Die Republik unter dem Hakenkreuz

Der Umgang mit NS-Symbolen ist aus zwei Gründen verboten:

  1. Verherrlichung der NS-Zeit
  2. Verharmlosung der NS-Zeit

Wobei die Anzahl der verbotenen Symbole und Sprüche erstaunlich hoch ist

Mindestens 90% kannte ich nicht, und mindestens 90% davon hätte ich eher als Label obskurer Modemarken eingeschätzt und nicht als verboten. Wer allerdings meint, durch Auswendiglernen der Symbole und deren Vermeidung sei er auf der sicheren Seite, der irrt: „Alles für .. du-weisst-schon-was“ taucht in diesem Katalog nicht auf und wurde seit 1848 nicht nur von Hinz, sondern auch von Kunz, Müller, Weber und Schmidt verwendet und ist bei Verwendung durch bestimmte Menschen nach den Bestimmungen der neuen Gesinnungsprozessordnung (GPO) trotzdem strafbar.

Ein verbotenes Symbol, das wohl jeder kennen dürfte, ist das Hakenkreuz oder die Swastika, auf die man dennoch vielerorts trifft. Viele Museen mit einer Abteilung für antike attische oder vorderasiatische Kunst präsentieren Vasen mit genau diesem Symbol (woke Gemeinschaft, wo bleibt „cancel antique“?) und wer es moderner haben will, kann in die Ukraine reisen und sich Feldzeichen der ukrainischen Armee ansehen (kürzlich sind einige AFU-Soldaten hier aus der Ausbildung geflogen, weil sie meinten, sie dürften das auch hier).

Einige meinen dennoch, das Symbol ungestraft verwenden zu dürfen, beispielsweise das Bill-Gates-Blatt DER SPIEGEL

der das Symbol eindeutig in verharmlosender Weise verwendet.

Oder die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

die das sogar in einer eigenen Form für die Briefwahl propagieren.

Wobei man auf dem Wahlzettel für die Europawahl vergeblich nach einer Möglichkeit sucht, bei „DIE NAZIS“ oder wenigstens bei der „NSDAP“ ein Kreuz machen zu können. Natürlich ist klar, wer gemeint ist (alles außer GRÜN). Verharmlosung, Verleumdung, Beleidigung – mal abwarten, wie die Begründung in der GPO aussieht, die es den StaSiAnwälten verbietet, hier auch nur den Ansatz einer verbotenen Verwendung von NS-Symbolen zu finden.

Vielleicht sollte man noch einen dritten Verbotsgrund hinzu nehmen, um so etwas abzustellen:

3. Verharmlosung der Zustände durch Verwendung von NS-Symbolen