Aus Fehlern lernen scheint nicht so die Sache der Politik und der Medien zu sein. Meint man. Trotzdem gibt es manchmal doch Lernprozesse. Allerdings nicht, wie man es besser machen kann, sondern wie man es noch schlechter machen kann.
Bei der Flüchtlingskrise 1.0, dem Merkelschen Original, wurden einige Fehler gemacht, die – so das Einsehen und der daraus resultierende Lerneffekt – nicht den Import völlig unintegrierbarer Massen betrafen, sondern dass es die Bevölkerung viel zu früh und ausgiebig merkte und sich sogar auf massive Regelverletzungen (in der Fachsprache: krimineller Rechtsbruch) berufen konnte. Inzwischen ist es zwar selbst für Gerichte an der Tagesordnung, Recht nicht anzuwenden und das sogar in Urteilen festzuhalten, aber ein fader Beigeschmack bleibt trotzdem. Und nur mit Mühe, aber letztlich erfolgreich konnte erreicht werden, die aus dem Import 100%-Luxus-Versorgter resultierenden Wohnungsprobleme anderen in die Schuhe zu schieben.
Bei der nun anlaufenden Flüchtlingsaufnahme 2.0 will man das wesentlich geschickter anstellen. Das unkontrollierte Hereinlassen der Leute in der Version 1.0 lief auf eine Abschaffung der Souveränität in Teilbereichen hinaus. Die Kontrolle der Flüchtlinge durch die Ausländerbehörden lief zu schleppend, und stellte sich heraus, dass den Leute kein Bleiberecht zustand, war man gezwungen, das Bleiben durch aufwändige Gerichtsverfahren so lange zu Verzögern, bis auch die Familien der so genannten Flüchtlinge nachgezogen waren und eine Ausweisung „aus humanitären Gründen“ nicht mehr in Frage kam. Die Lehre: man muss das Bündeln und die Souveränität vollends aufgeben.
Im Einzelnen sieht das so aus: die Leute müssen sich nicht mehr selbst durchschlagen, bis sie hier oder auf den Schiffen professioneller Fluchthilfeprofiteure sind, sondern man holt sie aus den Herkunftsländern direkt hier hin. Per aus Steuergeldern bezahltem Flug, versteht sich. Ob überhaupt ein Asylanspruch besteht, wird nicht mehr vom deutschen Staat geprüft, sondern unter nunmehr völliger Aufgabe der Souveränität von einer Interessen-NGO namens UNHCR. Vereinfacht ausgedrückt: nicht der Staat prüft nach bestehenden Gesetzen, ob ein Aufnahmegrund vorliegt, sondern ein Weltflüchtlingsrat entscheidet das aus eigener Machtvollkommenheit und nach eigenen Regeln. Listen, die von dieser Organisation vorgelegt werden, sind nicht mehr zu hinterfragen.
Entsprechend ist festgelegt, dass mit einer Expertise des UNHCR Eingeschlichene mindestens 3 Jahre lang nicht von den Ausländerbehörden kontrolliert werden. Das dürfte vermutlich die Zeit sein, nach der eine Abschiebung, sollte sie auch noch so gerechtfertigt sein, grundsätzlich wegen des langen Aufenthalts nicht mehr in Frage kommt. Auf der anderen Seite erhalten diese Leute sofort vollen Zugang zu den Sozialsystemen, Arbeitsrecht (gilt bisher nur eingeschränkt) und die sonstigen üblichen Bonbons, die Einheimische nicht bekommen.
