschienen, der Vielfalt der Geschlechtet zu entsprechen. Hier das Ergebnis.
§ 1. Verschraubung
Eine Verschraubung ist ein Ineinandergreifen einer durch einen inhaltlosen kreisförmigen Rand geführten Gewindespendenden und einer Gewinderaufnehmenden, die bis zum festen Halt ineinander gedreht werden.
§ 2. Verschraubungsteile
(a) Eine Gewindespendende ist eine Stange mit eingeschnittenem Gewinde mit mindestens einer hinreichenden Anzahl von Windungen, an deren einen Seite ein Knauf mit einem größeren Durchmesser sitzt. Durchmesser und Gewinde sind in metrischen Maßeinheiten angeben. Zulässige Kombinationen von Windungen, Durchmesser und Gewinde regelt eine DIN-Norm.
(b) Eine Gewindeaufnehmende ist eine Platte mit einem inhaltelosen kreisförmigen Rand, in dessen Innenwand ein Gewinde geschnitten ist. Durchmesser und Gewinde sind in zölligen Maßeinheiten angeben. Zulässige Kombinationen von Windungen, Durchmesser und Gewinde regelt eine DIN-Norm.
§ 3. Zulässige Verschraubungen
(a) Zur Vorbereitung einer Verschraubung ist eine Gewindespendende durch einen inhaltlosen Rand in den zu verbindenden Gewerken zu schieben. Die Gewindespendende muss einen kleineren Durchmesser haben als der inhaltlose Rand, der Knauf muss einen größeren Durchmesser haben. Die Länge der Gewindespendenden muss mindestens die Summe der Dicken der Gewerke und der Gewindeaufnehmenden erreichen.
(b) Die durchgeschobene Gewindespendende muss in eine Gewindeaufnehmede gefügt werden, deren Gewindedurchmesser nicht kleiner ist als der Innendurchmesser der Gewindespendenden und deren Innendurchmesser nicht größer ist als der Gesamtduchmesser der Gewindespendenden.
(c) Eine Verschraubung gilt als initiert, wenn nach drehendem Ineinanderfügen von Gewindespendender und Gewindeaufnehmender eine Trennung ohne Drehung nicht mehr möglich ist.
(d) Eine Verschraubung gilt als gesichert, wenn sich Gewindespendende und Gewindeaufnehmende durch Rütteln nicht mehr zu lösen sind.
Reißt bei einem Ineinanderfügen die Gewindespendende ab, gilt die Verschraubung als nicht erfolgt.
(e) Eine Verschraubung gilt als erfolgreich, wenn sich die Werkstücke nicht mehr gegeneinander verschieben. Als begleitende Maßnahmen zum Erreichen einer erfolgreichen Verschraubung können Unterlegscheiben verwendet werden. Näheres regelt das Bundesunterlegscheibeneinsatzgesetz.
(f) Davon abweichende Verschraubungen sind keine Verschraubungen im Sinne dieses Gesetzes und gelten daher nicht als Verschraubungen. Ein Verwendung des Begriffs „Verschraubung“ durch solche Nichtverschraubungen sind Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß Verschraubungsdurchführungsordnungswidrigkeitsverordnung geahndet.
Ausschussmitglieder: 22.
Bearbeitungsdauer bis zur abschließenden Lesung und Verabschiedung: 25 Monate
Durchschnittliche Anzahl von Ausschüssen pro Abgeordnetem: 2
Kosten für den Bürger: 22 * 25 * 11.500 / 2 = 3,16 Mio €
Ein vertretbarer Aufwand für etwas, das nicht nur nutzlos ist, sondern nicht funktioniert.