Gesetze sind dazu da, dass sie befolgt werden, und wer das nicht tut, muss mit Konsequenzen rechnen – meint man in seiner grenzenlosen Dummheit als Normalo.
Stimmt nicht, wie die KiTa-Urteile zeigen. Da gibt es einen Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz, d.h. der Staat hat sich selbst dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch Plätze da sind. Das klappt natürlich an manchen Stellen nicht: das notwendige Geld gibt man lieber für Griechenland, Waffen für islamische Kämpfer, Schwarzgelder für afrikanische Regierungsbimbos, Asylantenheime usw. aus, Fachkräfte sind auch nicht genügend vorhanden und manchmal möchte eine Fachkraft auch nicht umziehen. Trotzdem: wenn man sich zu etwas verpflichtet, muss man dazu stehen, selbst wenn man wie unsere Politiker die übliche Blödheit besitzt, zu übersehen, dass das gar nicht klappen kann.
Im Gegenzug gibt es nun Klagen leer ausgegangener Eltern, die wegen Nichteinhaltung eines Rechtsversprechens ihre berufliche Karriere knicken durften. Wenn der Staat schon rumlügt, soll er wenigstens Schadensersatz leisten. Unabhängig davon, wozu das führt, dürfte das Rechtsprinzip jedem einleuchten. Allerdings wurde das nun bereits auf Oberlandesgerichtsebene geknickt: der Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz beinhaltet keine Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung. Anders ausgedrückt
So ein Gesetz ist komplett für den Arsch
Genauso gut könnte man einen Rechtsanspruch auf das Erreichen des 110. Lebensjahrs oder das morgendliche Aufwachen mit der Hautfarbe, die man Abends auf einen grünen Zettel neben dem Bett geschrieben hat, festlegen.
Solche Gesetze, an die man sich halten soll, die aber nicht strafbewehrt sind, wie das im Juristenjargon heißt, gibt es zu Hauf. Ein paar Beispiele:
- Urteile der Bundesgerichte sind verpflichtendes Recht für alle – außer man hat keine Lust dazu: der Bundesfinanzminister kann beispielsweise ohne irgendwelche Folgen seine Beamten anweisen, Grundsatzurteile nur im Falle des Klägers zu beachten, bei gleichgelagerten Fällen aber einfach zu ignorieren. Die müssen dann schon selbst mit Klage drohen. Mit anderen Worten: der Bundesfinanzminister kann seine Beamten anweisen, rechtswidrig zu verfahren.
- Abgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen – wenn sie es nicht tun, passiert auch nichts.
- Die meisten Akten der Parlamente sind öffentlich zugänglich, d.h. jeder hat das Recht, hinein zu schauen (außer bei Staatsgeheimnissen). Der Bundestag führt aber auf Steuergelder fast regelmäßig Prozesse unter Inanspruchnahme superteurer Spitzenanwälte, weil er es schlicht verweigert seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
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Manchmal zieht sich das über Jahrhunderte hin: Napoleon hat beispielsweise die geistlichen Fürstentümer in Deutschland kurz nach 1800 säkularisiert, was dann im Reichsdeputationshauptschluss 1815 abschließend bestätigt wurde. Damit die Herren Fürtbischöfe aber angemessen ihr Leben beschließen konnte, wurde vereinbart, dass sie Entschädigungszahlungen erhalten sollten, die an ihre Person gebunden waren und sich mit ihrem Tot erledigten. Ca. 1840 sollte also mit den letzten Zahlungen Schluss sein. Aber: die katholische Kirche trat als Erbe der Enteigneten auf und kassierte weiter!
In der folgenden Zeit war das Ende solche Zahlungen Bestandteil der Verfassungen von 1871, von 1919 und vom Grundgesetz 1949. Gezahlt wird verfassungswidrig heute noch (wenn ich recht erinneren, Gelder zwischen 500 Mio und 1 Mrd)! Gefragt, wieso der Bundestag dem Grundgesetz nicht nachkomme, antwortete der amtierende Bundestagspräsident:
Der Verstoß gegen das Grundgesetz ist nicht strafbewehrt
Wenn schon diejenigen, die die Gesetze machen, sich vorsätzlich nicht an sie halten, braucht man wohl auch nicht mehr die „Achtung vor den Institutionen“, die eingefordert wird, aufzubringen.