Die formale Abschaffung der Grundrechte

De fakto ist das Grundgesetz ja bereits weitestgehend Makulatur. Trotzdem kann man sich theoretisch noch darauf berufen, wenn man gegen den Corona-Wahnsinn etwas unternehmen will. Die Corona-Verordnungen sind ja „nur“ Verordnungen, die einen Sachgrund benötigen und verhältnismäßig in Bezug auf die Grundrechte sein müssen. Dass das längst schon nicht mehr so ist, weil Gerichte und Staatsanwälte komplett kneifen und die Parlamente sich auf’s Monopoly-Spielen verlegt haben – einmal im Monat über LOS und die dicke Knete abgreifen – weiß jeder. Nun wird das aber formalisiert:

Dies ist eine Vorlage zur Veränderung des IfSG, die von IM Erika an den Bundesrat ging. Es ist mühsam, aber man sollte sich das genau durchlesen.

  • Einsatz der Bundeswehr im Inneren (laut GG nicht zulässig).
  • Zwangsverpflichtung aller Hilfsdienste (RK, Johanniter usw.) zur Durchführung von Corona.Maßnahmen auf Anforderung durch die Behörden.
  • Verpflichtung und Ermächtigung von Personentransportunternehmen und vielen anderen zur Personenkontrolle (Ausweis, Atteste, usw.) einschließlich Weitergabe aller Daten an die Behörden.
  • Datenschutz wird durch die Behörden mehr oder weniger frei Hand defininiert (und existiert damit nicht mehr). Alle Daten werden zentral gesammelt und ausgewertet.
  • Reisenbeschränkungen, die letztlich den Bürger auf einen Umkreis seines Wohnorts beschränkt, der an einem Tag Hin- und Rückfahrt ermöglicht.

Es wird damit keine Freiheiten mehr geben. Alles kann beliebig eingeschränkt und vorgeschrieben werden. Vermutlich auch Test- und Impfzwang. Parlamente tauchen in dem Werk nicht mehr auf, auch nicht mehr, um das zu beenden. Die Bundesregierung braucht niemanden mehr zu fragen, wenn sie etwas durchsetzen will. Es ist eine Generalermächtigung für alles, die gewissermaßen auf Ewigkeit gilt.

In dem Ding steht sehr viel explizit drin, was normalerweise erst mit den Ausführungsbestimmungen kommt. Dafür lassen sich mehrere Gründe ausmachen

(1) Auch wenn sich die äußeren Rahmenbedingungen ändern, die explizite Gesetzesvorschrift bleibt. Sachgrundlage und Rechtsgrundlage werden entkoppelt und Sachgrundlagen müssen die Regierung nicht interessieren. Sie kann jeden zu Hause einsperren und braucht dazu keinen künstlichen Corona-Grund, weil sie per Gesetz dazu ermächtigt ist.

(2) Klagemöglichkeiten entfallen komplett. Wo man heute noch vor dem Verwaltungsgericht klagen kann, geht das nicht mehr, denn Gesetz ist Gesetz.

(3) Widersprüche zu anderen bestehenden Gesetzen spielen keine Rolle, da das IfSG kurzerhand als höheres (höchstes) Rechtsgut durch die Inkraftsetzung durch den Bundestag im März 2020 definiert wird.


Also schaut euch das genau an. Nicht, weil ihr dagegen etwas tun könnt. Schließlich steht das explizit drin: Alternativen: Keine. Mal zum direkten Vergleich:

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:

Art. 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

Art. 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. […]

Art. 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Mit diesem Gesetz wurde Adolf Hitler 1933 ermächtigt. Das Ding oben sieht nicht viel anders aus, auch wenn man es nicht so kurz formulieren kann, weil das sonst auffällt.


Es wird keine Proteste dagegen geben, weil das gesamte spinnerte Volk in völliger Corona-Verblödung gefangen ist und vermutlich noch Hurra! brüllt. Ich schreibe auch nur darüber, damit die, die sich noch der Illusion von irgendwelchen Grundrechten hingeben, Zeit haben, sich von ihren Hirngespinsten zu trennen. Es gibt keine Freiheit mehr. Für nichts. Heil Merkel!