StGB §211, §27, §32

Nach sämtlichen verfügbaren Statistiken und medizinisch-pathologischen Untersuchungen läuft eine mRNA-Impfung gegen Covid auf einen Tötungsversuch hinaus, der bislang – Spätfolgen der so genannten Impfung kommen erst langsam in Sicht – bei mindestens 1 von ca. 1.500 – 2.500 Versuchen Erfolg hat. Das Verhältnis dürfte in der nächsten Zeit noch deutlich schlechter werden, während eine positive Wirkung nirgendwo auf der Welt, abgesehen von der Einbildung in den Hirnen von Lauterbach und den Leitern der abhängigen Institute RKI und PEI, zu beobachten ist. Ein Impfzwang ist demnach ein vorsätzlicher Mord und da mit Gift verursacht, sogar besonders heimtückisch.

Trotz aller Daten und Aufklärungsversuche: die stupiden Insassen des so genannten Parlamentes von Große-Fresse-Land sind weiterhin bestrebt, einen Impfzwang durchzusetzen, zunächst ab 50, da ab 18 derzeit scheitert, aber ab Herbst auch ab 18.

Die Mitglieder der Blockparteien, die das beschließen wollen, sind also darauf aus, vorsätzlichen Mord an tausenden von Bürgern zu begehen. Mord wird nach §211 StGB mit lebenslanger Haft bestraft, für heimtückischen Mord per Giftspritze sollten sie meiner Ansicht nach aber dem Henker überliefert werden. Derzeit gibt das unser Rechtssystem nicht her.

Gegen Bedrohungen der körperlichen Unversehrtheit kann man sich in Notwehr zur Wehr setzen, §27 StGB. Gegen die Bedrohung durch heimtückischen Mord mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Also wirklich allen. §27 StGB greift allerdings nicht, wenn Notwehr gegen staatliche Organe angewandt wird, d.h. rein formal dürfte man sich gegen einen Polizisten, der eine Zwangsimpfung durchsetzen und einen dadurch ermorden will, nicht wehren. Rein formal. Tatsächlich wäre eine solche Handlung nach GG und den allgemeinen Menschenrechten aber Beihilfe zum Mord nach §32 StGB, d.h. die Einschränkung von §27 StGB entfällt.

Jeder muss sich also voraussichtlich in absehbarer Zeit entscheiden, ob und wie er sich gegen die Mörder in den Parlamenten und ihren willigen Helfern in den Verwaltungen zur Wehr setzen will. Ein Rechtsstaat ist das hier schon lange nicht mehr. Noch nicht einmal mehr rudimentär.