Im Gegensatz zu Arabern, bei denen der blödeste Hund noch ehrerbietig behandelt werden muss, weil er aus einer Familie stammt, die viele Messer, Knüppel und Pistolen aufzubieten und alleine deshalb die Ehre gepachtet hat, muss(te) man sich in unserer Gesellschaft Ehre durch persönliche Leistungen verdienen. „Dem Herrn X gebührt Ehre, sein Bruder ist ein blöder Hund!“ – versucht das mal einem Araber klar zu machen.
Bei einigen Institutionen erwartet man, dass sie grundsätzlich ehrenhaft handeln, weshalb man auch Vorkehrungen getroffen hat, diese Ehre zu schützen. So gibt es im Strafgesetzbuch folgenden Abschnitt:
§ 90a StGB
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1.
die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2.
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. 2Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
Nun, ganz so wörtlich nimmt man das schon lange nicht mehr. So was hier geht schon lange straffrei durch:
Trotzdem möchte man natürlich nicht das Falsche sagen. Frei nach dem Motto: „Wie man’s macht, macht man’s falsch. Und wenn man’s falsch macht, ist es auch nicht richtig.“ Allerdings habe ich inzwischen ein Problem damit, was falsch und was richtig ist.
Lückenlose Überwachung zur Durchsetzung der Dieselfahrverbote – keine Überwachung aus Datenschutzgründen für Kriminelle aller Art. Jährlich 2-3 neue Großstädte an Sozialschmarotzern, für die Wohnraum in unbegrenzter Kostenhöhe angemietet wird – Gezeter, dass Deutsche keine Wohnung mehr finden. Kein Problem mit einer Reduzierung der Schulwoche von 5 auf 4 Tage, im Gegenteil noch Beratung der Eltern, wie sie ihre Kinder abmelden können. Hochhalten der Demokratie – und mehr als kleinkarierte Verweigerung demokratischer Rechte für die größte Oppositionspartei bei der Stellung von Parlamentspräsidenten. …
Soll ich jetzt Parlament und Regierung entsprechend der verdienten Ehre bezeichnen? In einer sehr abgespeckten und moderaten Version wäre jetzt seitenweise aus Karl May-Romanen zu zitieren, wenn sich etwa der arabische Scheich über die sozialen Kontakte der Mütter seiner Widersacher auslässt oder der Kiowa-Häuptling über Parasitenbefall bei hundeartigen Präriebewohnern referiert. Manch einer würde die angemessene Ausdrucksweise auch als Koprolalie bezeichnen, was aber nicht korrekt ist, da die Ausdruckweise eben aufgrund der Handlungen angemessen ist.
Oder soll man sich gegenüber diesen Gremien ehrerbietig erweisen und dafür jeden Samstag zur Beichte gehen, weil man mal wieder gelogen hat?