und deren Nichtbeachtung mit hoher Sicherheit zu einem Krankenhausaufenthalt führt:
- Mit einer Israel-Fahne auf einer Hisbollah-Demo erscheinen.
- In einer Antifa-Truppe „HEIL HITLER!“ brüllen.
- Ohne Maske in einen Trupp deutscher Polizisten geraten und darauf bauen, noch irgendwelche Grundrechte zu haben.
Flankierend dazu die Maßnahmen der deutschen Gesinnungsjustiz:
- Oben genannte Körperverletzung: straffrei
- Drogenhandel: straffrei
- Betrug ab Millionenhöhe oder durch Politiker: straffrei
- Wiederholte Vergewaltigung: max 12 Monate Bewährung
- Wiederholte Kinderschändung: max 12 Monate Bewährung
- Die eigene Meinung satirisch äußern: 4 Monate Knast oder 3 Jahre Bewährung.
- Eine offizielle Giftspritze nicht hinzunehmen: Tod durch Verhungern
Die Effektivität des deutschen Justizsystems ist auch am Fall der 96-jährigen ehemaligen KL-Sekretärin (KL! nicht KZ!) zu erkennen, der der Prozess wegen „Beihilfe zum Mord“ gemacht wird. Die Beihilfe bestand im Sortieren von Akten der damals Minderjährigen.
Zunächst konnte der Prozess nicht beginnen, da die 96-Jährige geflüchtet war. Sie konnte jedoch nach einiger Zeit bei einer Verkehrskontrolle verhaftet werden, bei der sie auffiel, weil ihr Rollator nicht die vorgeschriebenen Katzenaugen aufwies.
Nun wird ihr – der heute 96-Jährigen – der Prozess nach Jugendstrafrecht gemacht. So eine Verjüngung schafft kein Make-Up. Wenn sie verurteilt wird, drohen ihr bis zu 100 Stunden Sozialarbeit in der Altenpflege.