Damit das zumindest am Anfang nicht so auffällt, soll wie bei der Version 1.0 auf ein Patensystem zurück gegriffen werden. Das ist damals schief gegangen. Die Paten unterschrieben Bürgschaften, die nur mühsam aus dem Weg geräumt werden konnten, als die Sozialbehörden in der Meinung, es seien wirklich Bürgschaften im üblichen Sinn, versuchten, diese einzulösen. Das macht man nun geschickter: die Paten/Bürgen sollen sich verpflichten, für ca. 2 Jahre für die Kaltmiete aufzukommen sowie die so genannten Flüchtlinge zu „begleiten“, also auf das Leben hier einzustimmen. Da Mieten heute hoch sind, hat man an 5 oder mehr Bürgen/Paten pro Wohneinheit gedacht, so dass Belastungen herauskommen, die für Grüne Vollpfosten vermutlich noch tragbar sind. Die anderen Kosten (Heizung, Strom, Möbel, usw.) gehen natürlich voll zu Lasten des Steuerzahlers. Nach 2 Jahren fallen die Kosten für die Bürgen/Paten fort und alles ist bis zum Lebensende der Sozialflüchtlinge vom Steuerzahler zu finanzieren.
Rechtlich ist das alles völlig korrekt, hat man sich doch rechtlich völlig unverbindlich in den Flüchtlings- und Migrationspakten verpflichtet, Leuten anderer Länder unbeschränkten Zugang zum Sozialsystem zu gewähren. Im Bedarfsfall findet sich problemlos etwas nicht in der Verfassung/dem GG vorgesehenes wie der Europäische Gerichtshof, der beliebige Urteile unter Missachtung lokaler Gesetze fällen darf und die dann unter Verletzung bestehender Gesetze zu befolgen sind.
Um wie viele Leute geht es bei der Aktion? Da man zunächst das Patenmodell befolgen will, bis sich die Einschleusung in die Sozialsysteme unauffällig etabliert haben, ist der erste Schub im einstelligen Tausenderbereich vorgesehen. Das läuft jetzt hier an, und angeblich ist es in Großbritannien bereits im Gange, natürlich farbenfroh unterstützt von der linken Scheißpresse. Längerfristig geht es jedoch um ganz andere Zahlen. Die Anzahl der „dringend Schutzbedürftigen“ wird vom Listenführer, dem UNHCR, mit 1,4 Millionen angegeben. Die sollen/müssen sehr kurzfristig in westlichen Sozialsystemen untergebracht werden. Doch auch das sind nur 5% der Leute, um die es bis jetzt geht. Das UNHCR spricht bislang von 28 Mio, womit die gemeint sind, die „auf der Flucht“ sind und die Kriterien des UNHCR für eine Zuweisung in ein westliches Sozialsystem erfüllen. Wenn man allgemeinere Zahlen zu Rate zieht, stellt man fest, dass auch die 28 Millionen auch bereits jetzt nur ein Teil des Gesamtproblems „Migration“ sind und vermutlich weniger als 10% der Kandidaten darstellen, die sich melden werden, wenn dieser einfache Weg in Sozialsysteme sich herumspricht.
Verlierer (neben den Bürgern der parasitierten Staaten) sind die bisherigen Schlepper und die hiesigen Vertreter der Fluchtindustrie. Was keinesfalls bedeutet, dass der Sumpf ausgetrocknet wird. Eher im Gegenteil wird auch das kanalisiert. Ohne groß daneben zu liegen darf man wohl davon ausgehen, dass großzügige Dankesbekundungen in pekuniärer Form nicht abgelehnt werden, wenn man von den UNHCR-Mafiosi auf die Liste gesetzt wird. Je höher die Dankenbekundung, desto höher die Schutzbedürftigkeit. Das ist nicht nur völlig gefahrlos – wer sollte diese Leute, die irgendwo als Ausländer in rechtsfreien Länder agieren, kontrollieren – sondern auch völlig ohne Nebenkosten möglich – Fluchtmittel, Aufseher, usw. sind nicht notwendig. Wer Familiennachzug wünscht, zweigt sicher auch gerne etwas von der Sozialhilfe ab wie bisher, um seine Leute auf die Liste zu bekommen, und wenn alles planmäßig abläuft, dürften die Gewinne durch die gefahrlos abwickelbaren großen Zahlen auch kaum sinken. Nur einige Anwälte in den parasitierten Staaten dürfen etwas weniger Beschäftigung bekommen.