Wollte man vor 90 Jahren widerspenstige Zeitgenossen entsorgen, steckte man sie kurzerhand unter dem Begriff „Schutzhaft“ in ein Konzentrationslager. Seitdem sind wir 90 Jahre weiter und die neue Technik erlaubt es, den Brüdern, Schwestern und sonstigen Geschlechtslosen im Geiste der damaligen Totalitären, ganze Länder zu Konzentrationslagern zu machen. Das verletzt mindestens genauso die grundlegenden Rechte des Betroffenen, fällt aber noch weniger auf. Und wie damals machen wieder alle mit, bis es zu spät ist.
Heute heißt die Schutzhaft „Sanktion“. Die wird von der EU-Kommission verhängt, wenn sie nicht mehr weiter weiß, weil jemand Ansichten vertritt, die ihr nicht passen, die aber auch so begründet vorgetragen werden, dass sie schlecht widerlegt werden können. Betroffen sind bislang (unter Angabe der vorgeschobenen Gründe):
- Xavier Moreau (französischer Staatsbürger, später russische Staatsbürgerschaft erworben): Er wurde im Dezember 2025 unter dem EU-Regime gegen russische hybride Bedrohungen sanktioniert. Grund: Er verbreitet pro-russische und pro-Kremlin-Propaganda, einschließlich Verschwörungstheorien über die Invasion in der Ukraine (z. B. Behauptungen, die Ukraine habe ihre eigene Invasion inszeniert, um der NATO beizutreten). Er untergräbt damit die Stabilität und Sicherheit der Ukraine durch Informationsmanipulation.
- Jacques Baud (schweizerischer Staatsbürger): Ebenfalls im Dezember 2025 sanktioniert unter demselben Regime. Grund: Er agiert als Sprachrohr für pro-russische Propaganda, verbreitet Verschwörungstheorien über den Krieg in der Ukraine (z. B. dass die Ukraine die Invasion selbst provoziert habe, um der NATO beizutreten) und bedroht damit die Stabilität der Ukraine durch Informationsmanipulation und Einflussoperationen.
- Roman Abramovich (portugiesischer Staatsbürger): Sanktioniert seit März 2022 im Rahmen der EU-Maßnahmen gegen Russlands Krieg gegen die Ukraine. Grund: Als russischer Oligarch mit engen Beziehungen zu Wladimir Putin profitiert er von der russischen Regierung und unterstützt sie indirekt durch seine Beteiligung am Stahlkonzern Evraz, der dem russischen Staat erhebliche Einnahmen bringt und zur Destabilisierung der Ukraine beiträgt. Seine EU-Staatsbürgerschaft schützt ihn nicht vor den Sanktionen, die er gerichtlich angefochten hat, aber verloren.
- Gennady Timchenko (finnischer Staatsbürger): Sanktioniert seit 2014 (erweitert 2022) wegen der Annexion der Krim und der Destabilisierung der Ukraine. Grund: Als langjähriger Vertrauter Putins profitiert er von russischen Entscheidungsträgern, die für die Aggression verantwortlich sind. Er bietet finanzielle und materielle Unterstützung und nutzt seine Position in Unternehmen wie Novatek, um das Regime zu stärken.
- Thomas Röper (deutscher Staatsbürger, lebt in Russland): Betreiber des Blogs „Anti-Spiegel“. Sanktioniert seit Mai 2025 (17. Sanktionspaket). Grund: Systematische Verbreitung von Falschinformationen und Manipulation über den Ukraine-Krieg, Legitimierung russischer „Referenden“ in besetzten Gebieten, Teilnahme an prorussischen Narrativen und Untergrabung der öffentlichen Meinung in Deutschland zugunsten Russlands.
- Alina Lipp (deutsche Staatsbürgerschaft, lebt überwiegend in Russland/besetzten Gebieten der Ukraine): Betreiberin des Telegram-Kanals „Neues aus Russland“ und früherer YouTube-Kanäle. Ebenfalls seit Mai 2025 sanktioniert. Grund: Regelmäßige Auftritte in russischen Staats- und Militärmedien, Verbreitung prorussischer Kriegspropaganda, Desinformation über den Konflikt (z. B. Darstellung Russlands als „Befreier“) und direkte Unterstützung russischer Narrative als „Kriegskorrespondentin“ in Donezk-Region.
- Hüseyin Doğru (deutscher Staatsbürger türkisch-kurdischer Herkunft, lebt in Berlin): Gründer der Plattform Red Media (ehemals Red.). Sanktioniert seit Mai 2025. Grund: Die EU wirft ihm vor, durch seine Berichterstattung (u. a. über Pro-Palästina-Proteste in Deutschland) ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen und damit indirekt russische Destabilisierungsaktivitäten in der EU zu unterstützen. Es wird eine Nähe zu russischen Staatsmedien konstruiert, obwohl der Fokus seiner Arbeit eher links und propalästinensisch ist. Die Sanktionen haben u. a. zu Kontosperrungen (auch seiner schwangeren Frau) geführt; sein Widerspruch wurde abgelehnt.
Spätestens der Fall Dogru zeigt, dass es nicht alleine um den Ukraine-Krieg geht, sondern gegen alle, deren Meinung den Totalikraten in Brüssel nicht passt.
Sanktion hört sich harmlos an, ist es aber nicht. Die Folgen sind ähnlich brutal wie ein Verbringen in ein Konzentrationslager:
- Die Bankkonten der Betroffenen werden sofort komplett gesperrt, die dort lagernden Vermögenswerte „eingefroren“, wie es so salopp heißt. Weder kann der Betroffene Geld, das ihm gehört, abheben, noch kann er Rechnungen über sein Konto bezahlen noch werden Abbuchungen bedient. Die Banken spielen hier zu 100% mit. Es ist so, als sei der Kontoinhaber verstorben, woraufhin die Banken alles einfrieren, bis der Erbe festgestellt ist. Allerdings lebt der Betroffene ja noch. Noch – aus Sicht der EU-Totalikratie.
