Begriffsbestimmungen

Eine Demokratie zeichnet sich durch eine lebendige pluralistische Meinungsvielfalt aus. Wenn man wissen möchte, was das genau bedeutet, sollte man allerdings nicht zu Lexika greifen, die vor dem Jahr 0 n.Z. (Jahr Null neuer Zeitrechnung) (angeblich) entstanden sind, da die das völlig falsch erklären. Deshalb hier die aktuellen Bedeutungen.

Jahr 0 n.Z. beginnt mit dem 1.1.2020 n.Chr., wobei wichtig ist, zu begreifen, dass 2020 n.Chr. ein religiöser Irrglaube ist, der auf der fiktiven Figur Jesus von Nazareth beruht. Jesus hat es genauso wenig gegeben wie Bielefeld. Vor dem Jahr 0 n.Z. hat nämlich gar nichts existiert und die Welt ist spontan beim Rülpsen des Großen Arkelschlumpf als Schleimklumen entstanden. Sämtliche Kenntnisse, die wir heute haben, sind im Jahr 0 n.Z. Annalena Baerbock vom allwissenden Kobolden auf einem Hügel im Saarland in Gestalt von X bebilderten Steintafeln mit erklärenden Sprechblasen übergeben worden, wobei die Zahl X nicht genau bekannt ist (sie ist größer als 1, weshalb die Übersicht verloren gegangen ist) und der Inhalt der Sprechblasen, abgesehen von „Schnarch“, „Umpff“, „Puff“, „Peng“ und ein paar anderen Formulierungen nach wie vor Gegenstand intensiver Untersuchungen sind (bei „Peng“ sind nach wie vor die verschiedenen Genderformen nicht ermittelt und bei „Schnarch“ wird vermutet, dass auch eine Trans-Schnarch-Form existiert).

Pluralistische Meinungsvielfalt bezeichnet die Vielfalt einer Meinung, nämlich die derjenigen im Besitz der richtigen Meinung aka der Grünen. Alles andere sind keine Meinungen, sondern rechte Verschwörungstheorien. Deshalb ist die eine richtige Meinung auch pluralistisch.

Mit der Demokratie ist es ein wenig komplizierter. Demokratisch ist es, wenn ein vorher festgelegtes Ergebnis in freier, geheimer und nur dem eigenen Gewissen verpflichteter Abstimmung mit allen Stimmen der Berechtigten mit JA bestätigt wird.

Nicht Berechtigte I. Klasse sind diejenigen, die in Besitz einer Verschwörungstheorie und nicht der korrekten pluralistischen Meinung mit NEIN stimmen und damit dokumentieren, dass sie totalitäre Extremisten sind. Eigentlich dürften sie gar nicht abstimmen, aber das wirkt eben sehr demokratisch, wenn man sie trotzdem lässt.

Nicht Berechtigte II. Klasse sind nicht Berechtigte der Klasse I, die fallweise trotzdem mit mit JA-Stimmen. Die JA-Stimme ist hierbei keine Zustimmung zu dem festgelegten Ergebnis und beruht nicht auf der korrekten pluralistischen Einheitsmeinung, sondern ist eine vorsätzliche Gefährdung der Demokratie, also zutiefst undemokratisches Verhalten. Bei Vertretern der korrekten pluralistischen Meinungsvielfaltsmeinung ist zwischen Berechtigten und nicht Berechtigten der II. Klasse zu unterscheiden. Die Stimmen der letzteren sind automatisch ungültig.

Da das zu etwas Verwirrung führt, wird derzeit darüber nachgedacht, dass nicht Berechtigte nach Teilnahme an einer freien, geheimen und nur dem eigenen Gewissen verpflichteten Abstimmung per eidesstattlicher Erklärung versichern müssen, nicht für die Meinungsvielfaltsmeinung gestimmt zu haben.


Ähnlich differenziert muss man den Begriff „Hass“ betrachtet. Sprechen Berechtigte davon, dass Nichtberechtigte widerliche Faschisten sind, die mindestens eingesperrt und psychopathisch behandelt werden sollten, ist das kein Hass, sondern eine gesunde Einstellung im Bemühen, das extrem falsche Verhalten zu korrigieren. Sprechen Nichtberechtigte davon, dass die korrekte pluralistische Meinungsvielfaltsmeinung nicht stimmt, ist das eindeutig Hass, der selbst durch Charakterzuweisungen wie „Vollidiot“ zu verdienten Parteigenossen der Berechtigten nicht mehr verschlimmert werden kann.

Hass ist inzwischen justiziabel, wobei einige Juristen immer noch darauf bestehen, das Wort „Vollidiot“ im Zusamenhang mit einem bekannten Grünen oder Sexualdemokraten zu vernehmen. An Letzterem wird gearbeitet, indem bei mutmaßlichem Hass spontan Ortsbegehungen durch ausgesuchte Elefanten vorgenommen werden (Hausdurchsuchungen mit Zerstörung des Mobiliars). Dabei werden auf Computern oder in Bücherschränken immer wieder Formulierungen gefunden, die für die Erzeugung von Hassrede geeignet sind (z.B. Pippi Langstrumpf im Original oder Werke von Karl May). In Irland genügt dies bereits dazu, rechtskräftig wegen möglicher Hassrede verurteilt zu werden (kein Scherz):

„Deren neue ‚Hate Speech Bill‘ kriminalisiert nun erstmals nicht die VERÖFFENTLICHUNG, sondern allein den BESITZ von ‚HASSREDE‘-tauglichem Material.
Zudem verlagert es die Beweislast auf den Angeklagten, der Gerichte künftig davon überzeugen muss, nicht die Intention gehabt zu haben, irgendein auf seinem Computer befindliches Material ‒ zum Beispiel Texte wie diesen ‒ für die ‚Verbreitung von Hass‘ zu verwenden.“

https://rtde.site/europa/168983-martin-sonneborn-eu-sollte-sich/