Igrendjemand hat den amtierenden Bundeskanzlernden – irgendetwas zwischen Februar und April – „#Lügenfritze“ genannt und ist dafür zu 30 Tagessätzen verdonnert worden. Das hat sowohl in den großen Medien als auch in den sozialen Netzwerken hohe Wellen geschlagen.
Wie das beim Bürger ankommt
(1) „Lügenfritze“ würden wahrscheinlich die wenigsten als besonders schwere Beleidigung betrachtet. Dass sie trotzdem mit einem ganzen Monatsverdienst geahndet wird, wird daher nicht den Eindruck, dass hier der Gerechtigkeit Genüge getan wurde, hinterlassen, sondern dass „eine willfährige Justiz und ein Mietrichterlein im Sinne seiner Karriere zugeschlagen hat„. So kann man alles mögliche Fördern, nur kein Vertrauen in den Staat und seine Justiz.
(2) Gerade da „Lügenfritze“ keine sonderlich schwere Beleidigung darstellt, sondern im Vergleich zu dem, was selbst in Freundeskreisen üblich ist, eher harmlos, hat der amtierende Bundeskanzlernde jetzt und für die Zeit seiner Anschlussverwendung seinen Spitznamen weg. Niemand der mehr als 85% der Bürger, die selbst nach den wohlwollenden Formulierungen von Umfragen den Bundeskanzlernden lso schnell wie möglich loswerden wollen, wird in noch „irgendwas zwischen Februar und April“ nennen, sondern schlicht „der Lügenfritze„.
(3) Dem Bürger bekannt sind – wenn überhaupt – überwiegend die Strafrechtsparagraphen §185 – §187 und weniger der neue §188, der die drei anderen speziell für betroffene Politikerende und Bundeskanzlernde nochmals bündelt. So wird in nahezu allen Medien und im Internet von „Beleidigung“ gesprochen.
Sezieren wir das mal. Der Herr Bundeskanzlernde ist als beleidigt. Wenn mich jemand „Lügengilli“ nennen würde, würde ich das eher als Verleumdung betrachten. Aber nein, es ist Beleidigung, woraus man im Umkehrschluss folgern kann, es ist wohl eher ein Eingeständnis der bösen Tat und beleidigend ist allenfalls die Offenlegung. In der Tag legt Reitschuster offen, dass eine Verleumdung eher nicht zutrifft.
Die selbst gestellte Falle
Beleidigung etc ist ein Antragsdelikt, d.h. der Betroffene muss innerhalb einer bestimmten Frist eine Strafanzeige erstatten, sonst werden die Staatsanwälte nicht tätig. Der amtierende Bundeskanzlernde ist dafür bekannt, nahezu 5.000 solche Verfahren eingeleitet zu haben, wobei er sich einer Abmahnplattform bedient.
Der Hintergrund solchen Tuns: nachdem die Staatsanwaltschaft die Identität des Beleidigenden herausgefunden hat, wird der Betroffene angeschrieben und abgemahnt. Zahlt er die Gebühr, wird die Anzeige zurück gezogen, wenn nicht, ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter. Mit anderen Worten: es handelt sich um ein schlichtes Geschäft, für das die Staatsanwaltschaften obendrein kräftig missbraucht werden, sind doch meist nur sie in der Lage, die Identitäten festzustellen. Eigentlich gebührt dem Bundeskanzlernden und der doppel-doppelnamigen Rüstungslobbyisternden (und verschiedenen anderen) ein Verfahren wegen Justizmissbrauchs. Aber wenn es die Karriere fördert, gibt die Justiz gerne die „Miss Braucht“.
