Am 14.4.24 duschte Herr Hans-Wilhelm M. gerade alleine in der Herrendusche des Sportheims, als Frau Annemarie G. rechtswidrig die Dusche um 18:03 Uhr betrat.
Frau G. bedrängte Herrn M. sofort und drängte ihn (Frau G. ist etwa 30 kg schwerer und wesentlich muskulöser) in eine Ecke. Laut Herrn M. wurde dabei seine Busen mehrfach von Frau G. schmerzhaft gequetscht und aneinander geklatscht, außerdem biss ihn Frau G. in die Nippel der Brustwarzen. Nach einigem Gerangel zwang Frau G. Herrn M., ihr den Schwanz zu lutschen, außerdem fasste sie ihn mehrfach in seine Vagina, bevor sie ihn penetrierte.
Herr M. wies bei seiner Anzeige darauf hin, dass ihm Frau Annemarie G. bereits zuvor als Herr Wilfried G. bekannt war und dieser ihm dauernd nachgestellt hatte. Frau G. wiederum brachte bei der Vernehmung vor, dass Herr Hans-Wilhelm M. ihren Kontaktwünschen zuvor als Frau Gisela M. durch Flucht in die Damendusche entkommen sei und sie nicht bereit sei, sie durch Flucht in die Männerdusche erneut davon kommen zu lassen.
Gegen beide leitete die zuständige Staatsanwaltschaft daraufhin Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Selbstbestimmungsrecht ein (Ausforschen und Offenbaren vorheriger Geschlechter). Beiden droht nun ein Bußgeld von maximal 10.000 €.