Jeder dürfte inzwischen die Aufregung um Sami A. mitbekommen haben. Sami A. war persönlicher Leibwächter von Osama bin Laden. Als solcher zwar nur bedingt erfolgreich, wie man dem Schicksal seines Chefs entnimmt, aber immerhin. Er hat nachweislich eine Ausbildung im Green Barrets-Camp der al Kaida erhalten und dürfte wohl auch die eine oder andere anrüchige Gewalttat im Auftrag der al Kaida ausgeführt haben, bevor er in die persönliche Leibwache aufgestiegen ist, ist also mutmaßlich ein Terrorist und Mörder. Zudem dürfte er in der persönlichen Umgebung bin Ladens auch ein Ultra-Hardline-Islamist sein, der bildlich gesprochen nicht mit dem Fahrrad zur Arbeit kam sondern eine Monatskarte bei der Talibahn besaß.
Sami A. saß nun seit Jahren als „Flüchtling“ in Deutschland mit der üblichen Rundum-Sorglos-Versorgung durch den deutschen Steuerzahler. Ein Verfahren gegen ihn wegen Terrorismusverdacht wurde anscheinend nicht energisch betrieben (siehe auch weiter unten), aber er wurde immerhin als Gefährder eingestuft, was im Klartext bedeutet, dass der Steuerzahler zusätzlich zur fürstlichen Versorgung des Dauerbeters auch noch 2-3 gut bezahlte Spezialbeamte abstellen darf, die ihn ständig beobachten, damit er nicht auf die Idee kommt, mit einem LKW in eine Menschenmenge zu fahren oder eine Bombe zu basteln.
Und immerhin hat man versucht, ihn in sein Heimatland Tunesien abzuschieben. Was natürlich umgehend die Asylindustrie auf den Plan gerufen hat, die das mit allen Mitteln versucht hat zu verhindern, zum Schluß mit einer Klage vor einem Verwaltungsgericht. Gerichte lassen sich bekanntlich Zeit, da ja zwischendurch auch Golf gespielt werden muss. Das ist natürlich übertrieben, aber verglichen mit allem anderen, was in D nicht funktioniert, also so ziemlich allem, sticht die Justiz in Sachen Desorganisation noch deutlich heraus. Durch verschiedenste Verschleppungstaktiken auch der Anwälte werden nicht wenige Verfahren 2-3 Mal geführt, weil sich die alten oder neuen Personen immer wieder in die Vorgänge einlesen müssen. Die Anmerkung mit dem Golfspielen hat also schon seine Berechtigung. Hier jedenfalls so lange, dass Sami A. in ein Flugzeug nach Tunis gesetzt und dort den tunesischen Behörden übergeben wurde, die sich flugs für zuständig erklärten und ein Verfahren wegen Terrorismus gegen ihn eröffneten. Siehe auch weiter oben: die tunesischen Behörden können das, die deutschen nicht. Schon das spricht Bände.
Nun urteilt das Gericht, die Abschiebung sei unrechtens und Sami A. müsse zurückgeholt werden, worauf sich natürlich sofort die gesamte politische Asylindustrie stürzt und ein Heidengezeter veranstaltet bis hin zu einer Strafanzeige gegen Horst Seehofer durch einen SPD-Abgeordneten, obwohl der gar nichts damit zu tun hat. Die Tunesier weigern sich aber (bislang), den Burschen wieder heraus zu rücken, und wenn sie es doch tun, ist zu vermuten, dass zusätzlich ein paar Steuermillionen nach Tunesien geflossen sind, um den Unfug durchzusetzen.
Sami A. darf nicht abgeschoben werden, weil die Tunesier nach Ansicht des Gerichts nicht diplomatisch verbindlich erklärt haben, auf Folter zu verzichten. Das ist nun ein weiter Begriff. Schon die Zustände in einem türkischen Gefängnis dürften in deutschen Augen Folter gleich kommen. Mit anderen Worten bedeutet das Ansinnen des deutschen Gerichtes also, die Tunesier sollten sich verbindlich verpflichten, in ihrem eigenen Land kein tunesisches Recht umzusetzen, sondern sich nach deutschen Dafürhalten zu verhalten (vermutlich noch mit irgendeinem Aufpasser daneben). Was eine Überheblichkeit bereits an dieser Stelle! Nur die Deutschen wissen, wie man Leute angemessen behandelt, und dürfen andere Staaten bevormunden! Wenn die Tunesier sich jetzt weigern, Sami A. wieder an die Deutschen zu überstellen, befolgen sie internationales Recht. Kein Staat darf seine eigenen Staatsbürger ohne einen entsprechenden Grund an einen anderen Staat überstellen. Das ist internationales Recht, und „könnte gefoltert werden“ ist nirgendwo auf der Welt ein entsprechender Grund. Die deutsche Politik fordert Tunesien also mithin auf, internationales Recht zu brechen, um den Willen einiger Ideologen durchzusetzen.
Um noch eins drauf zu setzen: die Tunesier wollen Sami A. den Prozess wegen Terrorismus macht, was die Deutschen nicht geschafft haben (und zwar in 12 Jahren nicht!). Damit fällt aber auch jegliches Argument, man müsse den Mann schützen, fort. Artikel 14 der Menschenrechte besagt
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Mit der Rückforderung vom Sami A. in einem laufenden Rechtsverfahren verstößt Deutschland somit sogar gegen die Menschenrechte, denn es gibt gar keinen rechtlichen Grund, ihn hier weiter zu dulden.
