Wer sich bei der Glätte der vergangenen Tage lang gemacht und sich den Arm verletzt hat, kann nun aus dem Tragen einer Schiene (aka Gipsverband) nach neuesten Gesetzesauswertungen Profit ziehen, in dem er eine Bank (oder einen anderen Laden mit hohen Bargeldbeständen) überfällt und ausraubt.
Der Trick liegt darin, dass der Bankräuber aufgrund der Armverletzung finanzrechtlich als „einarmiger Bandit“ eingestuft wird und somit nicht unter das Strafrecht, sondern unter das Glücksspielrecht fällt. Sofern der erfolgreiche Bankräuber ordentlich 16 2/3% als Glückspielsteuer an das Finanzamt abführt, hat er weiter nichts zu befürchten.