Die Staatsterroristen

Laut dem Grundgesetz ist die „Würde des Menschen“ das höchste Gut. Aber was ist die Würde des Menschen eigentlich? Fragen wir doch einfach einmal nach: „Herr Kant, worin besteht die Würde des Menschen?“ – „Die Würde des Menschen besteht in… bla, bla, bla…“ – „Aha! Alles klar! Habe ich verstanden. Aber worin besteht denn nun die Würde des Menschen, Herr Kant?“ Das war also irgendwie nichts. Auch andere Sachverständige führen in vielen Fällen ebenfalls ins mentale Durcheinander. Also versuchen wir es einmal selbst: Die Würde des Menschen besteht in der Existenz physischer und psychischer privater Rückzugsräume, die niemand ohne Erlaubnis des Inhabers betreten darf.

Beispielhaft erklärt: Die eigene Wohnung ist solch ein physischer Rückzugsraum, in den man ungebeten nicht eintritt. Die Hoheit über den eigenen Körper und das, was mit ihm geschieht, ebenfalls. Und auch die Äußerung der eigenen Ansichten zu bestimmten Themen ist Ausdruck des Anspruchs auf eine gesunde Psyche als Rückzugsraum – denn wenn man zu einem bestimmten Thema verbal „Dampf ablässt“, macht das zwar die eigentliche Sache kein bisschen besser, aber man kann sie wesentlich besser aushalten, ohne emotional und geistig zu verkümmern oder innerlich zu explodieren. Man könnte so noch weitermachen – aber der Leser merkt bestimmt schnell, dass viele dieser die persönliche Würde ausmachenden privaten Räume durch Grundrechte definiert und garantiert werden.

Natürlich sind diese Räume der Freiheit begrenzt. Der Mensch als evolutionär bedingt soziales Wesen ist bereits darauf konditioniert, Beschränkungen zu akzeptieren. Zudem sind die Grenzen des „Zumutbaren“ kulturell und individuell flexibel. Aber am Grundprinzip ändert dies nichts: Jeder Mensch braucht physische und psychische Freiräume, sonst wird er krank und zerbricht. Andererseits sind Verletzungen der Privaträume in der Praxis nichts Ungewöhnliches: Der Einbrecher, der in eine Wohnung eindringt, um den Sparstrumpf zu stehlen, verletzt so einen Privatbereich und lässt den Wohnungseigentümer psychisch geschädigt zurück. Die Justiz wiederum entzieht dem Verbrecher – sofern sie ihn erwischt – einige seiner Freiräume, um ihm zu demonstrieren, was er damit bewirkt hat – und ihn dadurch (hoffentlich) zu erziehen. So weit alles business as usual.

Nüchtern betrachtet ist das alles tatsächlich gewissermaßen rein geschäftlich: Für den Einbrecher liegt der – auch mentale – Gewinn in der Tat selbst, denn er kann sich von dem geklauten Geld beim Italiener ein Luxusessen leisten. Auch für den Richter liegt der “Gewinn” in der Verurteilung selbst – denn er hat ja dem Recht Genüge getan. Aber nehmen wir mal an, jemand wie Bill Gates bricht in eine Wohnung ein und klaut Geld. Davon hat er nichts – denn die Pizzeria gehört ihm bereits. Die Tat ist also nichts Geschäftliches, sondern etwas Persönliches: Er profitiert nicht von dem Geld, sondern von der psychischen Misere, die er beim Opfer auslöst. Nicht die Tat ist der Gewinn, sondern die Folgen der Tat. Wir müssen also differenzieren: der Kriminelle (und der Richter/Staatsanwalt) begehen ihre Taten aus geschäftlichen Gründen – und so sollte es auch sein, ohne spezielle persönliche Bezüge. Wird die Tat aus persönlichen Gründen begangen, müssen wir einen anderen Begriff verwenden: der Täter ist ein Terrorist und für diesen stehen die persönlichen Folgen für die Betroffenen im Vordergrund.

