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Deutsche Besonderheiten

27. März 2024AllgemeinGilbert

Nach Art. 26 GG ist Hetze zum Krieg strafbar. Nach §130 StGB ist ein Eintreten für die Beendigung von Kriegen in den Augen der deutschen Justiz als Volksverhetzung strafbar.

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Wenn einem viel gegen den Strich geht, schreibt man viel. Wenn man viel schreibt, wird wenig gelesen. Ich stelle daher nur wenige Posts pro Tag online, manchmal auch gar keine. Das führt dazu, manchmal Posts mit ein wenig Verspätung erscheinen und woanders das Thema bereits beendet ist.

Zu den meisten Themen gibt es auch bereits ältere Posts. In den „Random Posts“ stehen zufällig ausgewählte Beiträge, ansonsten lohnt es sich, mit Suchbegriffen mal nachzuschauen, was sich sonst noch hier findet.

Wer sich bei meinen Beiträgen bedienen und sie woanders veröffentlichen will, kann das gerne tun, auch ohne Rückfrage oder Urheberschaftshinweis. Wenn ich ausdrücklich genannt werde, muss ich aber darauf bestehen, dass mir dadurch nichts untergeschoben wird, das nicht von mir stammt. Darauf würde ich etwas indigniert reagieren müssen.

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