Ich habe da ein Verständnisproblem. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Also, da sind Menschen in Not, denen man helfen sollte. Dazu braucht man eigentlich keine Menschenrechte, das ist dem Menschen angeborener Altruismus.So weit ok.
Dann stellt sich heraus: viele brauchen gar keine Hilfe, sondern haben eine große Fresse, scheißen auf die Gesellschaft, die ihnen hilft, und stehlen, rauben, sind gewalttätig oder machen sonstigen Ärger. Um es man deutlich zu sagen: wenn man irgendwo gegen die Hausordnung verstösst, fliegt man raus und darf auch nicht mehr rein. Da sagt auch kein Gericht etwas anseres.
Nun wollen die Schweizer solche Leute nicht mehr haben und stimmen darüber ab, ob Ausländer, die straffällig werden, schlicht und einfach aus dem Land geworfen werden. Scheint mir ok. Aber jetzt kommt es: nach Ansicht einer Reihe von Leuten, die großzügig Redezeit im Radio oder Fernsehen erhalten, ist es
menschenrechtswidrig, wenn man ausländische Verbrecher ausweisen will.
Also das hätte ich jetzt gerne mal erklärt. Wenn ich in die Disko gehe, Gläser auf den Boden werfe und den Frauen die Kleider vom Leib reiße und die Security mich dann vor die Tür befördert, dann darf ich die Polizei holen, und die muss unter Verweis auf die Menschenrecht auch mit Zwang dafür sorgen, dass ich wieder rein darf? Habe ich das mit den Menschenrechten jetzt richtig verstanden?