Pinocchio is back!

Diejenigen, die solche Seiten wie meine lesen, werden es schon längst wissen: nach dem Schwachkopf ist nun auch Pinochio in die Liste der strafrechtlich verbotenen Redensarten gelangt. Ich kann auch ein Lied darüber singen.

Noch vor Corona-Zeiten verkündete der damalige NRW-Chef Armin Laschet in einem öffentlichen und auch weit verbreiteten Interview „ich werde die AfD bis aufs Messer bekämpfen. Ich wiederhole: bis aufs Messer„. Die Redensart ist bekannt und niemand hat je erwartet, dass Laschet danach in der Nacht losziehen würde, um in irgendwelchen dunklen Gassen AfD-Mitglieder abzustechen.

In einer privaten Ferndiskussion mit einem Impffetischisten habe ich in Kenntnis der Laschetschen Äußerungen verkündet, ich würde mich bis aufs Messer einer Zwangsimpfung widersetzen. Was der Fetischist nutzte, mich wegen Bedrohung bei der Staatsanwalschaft München anzuzeigen. Was die wiederum nutzte, unter fortlassen von 10 Seiten Emailinhalt lediglich „bis aufs Messer“ an die durch grinsende Staatsanwälte auch in den USA bekannte Staatsanwaltschaft Göttingen zu überstellen. Was die wiederum veranlasste, einen Strafbefehl an mich zu senden. Was mich veranlasste, Einspruch beim Amtsgericht einzelegen. Was letzteres veranlassten, nach mühsam unterdrücktem Grinsen die Sache niederzuschlagen. Was wiederum die Göttinger veranlassten, Berufung beim Landgericht Aurich einzulegen.

Letzteres mündete in einer Verurteilung, weil die zuständige Richterin tatsächlich der festen Ansicht war, er wäre mir Ernst gewesen, den Kontrahenten abzustechen. Ob sie dabei auch davon ausging, ich würde ein Wochenende mit schönem Wetter nutzen, um von Emden mit dem Fahhrrad nach Passau zu fahren (ja, um diese Orte ging es), um den Gegner abzustechen, ist aufgrund der Formulierungen ihres Urteils ziemlich wahrscheinlich. Das OLG hob das Urteil im Revisionsverfahren komplett auf und verwies noch nicht einmal zur erneuten Verhandlung zurück – juristisch die schlimmste Schlappe, die sich ein Richter einfangen kann. Na, jedenfalls war das beendet. Nun kommt Pinocchio.

Wundern sollte man sich über so etwas wohl schon längst nicht mehr. Bereits das Schwachkopf-Meme und ein paar andere Sachen lassen einen nur noch den Kopf schütteln über die Mimosenhaftigkeit der hohen Politik. Vermutlich reicht inzwischen bereits der Satzanfang „SIE …“ mit einem zu laut ausgesprochenen „Sie“, um die höchsten Amtsträger aus Schreck auf Reiskorngröße zusammen schrumpfen zu lassen und Schmerzensgeld durch die Justiz einzufordern. Bis hier reichen auch die Kommentare in den Medien, die man finden kann.

Zum Beleidigtsein gehören genau zwei: (1) der, der beleidigt, und (2) der, der beleidigt wird. Bisher war das so, dass (2) innerhalb einer bestimmten Frist (1) anzeigen konnte. Dann und nur dann wurde die Justiz tätig, wobei das meiner Ansicht nach aber nicht vor ein Strafgericht gehört, sondern vor ein Zivilgericht. Wenn (2) sich beleidigt fühlt, soll er das durchkämpfen und nicht die Verfahrensführung dem Staat (also allen) überlassen, der dann auch die Kosten trägt. Beleidigte brauch(t)en auch in dieser Form später nicht vor Gericht auftreten und zu begründen, weshalb sie sich beleidigt fühlten. Allein der als Pinocchio titulierte hat nach Pressemeldungen bis zu 5.000 solcher Anzeigen gestellt.

Wie oben beschrieben gehen solche Anzeigen, so sie von Politikern gestellt werden, an spezielle Staatsanwaltschaften, in denen ausgesuchte Misanthropen sitzen, denen es Vergnügen bereitet, ihnen unbekannte Bürger mental und finanziell zu Foltern (Beweis: Lachorgie in US-Medien). Auch das vermutlich bereits ein Gesetzesverstoß, denn die StPO lässt zwar die Bildung von speziellen Staatsanwaltschaften zu, aber nur unter speziellen Bedingungen, die hier nicht zutreffen. Hier trifft eher Art. 3 GG zu, der rechtliche Sonderbehandlungen verbietet. Aber Sonderbehandlungen waren ja schon immer eine deutsche Spezialität.

Beim Pinocchio (und inzwischen auch vielen anderen Fällen) wird der mutmaßlich Beleidigte aber gar nicht erst über die Beleidigung in Kenntnis gesetzt, sondern die Polizei lässt ihm über die Presse die Mitteilung zukommen, dass man einen Beleidigenden einem Strafermittlungsverfahren unterwirft. Also (1) muss gar nicht mehr im Sinn haben, (2) zu beleidigen, (2) muss das auch gar nicht mitbekommen, es genügt, dass (3) gelangweilt vor dem Bildschirm sitzt und wahllos Kommentare auf X anklickt und sich etwas aussucht, um es als Straftat auszugeben. Wobei es sich bei (3) um die ach sooo überbeanspruchte Polizei handelt, die zwar Diebe nicht stellen kann und Gewaltverbrecher läufen lassen muss, aber genügend Ressourcen besitzt, um im Internet rumzudaddeln.

Das zeigt mal wieder, wie gefährlich solche Entwicklungen wirklich sind und wie weit die Sache auf dieser Straße schon gefahren ist. Aus „den sollte man einsperren“ – Worten einzelner Politiker werden ziemlich schnell bürokratische Strukturen, die dafür sorgen, dass schließlich Hunderttausende in Lagern landen, ohne das erneutes Stöhnen notwendig ist. Hatten wir schon mal und kommt anscheinend wieder.