Strafanzeigen gegen Michael Martens

Das ist der, der Russen töten will. Gegen den sind vermutlich bereits genügen Strafanzeigen gestellt worden, aber (ebenfalls vermutlich) mit Bezug auf §130 StGB u.ä. So was bügeln Stasianwaltschaften in der Regel mit links ab. Deshalb hier eine andere Version.

Man braucht nämlich das StGB gar nicht. Art. 26(1) GG stellt solche Äußerungen wie die von Martens direkt und ohne Umweg unter Strafe, und das GG abzuwinken dürfte schon etwas mehr Aufwand seitens der Stasianwälte erfordern. Hier der Text:


Strafanzeige gegen Herrn Michael Martens, Auslandskorrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Anschrift unbekannt, wegen Verstoßes gegen Art. 26(1) GG

Sachlage: Herr Martens hat auf einer Pressekonferenz ausländische Regierungschefs gefragt,

„wie [Deutschland] helfen könne, mehr Russen zu töten.“

Eine nachträgliche Relativierung „russische Soldaten“ ist angesichts der tiefen Menschenverachtung unerheblich.

Außerdem wird Herrn Martens unterstellt, in verschiedenen Kanälen sozialer Netzwerke fortgesetzt Verherrlichung des Kriegs und des Tötens von Menschen zu betreiben. Genaueres ist im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens festzustellen.

Begründung: Art. 26(1) GG legt mit Verfassungsrang fest

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Art. 26(1) GG ist strafbewehrt bei Verstößen. Ein Verweis auf ggf. zutreffende Paragraphen des StGB sind mithin für die Aufnahme von Ermittlungen nicht notwendig und allenfalls bei der Bemessung des Strafmaßes zu berücksichtigen.

Die zitierte Frage Herrn Martens’ in Verbindung mit seinem Verhalten in sozialen Netzwerken sind als Absicht und nicht als zufälliger Versprecher zu verstehen, zumal Herr Martens in seinen weiteren öffentlichen Einlassungen im Nachgang keinerlei Rückzieher gemacht hat.

Herr Martens ist festes Redaktionsmitglied eines der deutschen Leitmedien. Dieses besitzt nicht nur national eine enorme Reichweite, sondern die wesentlichen Inhalte internationaler Berichte werden von Leitmedien anderer Länder gespiegelt und von Regierungen zur Entscheidungsfindung herangezogen. Die Handlung Herrn Martens’ sind damit sowohl geeignet, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören als auch das internationale Ansehen der Bundesrepublik empfindlich zu schädigen.

Ich stelle Strafantrag gegen Herrn Martens.

Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens, unter dem meine Anzeige bearbeitet wird.

Sofern die Angelegenheit zuständigkeitshalber an eine andere Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird, bitte ich um entsprechende Nachricht.

Ich bitte um Nachricht über den weiteren Verlauf des Verfahrens.