Diese eigenartige Hätschelei von Südländern durch die deutsche Justiz wie bei Sami A. ist aber kein Einzelfall. Knapp 30-jährige arabische Intensivtäter und Gewaltverbrecher erhalten nicht gerade selten extrem milde Strafen, weil sie „haftempfindlich“ sind, ältere sind schon mal gesundheitlich nicht in der Lage, überhaupt einem Gerichtsverfahren zu folgen, was sie aber anscheinend nicht hindert, einen Mafia-Konzern zu leiten. Gegen Kinderschänder und Vergwaltiger werden Verfahren nach dem Jugendstrafrecht eingeleitet, weil deutsche Behörden jeder Ausländerlüge glauben und eine amtliche Altersfeststellung „menschenrechtsunwürdig“ ist, oder man attestiert den Vergewaltigern „lebhaften Sex“ und lässt sie straffrei ausgehen, oder man leitet gar nicht erst ein Verfahren ein, weil sich der Beschuldigte inzwischen in ein anderes EU-Land abgesetzt hat. Dies und noch mehr lässt sich problemlos über Google als Pressebericht finden, und ich verzichte hier auf die EInzelnachweise.
Die Deutsche Justiz kann aber auch anders! Und zwar dann, wenn es sich um Deutsche handelt! (auch wieder ohne Quellenangaben, weil sehr leicht anhand von Stichworten über Google zu ermitteln)
- Da gibt es verschiedene Fälle, in denen Mitarbeiter(innen) Reste des Vorstandsfressens aufaßen statt sie im Mülleimer zu entsorgen. Fristlose Kündigung nach teilweise jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit wegen des Genusses einer Frikadelle, die ohnehin auf dem Müll gelandet wäre? Nach Ansicht einiger deutscher Gerichte zulässig! Härte muss sein!
- Da gibt es ebenfalls verschiedene Fälle, in denen Rentner mit kleiner Rente beim Schwarzfahren oder beim Diebstahl von Nahrungsmitteln erwischt wurden, Schaden jeweils wenige Euro. Deutsche Gerichte, die arabische Drogenhändler und Schläger wieder auf die Straße schicken, halten 6 Monate Gefängnis ohne Bewährung in solchen Fällen für angemessen.
- Da gibt es noch die 89-jährige Ursula Haverbeck, die nicht an den Holocaust glaubt und das dummerweise auch sagt. Ein reines Verbaldelikt, das niemanden direkt schädigt, außer dass man beleidigt sein kann. Ein Gericht hält 2 Jahre ohne Bewährung für angemessen und drückt den Vollzug der Strafe durch, ohne Rücksicht auf das Alter der Frau.
- Um eins drauf zu setzen: zum Verfahren Haverbeck, einsitzend in Bielefeld, soll es ein gerichtliches Nachspiel in Hamburg geben. Dazu muss Frau Haverbeck im September dort erscheinen. Für den Transport über die 200 km sind derzeit nach verschiedenen Meldungen 5 Tage (!!!) veranschlagt, d.h. die Frau wird von JVA zu JVA bis nach Hamburg verschoben, jeweils mit kompletter Leibesvisitation usw. Auf dem Rückweg natürlich das Gleiche noch einmal.
Abgesehen von der Brutalität, mit der an Deutschen selbst harmlose Vergehen geahndet werden, entlarvt der letzte Fall das System „Deutsche Justiz“ vollends. Ein rein politisches Vergehen – Frau Haverbeck könnte problemlos in fast allen Staaten der Welt politisches Asyl beantragen und würde es zu Recht bekommen, denn sie ruft nirgendwo zum Hass auf (das wäre ein Grund, Asyl zu verweigern, allerdings nicht in Deutschland, denn Ausländer können beliebig zum Hass gegen Deutsche aufrufen) und es handelt sich um eine rein politisch begründete Verfolgung einer Meinung, deren Richtigkeit oder Falschheit nach den Menschenrechten keine Rolle zu spielen hat. Eine 89-jährig einzusperren, einen Drogendealer laufen zu lassen ist auch ziemlich eindeutig eine Folter – eine politische Folter. Und sollte es bei dem Transportverfahren bleiben, darf man angesichts des Alters der Frau auch mit einiger Berechtigung von einem politisch begründeten Mordversuch des Staates an einem seiner Bürger sprechen.
„Merkel muss weg“ reicht inzwischen nicht mehr. Um das Land halbwegs in Ordnung zu bringen muss auch noch eine Menge anderer Sachen austauscht werden, z.B. im Rechts- und Justizsystem. Geht das überhaupt? Nun, die Polen versuchen es zumindest. Wenn man mal das Gewäsch der deutschen und der EU-Politiker bei Seite lässt und sich die polnische Begründung für die eine oder andere Maßnahme anschaut, dann ging es in Polen vorzugsweise darum, die in vielen Bereichen völlig Willkür der Justiz wieder ins normale Lot zu setzen. Sollte sich hier irgendwann eine andere Regierung durchsetzen, wäre die Justiz wohl ebenfalls eine wichtige Baustelle.