Jedem seinen Einlauf: Thomas Fischer

Prof. Dr. Thomas Fischer ist Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofs a.D. und hat sich in einem ARD-Interview zum Thema Impfpflicht geäußert.

https://www.ardmediathek.de/video/report-mainz/report-mainz-fragt-prof-thomas-fischer/das-erste/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE1MTkwNjc/

Herr Fischer tritt für eine Covid-Impfpflicht ein, hält den Ausschluss einer Impfpflicht durch die Politik für einen Fehler und sieht keinerlei Probleme mit dem Grundgesetz oder den Menschenrechten, Bürger einfach zwangszuimpfen. Dazu muss man allerdings anmerken:


Herrn Prof. Dr. Thomas Fischer
Postfach 11 15
82301 Starnberg

Betreff Impfpflicht, Ihr Interview in ARD-Sendern

Sehr geehrter Herr Prof. Fischer,

Sie treten für eine Impfpflicht gegen Covid ein und halten diese für problemlos mit dem Grundgesetz vereinbar, den Ausschluss einer Impfpflicht sogar für einen Fehler. Vorsitzender Bundesrichter a.D. – da sollte man doch meinen, dass solche Aussagen gut fundiert sind. Bei näherem Hinsehen stellt man allerdings fest:

  • Die Impfstoffe sind weiterhin experimentelle Impfstoffe mit einer Notfallzulassung. Selbst bei positivem Verlauf der Prüfungen, wovon nach derzeitigem Stand nicht auszugehen ist, wäre bei normaler Vorgehensweise erst in einigen Jahren mit einer Endzulassung zu rechnen. Der Nürnberger Kodex ist ziemlich eindeutig, was die Anwendung solcher experimenteller Medikamente angeht. Er wurde gerade geschaffen, um unfreiwillige medizinische Experimenten an Menschen, wie sie eine Impfpflicht darstellen würde, auszuschließen. Sie scheint das nicht zu interessieren.
  • Der Europa-Rat hat in einer Resolution eine Impfpflicht ausgeschlossen. Resolutionen des Europa-Rates haben verbindlichen Richtliniencharakter. Auch das scheint Sie nicht zu interessieren.
  • Die Corona-Grippe ist epidemiologisch eine minder starke Grippe-Erkrankung mit normalen Patientenspektrum. Diese Einschätzung ist u.a. im WHO-Bulletin mehrfach erschienen und wissenschaftlich abgesichert. Eine sachliche Rechtfertigung existiert mithin nicht. Sie sprechen die sachliche Rechtfertigung im Interview zwar an, ignorieren die Fakten aber einfach weg.
  • Eine medizinischen Notstandslage existiert nicht, womit ein weiterer sachlicher Grund entfällt. Engpässe im Gesundheitssystem sind nicht vorhanden. Die Betrügereien rund im die Kliniken waren (und sind) so evident, dass noch nicht einmal die Mainstream-Medien daran vorbeischauen können. Munter werden nebeneinander Skandaldaten und diametrale neue Lügen erzählt. Die gesamte deutsche Justiz, Sie mithin eingeschlossen, nimmt den Betrug geschlossen nicht zur Kenntnis.
  • Die Impfstoffe sind nach bisherigen Erfahrungen unwirksam. Geimpfte erkranken relativ gesehen mit der gleichen Häufigkeit wie nicht geimpfte. Das trifft in Israel selbst auf 3-fach Geimpfte zu. Weiteres (z.B. ADE-Wirkungen) lässt sich bislang nicht sagen, dazu braucht es noch Zeit. Die Unwirksamkeit der Impfung ist aber an den nackten Zahlen eindeutig ablesbar und nicht umsonst dreht die Politik ja schon am Endlosimpfkaroussell. Sie treten mithin für eine Pflicht ein, sich mit unwirksamen Impfstoffen behandeln zu lassen.
  • Die Impfstoffe haben bereits jetzt massive Nebenwirkungen. Das erste Kind ist bereits vor der Freigabe durch die STIKO in Deutschland verstorben, weltweit sind inzwischen mehr Kinder an den Impffolgen verstorben als mit oder am Virus. Von 1,7 Mio Kindern stirbt statistisch eines mit oder an Corona, von ca. 10.000 Kindern eines an der Impfung, wie Daten aus Australien und Großbritannien belegen. Dauerschäden sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Das PEI zählt ca. Covid-1.400 Impftote in 2021, dass ist mehr als 3-fach so viel wie im Zeitraum 2000-2020 an allen Impfungen zusammen bei mehr als der 8-fachen Anzahl verabreichter Impfdosen. Seriöse Schätzungen kommen zu dem Schluss, dass das PEI nur 20-30% der unmittelbare Fälle erfasst und die Erfassung von Fällen in größerem Abstand zum Impftermin (2-3 Monate) auf den niederen 1-stelligen Prozenbereich fällt. Sie treten mithin für die Pflicht ein, sich mit gefährlichen gesundheitsschädlichen Stoffen behandeln zu lassen, die zur Dauerinvalidität oder gar zum Tod führen können, in der Hauptsache aber wirkungslos sind.
  • Sie halten eine Impfpflicht für vereinbar mit dem GG und damit auch mit den allgemeinen Menschenrechten. Die Selbstbestimmung des allgemeinen Lebensrisikos ist jedoch zentraler Bestandteil der Menschenwürde. Wer ein Risiko nicht eingehen will, muss sich selbst schützen und kann nicht verlangen, dass andere ihr Recht auf Menschenwürde einschränken, wenn er selbst nicht handelt. Allenfalls ist beides gegeneinander abzuwägen. Der Staat hat als solcher dafür zu sorgen, dass die Gemeinschaft funktioniert. Bei Disfunktionen, die hier aber nicht zu erwarten sind, kann der Staat regulierend eingreifen. Er darf sich allerdings keinesfalls das Recht anmaßen, Personen gegen ihren Willen zu schützen (in Sachen Corona sogar zu Tode zu schützen) oder Personen gegen ihren Willen zu schädlichen Maßnahmen zu zwingen. Sie plädieren mit einer Impfpflicht für die Abschaffung der Menschenwürde. Sie ist in diesem Fall keinesfalls mit den Menschenrechten vereinbar, selbst wenn ein mutmaßlich von der Regierung gekauftes BVerfG das so absegnen würde.

Wie eingangs gesagt: bei einem Bundesrichter a.D. würde man einige Sorgfalt bei Aussagen erwarten. Wo ist diese Sorgfalt bei Ihnen? Oder einmal ganz direkt gefragt: muss ich davon ausgehen, dass Sie tatsächlich derart uninformiert und ignorant sind oder war das Interview nur eine getarnte Satire, in der ein Bundesrichter a.D. den NS-Sprech eines Volksgerichtshofs imitiert, oder was soll ich davon halten?

Mit freundlichen Grüßen


Wenn das die Rechtsauffassung und Vorgehensweise eines Bundesrichters ist, könnte es durchaus interessant bis peinlich werden, wenn zukünftige Generationen von Justiz-Historikern sich seiner Urteil annehmen.