Wer problemlos mit dem so genannten Rechtsstaat aneinander geraten will, der braucht lediglich die Zwangsgebühren für das staatliche Propagandafernsehen nicht zu bezahlen. Punktlich kommt 6 Wochen nach dem Zahlungstermin eine letzte Erinnerung, danach werden ohne weitere Rücksprache Zwangsmaßnahmen durchgeführt.
Wenn sich jemand etwas eigentlich nicht leisten kann und dem Dienstleister die Sache zu heikel ist, kann ein Bürge für die Sache gerade stehen. Geht das Geschäft schief, steht der Bürge, über den sich der Dienstleister natürlich auch vorher informiert hat, für die Sache gerade, so als ob er selbst das Geschäft abgeschlossen hätte. „Den Bürgen kannst du würgen“ heißt es so treffend in der Kurzform. Wenn der nicht zahlungsfähig ist, hat der Dienstleister eben Pech gehabt. Er hätte sich vorher über die Zahlungsfähigkeit des Bürgens informieren müssen.
Im Rahmen der so genannten Flüchtlingskrise gab es auch das Angebot der Bundesverwaltung, für Asylanten zu bürgen, d.h. die Bürgen kommen für alle Kosten auf, die die Asylanten verursachen. Die konnten dann direkt mit dem Flugzeug kommen und mussten sich nicht mit dem Landweg über den Balkan oder so herumärgern. Das ist ein ganz normaler Vorgang: ein Bekannter von mir musste ein aufwändiges Bürgschaftsverfahren durchlaufen, bevor er seine ägyptische Verlobte und ihre Familie für eine längere Zeit in die Schweiz holen durfte – sie Oberärztin, der Vater Chefarzt an einer bekannten Kairoer Klinik, insgesamt eine sehr reiche Familie. Trotzdem – ohne Bürgschaft kein Visum. Einer meiner Studenten, der ein Praktikum in der Dominikanischen Republik ableisten wollte, musste bei der Einreise gar ein bezahltes Rückflugticket hinterlegen.
Nun, nachdem es sich heraus gestellt hat, dass nicht doch ausschließlich Chefärzte, Informatiker und Raketentechniker unter den Flüchtlingen waren, wird den Bürgen die Rechnung vorgelegt, die nun plötzlich überhaupt nicht wissen, was sie da unterschrieben hätten, und außerdem wären sie davon ausgegangen, nur für einige Wochen zu bürgen. Als ob so eine Argumentation je etwas ausgemacht hätte. Und natürlich hatte trotz klarer Rechtslage die zuständige Agentur für Arbeit ein Einsehen und verzichtete weitgehen darauf, die Beträge einzutreiben.
Das spricht schon mal wieder für sich. Während Gerichte die Rechtmäßigkeit der Forderungen aus der Bürgschaft bestätigen, weist nun Arbeitsminister Heil nach dem rechtswidrigen Öffnen der Grenzen durch die Merkel die Agenturen für Arbeit ebenfalls rechtswidrig an, die Beträge nicht einzutreiben. Das Recht ist in Sachen Flüchtlingsreligion inzwischen scheißegal, d.h. man opfert die letzten Reste auf dem Altar des Migrantengötzens.
Allerdings ist das nicht ganz wasserfest, weil es nur die Forderungen des Bundes betrifft. Länder und Kommunen haben ja auch noch Ansprüche. Deshalb einigt man sich nun hinter verschlossenen Türen – so etwas darf natürlich nicht in die Presse gelangen, aber die spielt ja ohnehin schon mit – sämtliche Kosten schlicht zu streichen und den Steuerzahler übernehmen zu lassen.
Im Grunde sind die Bürgschaften natürlich Peanuts und betreffen ungefähr den Anteil der Gesamtkosten, den CO2 an der Atmosphäre hat. Die offizielle Kostenstatistik pro Kopf sieht so aus:
Also knapp 1.000 € pro Asylant, davon etwa 1/3 (!) Aufwand für die Asylindustrie und 25% (!) für die medizinische Versorgung. Was natürlich geschönt ist. Die echten Kosten sehen eher so aus:
Die deutschen Ämter schweigen sich aus, aber die tatsächlichen Kosten dürften wohl eher denen in Frankreich als in Bulgarien entsprechen. Da können für die Bürgen schon mal 50.000 € für 2 Jahre zusammen kommen. Sie hätten die Asylanten natürlich auch im eigenen Haushalt aufnehmen können, um die Kosten zu drücken, aber das hat natürlich auch niemand getan.
Faszinierend, nicht? Von den Geldern könnte man problemlos auch einen 4 Wochen-Urlaub mit Vollpension in einem Land seiner Wahl buchen.
Abschlussgedanke: man vergleiche einmal die problemlose Rechtsbeugung, die in diesem Fall begangen wird, mit der Handhabe bei Schwachsinn wie Stickoxiden und Feinstaub, wo man den ganzen Ärger vermeiden könnte, ohne das Recht dabei zu umgehen, aber auf die Begründung stößt, man könne das Recht nicht umgehen.