Diese Begriffe erlauben nun eine recht einfache und klare Differenzierung – auch auf anderen Ebenen: Die USA könnte man aus einem gewissen Blickwinkel beispielsweise als einen “kriminellen” Staat bezeichnen, der andere Länder mit Hilfe seines Militärs und anderer erpresserischer Maßnahmen ausplündert. Das ist aber nichts Persönliches, sondern wiederum geschäftlich zu verstehen – das individuelle Leid der Betroffenen interessiert „den Amerikaner“ nicht, sondern er denkt an seine eigenen Interessen. Bei anderen Ländern, die weniger weit weg sind als die USA, kann man nach den gleichen analytischen Kriterien zu dem Schluss kommen, dass es sich um terroristische Staaten handelt, da sich ihre Handlungen – allen staatsräsonistischen und strategischen Behauptungen zum Trotz – vorzugsweise gegen bestimmte Personengruppen oder Ethnien richten. Da die Politik von Staaten letztlich von einzelnen Personen gemacht wird, kann man Aussagen der Politiker mit Handlungen des Staates korrelieren und landet dann in einigen Fällen bei großem verbalem Säbelrasseln, aber pragmatischer Politik (das ist geschäftlich), in anderen bei einer Übereinstimmung (das ist persönlich und damit gemäß unserer Definition terroristisch) oder nur bei großem Säbelrasseln ohne Machthintergrund (das ist einfach nur dumm).

Die Rolle der Justiz hat in dieser Größenordnung das Volk, das auf demokratische oder irgendeine andere Weise die politischen Ausreißer beseitigt. Das funktioniert aus Gründen, zu denen wir gleich kommen, leider nur in wenigen Fällen.

Auch in einem funktionierenden System läuft natürlich nicht alles reibungslos. Politiker alter Schule haben auch es nicht jedem in ihrem Volk Recht gemacht, aber das war in der Regel ebenso geschäftlich: sie wollten bestimmte Ziele erreichen und nicht vorsätzlich bestimmte Gruppen quälen.

Anders sieht es bei heutigen Mainstream aus, der vorzugsweise eine ideologielastige Politik der Grünen betreibt und den Bürger bis ins Badezimmer und die Küche ihre Ideologie vorschreiben will, gleichzeitig aber selbst zu den eifrigsten nach nachhaltigsten Verletzern der eigenen Regeln gehört und damit die Definition von Terroristen erfüllt. Eigentlich gehören die Grünen und andere damit als terroristische Parteien verboten. Normalerweise sollte trotzdem alles im Lot bleiben, wenn das Rechtssystem der Verfassung funktioniert. Normalerweise; doch George Orwell hat in „Animal Farm“ aufgezeigt, wie das System aus dem Lot geraten kann. Das Rezept braucht zwei Zutaten: eine vor allem die Augen fest verschließende Bürokratie, wie sie Franz Kafka in „Der Prozess“ eindringlich beschreibt (und wie sie die Nationalsozialisten in die Praxis umgesetzt haben, wie Raul Hilberg in „Die Vernichtung der europäischen Juden“ akribisch dokumentiert) – und Staatsdiener, die alles nicht mehr geschäftlich betrachten, sondern individuell persönlich und damit zu Terroristen mutieren, wie wiederum Orwell in „1984“ ausgeführt. Und genau an dem Punkt sind wir heute: Die „Schweine“ im Orwellschen Sinn haben Macht und Deutungshoheit übernommen und eine anonyme, für nichts verantwortliche und nicht greifbare Bürokratie verwaltet das Land buchstäblich zu Tode. Wer Kritik übt, wird von ein Riege in den Terrorismus abgeglittener Polizisten, Staatsanwälte und Richter vernichtet.

Das klingt nun hart und pauschal und bedarf einer faktischen Hinterlegung: Ein Großteil des Justizapparates beschäftigt sich mit so genannten Verbaldelikten, beispielsweise Beleidigung. Nicht beleidigt zu werden (insofern ist eine Verfolgung solcher Delikte durchaus korrekt), fällt unter die Wahrung der persönlichen Freiräume. Schwere vorsätzliche Beleidigungen und Verleumdungen können durchaus psychische Traumata hervorrufen – jedoch gehört die Verfolgung nicht in staatliche Hand. Denn eine “neutrale Sicht”, wie sie Juristen immer wieder behaupten, existiert nicht. Wie betroffen jemand ist, kann nur der Betroffene darstellen, aber der wird in den Verfahren gar nicht befragt. Natürlich existieren vorsätzliche, persönlich begründete Angriffe durch – so kann man sie nach unserer Definition durchaus nennen – Verbalterroristen, die man auch als solche erkennen kann; aber die Praxis sieht oft anders aus. Wenn ein Minister zum wiederholten Mal und vorausschaubar voll in den Hundekothaufen gegriffen hat, ist ein herzliches „Arschloch“ nicht anderes als ein „Dampf ablassen“, um die eigene Psyche gesund zu halten. Eigentlich sollte die Justiz das berücksichtigen – und hat das früher auch getan. Aber heute?