Da das für die Einschüchterung der Gesellschaft nicht weit genug geht, haben die Politikernden in den Corona-Zeiten den §188 StGB ins Leben gerufen, einen dem Grundgesetz widersprechenden Paragraphen, der für sie anderes Recht definiert als für den Normalbürger. Was aber niemanden in der Justiz interessiert. Mit dem Paragraphen verbunden ist, dass nun die Justiz von sich aus tätig werden kann. Wenn sie meint, der Politikernde XYZ sei beleidigt worden, leitet sie von sich aus ein Verfahren ein, ohne dass der Beleidigte davon wissen und beleidigt sein muss.
So in diesem Fall: die Polizeienden haben Kommentare im sozialen Netzwerk durchforstet, die Kommentierenden bei Verwendung bestimmter Wort an die Staatsanwaltschaft gemeldet, diese hat er-sie-es-mittelt und einen Strafbefehl verschickt, den ein Richter prüfen und abzeichnen muss, der Beleidigende hat Einspruch erhoben und schließlich hat ein Richter ihn verurteilt. Ob die Sache weitergeht – beispielsweise Berufung – ist nicht bekannt. Unser amtierende Bundeskanzlernde hat in diesem Fall mutmaßlich gar nichts davon gewusst. Und der übereifrige Beamtenapparat nun für einen unvergänglichen Spitznamen gesorgt. Dumm gelaufen (was übrigens in sozialen Netzwerken eine Umschreibung für Annalena Baerbock beim Joggen ist).
in die Tonne damit
Einmal abgesehen von einer direkten Bedrohung (aber auch darüber sollte man diskutieren, wie ich zweimal am eigenen Leib erfahren musste, weil die Staatsanwaltschaften auch damit sehr willkürlich umgehen) gehören sämtliche Strafrechtsparagraphen über Verbaldelikte in die Tonne. Weg damit!
Schauen wir uns das Verfahren noch mal an. Einige Verbaldelikte sind Antragsdelikte, andere, die ich ebenfalls hier subsummiere, nicht. Der Beleidigte macht eine Strafanzeige und ist danach außen vor. Insbesondere muss er vor Gericht gar nicht mehr aussagen, weshalb er sich eigentlich beleidigt fühlt. Bei „Arschloch“ mag das klar sein, bei „Lügenfritze“ schon deutlich weniger. Der Staatsanwalt tritt an seine Stelle und gibt vor Gericht den Beleidigten und der Richter entscheidet mehr oder weniger darüber, ob der Staatsanwalt sich zu Recht beleidigt fühlt oder nicht. Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Privatpersonen wird zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Staat und einer Person gemacht. Oder genauer: eine Auseinandersetzung zwischen Parteien auf Augenhöhe zu einer Auseinandersetzung mit einer Partei mit unbegrenzter Macht und unbegrenzten Mitteln. Und sollte die Staatsmacht verlieren, werden die Kosten nicht von dem getragen, der sich unberechtigtger Weise beleidigt fühlte, sondern vom Steuerzahler, also der Allgemeinheit.
In die Tonne damit! Wer sich beleidigt fühlt, soll eine Zivilklage einreichen. Verliert er die, ist er für die Kosten zuständig (und nicht die Allgemeinheit). Was vermutlich schon mal dafür sorgen würde, dass die Anzeigeritis deutlich abnimmt. Zudem kann sich der Beschuldigte nun durch eine Rechtsschutzversicherung absichern, was zumindest Anwalts- und Gerichtskosten abdeckt. Das gilt bei einer Strafanzeige nämlich nicht, d.h. zu dem übermächtigen Gegner Staat kommen auch noch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten auf den Beschuldigten zu. Selbst wenn er gewinnt, bleibt er auf einem erheblichen Teil seiner Anwaltskosten sitzen.
Wer jetzt rumweint, „dann kann sich nicht mehr jeder gegen eine Beleidigung wehren„, dem sei gesagt: man kann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die das Klagerisiko trägt. Die kann zwar nach Eingangsprüfung ablehnen, das Risiko zu übernehmen, aber dann sollte man es besser lassen, denn die Versicherungsanwälte können solche Risiken schon ganz gut einschätzen.