Kein Recht, nur Justiz

Strafbefehle werden zwar von den politischen Weisungsempfängern namens Staatsanwaltschaften auf Befehl irgendwelcher Politclowns beantragt (die Höhe des Strafmaßes hängt offenbar direkt vom Rang des Clowns ab), unterschreiben muss jedoch ein Richter. Der wäre gemäß StPO verpflichtet, zu prüfen, ob der Strafbefehl nicht gegen geltendes Recht, d.h. Gesetze und deren Auslegung durch Urteile höchster Gerichte verstößt. Das macht kein Amtsrichter. Die unterschreiben blind alles, was ihnen vorgelegt wird.

Die Wohnung besitzt den besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 13 GG). Deshalb darf ein clownhöriger Staatsanwalt auch nicht einfach eine Durchsuchung durchführen, sondern ein Richter muss prüfen, ob die Durchsuchung begründet und verhältnismäßig ist. Das klappt hervorragend, wenn es um echte Kriminalität geht: Durchsuchungen bei Verbrechern, bei denen in der Wohnung Tatwerkzeuge und Diebesgut gefunden werden könnten, werden i.d.R. nicht genehmigt, und auch die Nachbarwohnung, in der ein Tatverdächtiger gerade verschwunden ist, darf nicht so ohne Weiteres betreten werden.

Nahezu jeder Amtsrichter unterschreibt aber Durchsuchungsbefehle im Fall so genannter „Hasskommentare im Internet“. Gefunden werden regelmäßig Computer und Handys (wie sollte man sonst ins Internet kommen), die dann gestohlen (beschlagnahmt und nie zurück gegeben) werden, auf denen allerdings absolut nichts an beweisbarem Material gefunden werden könnte, weil der Kommentar ja schon öffentlich abgegeben wurde. Noch nicht in einem Fall wurde eine Begründung dafür geliefert, dass diese Übergriffigkeit gerechtfertigt gewesen wäre. Grundgesetz? Verhältnismäßigkeit? Nicht bei deutschen Staatsjuristen. Die haben einen persönlichen Eid auf irgendeine Polit-Null abgelegt und nicht einen Amtseid auf die Verfassung.

Kürzlich wurde das Strafurteil gegen den Weimarer Richter Dettmer bestätigt, der nichts anderes versucht hat als Kinder vor der Übergriffigkeit des Staates zu schützen. Mit Recht, wie selbst ein Gesundheitsminister Lauterbach unlängst zugegeben hat. Es täte dem Rechtssystem gut, eine ganze Menge der oben beschriebenen pflichtvergessenen Staatsjuristen auch auf diese Weise zu entsorgen. Aber was passiert statt dessen? Nach wie vor werden Menschen, die ihre Gesundheit und ihr Leben gegen einen übergriffigen Staat verteidigt haben, verurteilt. Weil die so genannten Richter noch nicht einmal verstanden haben, dass ein Rechtsgrund ohne einen Sachgrund nichts ist, und Sachgründe haben nie bestanden, wie inzwischen selbst die ReGIERung zugibt.

Doch zurück zu den Hassverurteilungen. Da kann man gegenüber den Betroffenen mit 150 Tagessätzen nur noch zynisch die Schulter zucken. Mussten sie auch ausgerechnet diese Politikerin eine „blöde Fotze“ nennen? In anderen Parteien gibt es genügend Frauen, bei denen diese Titulierung keinerlei Folgen hat. Oder sie hätten einfach eine Frau ins Gebüsch zerren und ihr zu einem Erlebnis (Neusprech für Vergewaltigung) verhelfen können. Das hätte sich in der gleichen Körpergegend abgespielt, vermutlich sogar einiges an Spaß gebracht und hätte qualitätsjuristisch allenfalls 15 Sozialstunden eingebracht. Das ist fast billiger als einschlägige Etablissements.