Es sollte mich nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft hier wieder einmal keinerlei Grund sieht, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, weil z.B. „ein Bereicherungsversuch nicht zu erkennen ist, was aber Voraussetzung für einen Betrug i.S.v. §263 StGB ist„, obwohl die Masken- und andere Deals ebenso gut dokumentiert sind wie von den Tantiemen mutmaßlich gekaufte Immobilien. Für die anderen Paragraphen werden die Staatsanwälte wohl ähnlich erfinderisch Tatsachen übersehen können.
Als Argument für dieses Verhalten wird die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften ins Feld geführt, was aber zu kurz greift. Die Beamten sind auf die Verfassung vereidigt und primär dem Gesetz verpflichtet. Widerspricht eine Weisung dem Gesetz, sind sie zur Remonstration verpflichtet und dürfen im Zweifelsfall der Weisung nicht folgen. Ursprünglich war die schlimmste mögliche Folge einer solchen Weigerung die Versetzung auf eine andere Stelle unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe oder Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand bei vollen Bezügen.
Das hat sich längst geändert. Der Diensteid vieler Justizbeamter bezieht sich auf den Capo und nicht auf das Gesetz. Den Anweisungen des Capo bedingungslos zu folgen macht die Justiz aber nicht besser als die Mafia.