Einen unfähigen Wirtschaftsminister als „fachliche Null“ zu bezeichnen ist keine Beleidigung, wird aber heute als solche geahndet. Ein Robert Habeck mag mental ob der Äußerung geknickt sein – aber die Aussage ist faktisch beweisbar, und seinen subjektiven und emotionalen Zustand darüber hat er sich selbst zuzuschreiben, er kann nicht andere dafür verantwortlich machen. Die gleiche Person als „fähigsten Minister in der Geschichte der Republik“ zu bezeichnen, wie es manche Grüne machen, wäre hingegen eine schwere Beleidigung des gesunden Menschenverstandes und des damit ausgestatteten Bevölkerungsanteils, wird aber nicht juristisch geahndet, wie es sich für beide Äußerungen eigentlich gehört.

Den heutigen Zustand der Justiz zeigt das Interview, dass der US-Sender CBS mit den drei Göttinger Staatsanwälten Svenja Meininghaus, Dr. Matthäus Fink und Frank-Michael Laue geführt hat und indem die sich drei Ankläger auf die Frage, wie eine Hausdurchsuchung aufgrund eines Posts bei X bei den Betroffenen ankommt, die Seele aus dem Leib feixen. Oberstaatsanwalt Laue dazu ergänzend und weiterhin feixend: „Es ist ja schon eine Bestrafung, das Handy weggenommen zu bekommen – es ist sogar schlimmer als die Strafzahlung selbst.“ Man muss das noch etw genauer auseinander nehmen, um zu verstehen, dass diese “Drei von der Strafstelle“-Handlanger des Gesinnungsstaates eine Form von Staatsterrorismus im übelsten Sinn des Begriffs verkörpern. Da hat jemand zum Beispiel das bekannte „Schwachkopf“-Motiv auf Twitter/X geteilt – und nun wird seine Wohnung durchsucht. Was hofft man, dadurch zu finden? Seine Anschrift hat man und die Tat ist dokumentiert. Die Begründung: Er könnte ja noch mehr angestellt haben; vielleicht Kinderpornos oder Bombenbaupläne auf dem PC?

Einerseits ist das „Minority Report“ in Reinkultur, andererseits das Fischen nach zufälligem Beifang ohne Verdachtsmomente. Denn das Eindringen in den Privatbereich ist hier fast schon so massiv wie bei Orwell: Sogar private Notizen sind strafbar und da fehlt eigentlich nur noch angewandte Folter, um auch nicht ausgesprochene Gedanken zu “ermitteln” und entsprechend ahnden zu können. Zudem ist es ja, siehe oben “schon eine Bestrafung, das Handy weggenommen zu bekommen“ – ein Statements mit dem dieser Stasianwalt, wie wir ihn fortan nennen wollen, die Rolle des Ermittlers, Richters und Vollstreckers in einem übernimmt – und das, obwohl durchaus alles letztlich im zulässigen Rahmen geblieben sein dürfte und eine Verurteilung (noch) gar nicht vorliegt. Diese Figuren und mit ihnen viele Richter und Ermittlungsbeamte meinen es nicht geschäftlich, sondern persönlich und sind damit Justizerroristen. Paul Brandenburg, Arzt, Publizist und ebenfalls vom Staatsterrorismus Betroffener, ist der Ansicht, dass man die Namen dieser Büttel öffentlich machen muss, um später ein gesundes Miteinander wieder herstellen zu können. Er führt dazu ein Archiv mit Namen und Belegen. Richtig so!, ist meine Ansicht dazu.

