Martin Schulz, ebenso erfolgloser Buchhändler wie erfolgreicher Alkoholiker, lässt sich für die Abschaffung der „sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen“ als wesentlicher Punkt der Koalitionsverhandlungen feiern. Dahinter geschaut bleibt mal wieder nichts als eine typische SPD-Luftnummer.
Bereits bisher ist es so, dass befristete Verträge nur 2x verlängert werden dürfen, bis zu zu verstetigen sind. Sie dienen u.a. dazu, den Ausfall von Arbeitnehmern, die ein Recht auf Wiederkehr an den Arbeitsplatz haben (z.B. Mutterschaftsurlaub), zu kompensieren. Natürlich können sie auch andere Hintergründe haben, wie etwa ein verübergehender Bedarf aufgrund einer guten Auftragslage. Arbeitgeber geben dabei gerne keinen Grund an, weil eine anhaltend gute Auftragslage die Befristung anfechtbar machen könnte, was den Arbeitsmarkt unflexibler macht. Der Wegfall der grundlosen Befristung würde damit allenfalls zur Zunahme der Leiharbeit führen, und für die gelten noch schlechtere Regelungen für die Arbeitnehmer.
Gar nicht betroffen vom pompösen SPD-Programm wäre aber der mit Abstand größte Arbeitgeber, der via begründeter Befristung Arbeitnehmer in Kettenverträgen von teilweise mehr als 10 Jahren beschäftigt – der Staat. Befristung ist in vielen Bereichen, insbesondere im Bildungsbereich, mehr oder weniger ein Standard. Oft handelt es sich um Jahresverträge, wobei die Betroffenen nicht selten erst 2-3 Tage vor dem Ende eines Vertrages erfahren, ob er verlängert wird. Das Ganze i.d.R. über 3-4 Jahre, nicht selten auch auch jenseits von 10 Jahren.
Der Staat hat sich dazu sogar eigene Gesetze geschaffen, die für die Wirtschaft nicht gelten. Die Stellen werden im Haushaltsplan für ein Jahr eingeplant, und das genügt bereits als Grund für eine Befristung. Sie werden Jahr für Jahr neu eingeplant, können aber auch problemlos verschwinden. Spezialgesetze, die nur für den Staat gelten. Dagegen hat in der SPD allerdings niemand etwas.