Vertrauen in den Rechtsstaat

Inzwischen krähen es ja alle Nicht-Propaganda-Medien lauthals heraus: Bundes*Innenminister*In Faeser will, dass demnächst der Beschuldigte in einem Rechtsverfahren seine Unschuld zu beweisen hat. Das (internationale) Recht sagt dazu:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist“

Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

„Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig“

Artikel 48 Absatz 1 der Grundrechtecharta

„Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch im Beamtenrecht das insoweit ändern, dass beispielsweise, was mich schon seit langem rumtreibt, eine Möglichkeit zu schaffen, die Beweislast umzukehren. das heißt, wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle dass der Staat immer nachweisen muss, sehr kompliziert, dass eben andere Gründe dafür vorliegen, dass er nicht verfassungstreu ist.“

Faeser

Um das in ein Verhältnis zu bringen: selbst die Nationalsozialisten haben die Unschuldsvermutung formal nicht angefasst, aber diese Regierung will das offenbar ganz offiziell tun.

Und um einmal zu verdeutlichen, welches Vertrauen in diesen Staat noch vorhanden ist: nicht ein kritischer Kommentar kommt auf die Idee, dass ein solches Verschwinden der Unschuldsvermutung am Bundestag, der ein solches Gesetz erlassen muss, am Bundespräsidenten, der ein solches Gesetz unterschreiben muss oder am Bundesverfassungsgericht scheitern könnte.

NICHT EINER!