Die Änderungen der Corona-Verordnungen purzeln schneller daher als die Gerichte mit der Feststellung, dass vieles Rechtswidrig ist, nachkommen. Das hält vermutlich viele ab, sich zu wehren und vor Gericht zu gehen. Ich halte das für falsch.
Die größte Rechtsbeugerin der Nachkriegsgeschichte, die gute Aussichten hat, in Bezug auf die Vernichtung von Volksvermögen und Gesellschaft mit Hitler gleich zu ziehen, IM Erika oder Angela Merkel, ist nun von einem Teil ihrer Rechtsbrüche eingeholt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Atomausstieg und im gleichen Atemzug die eine oder andere Sache als Rechts- und Verfassungsbruch festgestellt.
https://www.achgut.com/artikel/die_bundesregierung_pfeift_auf_gesetze_und_die_verfassung
Zahlen tut wie immer nicht der Verursacher, sondern der Bürger. Man sollte sich als Bürger aber auch vor Augen halten, wer der Verursacher ist: das ist nicht nur Merkel mit ihrer korrupten Regierung, das sind auch nahezu sämtliche Parlamentarier, die „schon länger über Los gehen und Diäten kassieren„. Wenn der Staat aufgrund solcher Betrügereien mal wieder den Bürger unerträglich beutelt, sollte der Wähler, falls es noch einmal zu einer Wahl kommt, sich auch vor Augen halten, dass die 600 Hansel, die damals den Bundestag bevölkert haben, die gleiche Schuld haben, also vorzugsweise CDU/CSU und SPD, danach Grüne und die anderen. Wer die wählt, wählt seine eigene Enteignung.
Aber was nützt das derzeit? Nun, die betroffenen Selbständigen sollten auf jeden Fall klagen. Dass eine Pandemie nicht existiert, geht aus den Daten der WHO eindeutig hervor und zunehmend mehr Verwaltungserichte kassieren bei den richtigen Begründungen die Verordnungen. Natürlich oft nur im speziellen Fall des Klägers und mit 4-5 Verordnungsänderungen zu spät. Ob sich die Urteile auch auf diese Verordnungen anwenden lassen, kann man aber leicht prüfen (lassen).
Wenn man Glück hat, hat man jetzt schon mal Recht. Und damit kommt Teil 2, der lange Atem. Denn nun kann man auf Schadensersatz klagen. Das kostet natürlich noch mal Zeit, aber wie man sieht, die Energiekonzerne haben nach 5 Jahren Entschädigungsansprüche zuerkannt bekommen. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen.
Was nützt das dem Gewerbetreibenden, der schon bei der 2. Verordnung pleite ist? Wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, muss die nun eintreten. Wer keine hat und jetzt schnell noch eine abschließt, um in 3 Jahren eine Schadensersatzklage zu erheben, sollte sich aber vorher schlau machen, ob die dann wirklich zuständig ist. Da gibt es nämlich in der Regel eine Wartezeit und Ereignisse, die in derselben passieren, sind nicht gedeckt. Also notfalls vorher mal einen Anwalt fragen.
Und wer keine Rechtsschutzversicherung hat? Da ist etwas Fantasie gefragt, besonders bei den Anwälten. In Deutschland werden Anwälte nicht nach Erfolg, sondern nach BraGO bezahlt, egal ob sie nun Erfolg haben oder nicht. Das ist oft nicht fleißfördernd wie z.B. in den USA, dafür kassiert der Anwalt aber auch nicht 40% der Summe bei Erfolg. Trotzdem könnte man daraus ein Modell machen, wenn etwas Risikobereitschaft bei den Anwälten vorhanden ist, und die sollte sich eigentlich in dem Maße steigern, in dem die Zahl der zahlungsfähigen Klienten abnimmt. Und das geht so: BraGO hin oder her, sie definiert nur das, auf was der Anwalt einen Rechtsanspruch hat. Vertraglich kann er mit seinem Mandanten darüber hinaus auch weitere Honorarvereinbarungen treffen. Spitzenanwälte machen das ohnehin. Nun lässt man das Verfahren anlaufen. Da werden zunächst mal die ersten Gerichtsgebühren fällig, aber das lässt sich irgendwie noch regeln. Das Ergebnis nach längerer Zeit wird sich irgendwo zwischen diesen Extremen bewegen:
- Der Prozess wird gewonnen, der Gegner trägt die Kosten (ob das der Staat oder konkret ein Amt oder ein Amtsträger ist, hängt von den Umständen ab), der Anwalt bekommt sein BraGO-Honorar + Sondervereinbarungen, der Kläger den Rest.
- Der Prozess wird verloren, der Kläger ist ohnehin pleite und geht in Privatinsolvenz (dazu kann man auch vorher ein paar geeignete Weichen stellen), der Anwalt schreibt seine BraGO-Ansprüche steuerlich wirksam wegen Uneinbringbarkeit ab.
Also für den Kläger: mehr als pleite geht nicht. Für den Anwalt: ein Risiko, dass er mal nichts bekommt, gedeckt durch höhere Einnahmen bei Erfolg.
Meiner Ansicht nach sollte daher geklagt werden. Das muss aber der Gewerbetreibende, also beispielsweise der Gastwirt sein. Ich als sein Gast kann schlecht klagen, wenn er mich nicht reinlässt.