Wie dezenten Hinweise in verschiedenen Medien zu entnehmen ist, ist jeder – ähh, wie drückt man das jetzt diskriminierungsfrei aus? – Penistragende seit dem 1.1.2026 verpflichtet, bei einem (möglichen) Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten eine Genehmgung der „Karriereberatung der Bundeswehr“ einzuholen. Ob das auch für Frauende gilt, die ihrem Begattenden auf der Toilette bei Verletzungen der oberen Extremitäten helfen, indem sie den Dödel über das Urinal halten, ist nicht dokumentiert.
Bislang, immerhin schon über ein Vierteljahr, hat man davon noch nie etwas gehört. Vermutlich weil in den Karriereberatungen noch keine neuen Leute eingestellt worden sind, die solche Vorgänge bearbeiten. Explizite Folgen, falls man sich nicht daran hält, sind nirgendwo erwähnt. Und vermutlich beträgt die Bearbeitungszeit mehrere Monate, so dass ein für 2028 geplanter Auslandsaufenthalt bereits heute zu beantragen ist, während längere Auslandsaufenthalte 2026 und 2027 verboten sind. Faktisch bleibt einem Studenten, der ein Auslandssemester absolvieren will, oder einem Monteur, dessen Firma ihn für ein paar Monate auf eine Baustelle im Ausland schicken will, deshalb nichts anderes übrig, als sich beim zuständigen Meldeamt als Frau zu outen. Das geht unbürokratisch schnell und ist außerhalb von Konfliktzeiten entweder zulässig oder auch nicht.
Ebenfalls unklar bleibt, ob man sich bei der Bundeswehr in der Karriereberatung auch eine allgemein Beratung geben lassen kann, etwa für eine Karriere als Soloflötist bei den Berliner Blasphemikern oder anderen international verschrieenen Orchestern. Vielleicht werden dort ja auch Lehrgänge zum Verhalten nach dem Karriereabschluss durch feindlichen Beschuss in Zusammenarbeit mit der Kirche gegeben. Wie man sich beispielsweise wie ein katholischer Heiliger verhält und auch nach Monaten, wenn man ausgegraben wird, noch vollständig unversehrt ist und einen wohltuenden Duft verbreitet.
Inzwischen werden Schüler durch Karriereoffiziere in Pflichtveranstaltungen an Schulen beraten. In wenigen Fällen können dort auch kritische Gegenstimmen zu Wort kommen. So war es auch am 19. März im thüringischen Apolda geplant. Am dortigen Gymnasium sollten Hauptmann Benjamin Bartels und Major a. D. Florian D. Pfaff (ein Gegner des Wehrdienstes unter den derzeitigen Rahmenbedingungen) vor Schülern der oberen Klassen jeweils ihren Standpunkt vertreten. Anschließend wollte man in einer 45-minütigen Diskussion auch die Schüler zu Wort kommen lassen.
Demzufolge argumentierte Hauptmann Bartels damit, dass die Bundesrepublik Deutschland wert sei, militärisch verteidigt zu werden, weil dort hundertprozentige Meinungsfreiheit herrsche. Dies wollte Pfaff nicht unwidersprochen stehen lassen und verwies darauf, dass Kritiker in der BRD durchaus ausgegrenzt würden, ja sogar illegale Sanktionierung zu gewärtigen hätten. Pfaff hatte mit seinem Vortrag noch gar nicht richtig angefangen, als der Stufenleiter der elften Klassen nach vorne stürmte, Pfaffs Laptop zuklappte und ihm Hausverbot erteilte. Dabei soll der Pädagoge den ehemaligen Major einen Lügner geheißen haben und ihm unterstellt haben, die Schüler beeinflussen zu wollen. Nicht nur Pfaffs Rausschmiss, auch die Bitte der Schüler, ihre Äußerungen nur anonym weiterzugeben, werfen ein düsteres Licht auf das Meinungsklima in der Apoldaer Schule. Auch aus dem Kreis der Eltern bekam Pfaff Zuschriften. Und auch hier kommt wieder die Angst zum Vorschein, die jungen Leute könnten aufgrund ihrer Meinungsäußerung zugunsten eines Rederechts für Pfaff Repressalien erleiden – Repressalien vonseiten einer Lehrerschaft, die eigentlich dazu da ist, bei ihren Schülern die Entwicklung einer eigenen Meinung und deren Formulierung zu fördern. „Im Westen nichts Neues“, ick hör dir trapsen.
Eigentlich sollte man der Lehrerschaft aber dankbar sein. Führte solches 1914 noch zu einer Menge Freiwilliger für den Ehrentod, kann man heute keine bessere Werbung für eine Verweigerung des Wehrdienstes machen.