In einer der üblichen Aktionen – Nachts nach Mitternacht mit ca. 5 Abgeordneten und ohne Aussprache – hat unser verlogenes Parlament 2015 ein fast unbekanntes Gesetz verabschiedet: das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz.
Solche Gesetze sind nicht nur deswegen unbekannt, weil sie verfassungswidrig (es sind weniger als die Hälfte der Abgeordneten anwesend; im Schnitt bei solchen Sachen weniger als 10) beschlossen werden (was allerdings das Bundesverfassungsgericht nicht hindert, sich entweder für nicht zuständig oder solche verfassungswidrigen Tricks für verfassungsgemäß zu erklären; so viel zur Rest-Qualität dieses Staates), sondern weil vielfach diejenigen, die darüber Bescheid wissen, einen Maulkorb verpasst bekommen. In diesem Gesetz mit Hilfe der § 4 und § 5. Da steht zur Vertraulichkeit:
Informationen, deren Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung der Abwicklungsziele im Sinne des § 67 Absatz 1, auf die Effektivität von Aufsichts- und Abwicklungsinstrumenten oder auf die Finanz-, Geldmarkt- oder Wirtschaftspolitik haben kann.
und zur Verschwiegenheit:
Rechnungsprüfer, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsberater, sonstige professionelle Berater, Bewerter und andere von den Abwicklungsbehörden, von anderen im Rahmen dieses Gesetzes tätigen Behörden oder von potentiellen Erwerbern unmittelbar oder mittelbar hinzugezogene Experten;
Wohlwollend kann man natürlich sagen, dass das für den Abwicklungsfall gilt. Allerdings steht das da nicht. Und wer jetzt schon sein Maul aufreisst und einem Kunden empfiehlt, seine Knete lieber in sicheren Ländern wie Litauen oder Estland oder Weißrussland unterzubringen, kann durchaus schon unter Bezug auf diese Paragraphen verknackt werden, ohne dass das nun eine extreme Auslegung verlangen würde.
Was sich alles dahinter verbirgt, wird hier und im Weiteren beschrieben.
Die große Transformation läuft: Strom weg, Auto weg, Geld weg – und vermutlich noch so einiges andere.