Ich selbst hatte mit mehreren dieser Gestalten zu tun: Da ist eine Generalstaatsanwaltschaft in München, die entlastende Beweis nicht aufnimmt (§160 StPO) und die deswegen gegen sie eingeleiteten Ermittlungen schließlich selbst mit einem Schreiben für beendet erklärt; da ist ein Kriminalhauptkommissar aus Aurich, der unter Kenntnis der Rechtswidrigkeit seiner Handlungen einen „Geschädigten“ auffordert, eine Strafanzeige zu erstatten, um ein rechtswidriges Verfahren konstruieren zu können, da ist besagte Frau Meiningshaus aus Göttingen, die wilde und teilweise sachfremde Spekulationen als Beweise präsentiert, und da ist eine Richterin am Landgericht Aurich, die ein derart verdrehtes Urteil ausspricht, dass das Revisionsgericht in Oldenburg die Sache nicht (wie bei Revisionen üblich) zurückverweist, sondern aufhebt und in einen Freispruch umwandelt (die heftigste juristische Watsche, die ein Richter bekommen kann). Diese Leute agieren nicht nach der Strafprozessordnung (StPO), sondern nach einer Gesinnungsprozessordnung (GPO), nach der jeder Beschuldigte automatisch schuldig ist (keine Bange, das ist alles durch Akten der Justiz dokumentiert; und auch keine voreiligen Schlüsse: die Akten sind nicht bei mir zu Hause, also Hausdurchsuchung zwecklos).

Diese Fälle sind keine Einzelfälle. Wenn ausgerechnet eine AfD-Politikerin verlautbaren lässt, dass sie von der Polizei aufgefordert wird, Strafanzeigen zu erstatten, weil sie „Geschädigte“ in Ermittlungsverfahren ist, lässt das tief blicken. Solche „Taten“ sind reine Antragsdelikte, das heißt, die Ermittlungsbehörden dürfen ohne Antrag des Geschädigten überhaupt nicht tätig werden. Sie tun es trotzdem – und dass dies geradezu Orgasmen bei den Ermittlern auslöst, beweist der Umstand, dass sie sogar AfD-Leute zur Anzeigen auffordern, obwohl man die doch ansonsten in Zeitung, Funk und Fernsehen öffentlich, ganz ungestraft in einer Art beschimpfen darf, dass selbst ein Julius Streicher verlegen wegschauen würde. Nebenbei: Man braucht gar nicht erst zu versuchen, die auf “Russia Today” erschienene Meldung über Google oder in deutschen Medien zu finden: Sie ist dort schlicht nicht präsent, genauso wenig wie die oben angesprochenen Hintergrundinformationen über terrorverdächtige, aber „befreundete“ Staaten. So gut funktioniert die gelenkte Informationsauswahl, wie wir sie mal nennen wollen, schon. Im Gegenzug funktioniert die Verleumdung „unfreundlicher“ Staaten und ihrer Führer hervorragend, wobei man es mit den Fakten nicht so genau nimmt.

Wie viele Leute von den “Staatsterroristen” (im Sinne unserer obigen Definition) betroffen sind, ist schwer zu sagen; die meisten dürften diese Strafbefehle kommentarlos zahlen, da sie selbst nicht in der Lage sind, sich wehren zu können, sich Anwälte nicht leisten können (Rechtsschutzversicherungen greifen bei Strafrecht nicht!) oder der Ausgang–  dank ähnlich gepolter Richter – weitgehend ungewiss ist. Und selbst, wenn man Recht bekommt, bleibt man meist auf einem erheblichen Teil der Anwaltskosten sitzen. Von einer inzwischen hohen fünfstelligen Anzahl auszugehen wäre sicher nicht überzogen.

Zwei Wege bleiben den Betroffenen noch, falls sie inzwischen nicht erfolgreich lobotomisiert wurden. Der erste ist einfach: ergänzen Sie Ihren Briefkopf in der Art „Max Mustermann, pol.Verf.“. Das fällt tatsächlich vielen Leuten auf und wird auch verstanden. Und zweitens: Reichen Sie die Dokumente als Kopie bei Paul Brandenburg ein, damit diese Namen und Fälle öffentlich werden! Sofern Friedrich Merz (oder wer auch immer) den Scholzposten übernimmt und die Republik dennoch überlebt, besteht auf diese Weise zumindest die vage Chance, dass solche unwürdigen Elemente dereinst  aus dem Justizapparat entfernt werden und sich dieses Land irgendwann wieder einmal auf den Pfad der freiheitlichen Demokratie bewegen kann. Gespräche in den letzten Tagen haben allerdings gezeigt, dass zwei von drei Betroffenen ihre Lektion gelernt haben und lieber ihre Klappe halten. Die Chancen sind also begrenzt.