Hier geht es zwar nur um Reisen in das Ausland und die Rückkehr aus demselben, könnte aber durchaus als Blaupause für andere Fälle dienen. Dies hier ist ein Urteil des OVG Lüneburg, dass Teile der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung bereits am Tag des Inkrafttretens kassieren:
Für diejenigen, die dem Beispiel folgen und klagen wollen, hier das grundsätzliche Muster: zunächst muss man mal zitieren, worum es geht und was einen daran stört (Teil I des Urteils). In Teil II wird dann geprüft, ob das berechtigt ist, d.h. dass man wegen eines persönlichen ungerechtfertigten Nachteils klagt (Absatz 10). Die folgenden Absätze geben ein paar Gesichtspunkte an, die auch schon die Rechtsanwältin, die man später in die Klapse verfrachtet hat, vorgebracht hat. So ganz falsch hat sie wohl nicht gelegen, vermutlich eher den falschen Zeitpunkt erwischt. Ab Absatz 24, so richtig dann ab Absatz 27 nehmen die Richter Covid-19 auseinander. Das ist zwar etwas anstrengend zu lesen, gibt aber in Summe eher die logischen Argumente der Verschwörungswissenschaftler wieder als die aktuellen Fantasien der allgegenwärtigen Zahnarztfrau.
Wem das Ding zu lang ist, hier eine Kurzfassung: https://www.achgut.com/artikel/grundrechte_endlich_macht_prozessieren_spass