- Der Betroffene kann das Land nicht mehr verlassen. Dogru kann beispielsweise nicht in die Türkei ausreisen, Baud nicht als Belgien in die Schweiz, weil das bedeuten würde, dass auf jedem Weg andere EU-Länder überflogen oder auf der Straße bereist werden. Die Sanktionen verbieten dass und alle spielen brav mit.
- Es gibt mehr oder weniger keinen Rechtsweg, also keinerlei Rechtsstaatlichkeit. Nationale Gerichte erklären sich für unzuständig. Formal bleiben die EU-Gerichte, aber: ohne Geld kein Anwalt, ohne Anwalt kein Verfahren, und selbst wenn es ein Verfahren gibt, dauert das im günstigsten Fall eine einstellige Anzahl von Jahren.
- Es ist auch verboten, den Betroffenen in irgendeiner Form zu helfen. Im Fall Röper wurden beispielsweise die Spenden, die für das Engagieren eines Anwalts gesammelt wurden, umgehend beschlagnahmt. Das gilt im Übrigen auch für Verwandte. Wer einem Sanktionierten hilft, läuft unmittelbare Gefahr, selbst auf der Liste zu landen, d.h. genauso behandelt zu werden. Die EU-Sanktionen schließen diese automatischen Ausweitungen ein.
Nun leben diese Leute ja noch. Arbeiten dürfen sie nicht mehr, denn ein Gehalt wäre eine Unterstützung, die ebenfalls zu einer Aufnahme in die Sanktionsliste führt. Den Schneid hat keiner. Aber vielleicht ist auf den eingefrorenen Konten noch etwas übrig, was für die Aufrechterhaltung eines Minimallebens verwendet werden könnte? So lange noch etwas übrig ist, kann der Betroffene amtlich beantragen, bestimmte Sachen für das tägliche Überleben kaufen zu dürfen. Es liegt im Ermessen irgendeines missmutigen Sesselfurzers, ob und wie weit dem Antrag statt gegeben wird. Wenn es beliebt, kann dieser Entscheidungsträger frei festlegen, ob sich die bewilligte Kalorienzahl eher auf dem Niveau des KL Theresienstadt oder dem des KL Auschwitz bewegt. Und wie im KL darf er den Antrag wiederholen, wenn er wieder Hunger hat (formal wird man wohl i.a. etwas großzügiger verfahren, aber das Prinzip bleibt).
Im Mittelalter wurde das Bestrafungsprinzip „vogelfrei“ genannt. Der einzige Unterschied zum Mittelalter ist, dass man damals den Betroffenen einfach erschlagen durfte, wenn man ihm begegnetet. Dass man heute noch nicht so weit ist, liegt wohl eher daran, dass es noch keiner versucht hat. Der Umgang der Justiz mit Linksterroristen lässt allerdings vermuten, dass Täter mit der richtigen Haltung ebenfalls ohne Konsequenzen davon kommen.
Wo führt das hin? Man könnte vermuten, dass die Betroffenen im Sinne des Romans 1984 mental völlig gebrochen werden sollen, was wohl auch zutrifft. Die weiteren Umstände lassen allerdings vermuten, dass – im Gegensatz zum klassischen KL und zu 1984 – nicht beabsichtigt ist, den so Erzogenen wieder irgendwie einzugliedern, denn irgendeinen Kontroll- und Rücknahmemechanismus sieht die EU nicht vor. Das Ziel ist mithin mutmaßlich, die Sanktionierten so weit so bringen, dass sie Selbstmord begehen.
Das ist in der Corona-Zeit sogar schon erprobt worden, wenn auch nicht so offiziell wie jetzt. Zu nennen ist der Biologe Clemens Arvay, der es gewagt hat, auf der Grundlage seiner beruflichen Kenntnisse die Corona-Aussagen eines ministernden Bankkaufmanns anzuzweifeln. Clemens Arvay (österreichischer Biologe und Autor, gestorben 2023) wird in Medien und von Unterstützern als Opfer intensiven Online-Mobbings und medialer Kampagnen dargestellt, die seine abweichenden Ansichten zu COVID-19-Maßnahmen und Impfungen betrafen. Es gibt Berichte über Hetzkampagnen, die zu psychischem Druck führten, der schließlich in Selbstmord gipfelte.
Allerdings – auch das muss man sagen – ist Arvay die Ausnahme. Die meisten aktiven Fachleute haben sich rechtzeitig dem Druck gebeugt und Kritik kam nur von Pensionierten, die man zwar fallweise wie Bhakdi versuchte, vor Gericht zu zerren, denen man aber ansonsten wenig anhaben konnte. Wenn man weiter zurück greift, findet man aber ähnliche Fälle:
- Justine Sergent (kanadische Neurowissenschaftlerin): Sie beging 1994 gemeinsam mit ihrem Ehemann Suizid, nach einer Mobbing-Kampagne an der McGill University in Montreal. Der Druck begann kurz nach ihrer Ankunft und umfasste institutionelle Konflikte, Vorwürfe und Isolation, die als „akademisches Mobbing“ beschrieben wurden. Dies wird in Gewerkschafts- und Forschungsberichten als Beispiel für die destruktiven Effekte von Workplace-Mobbing in der Wissenschaft hervorgehoben.
- David Kelly (britischer Mikrobiologe und Waffenexperte): Er starb 2003 durch Suizid, inmitten eines politisch-medialen Skandals um die britische Regierung und den Irak-Krieg. Kelly wurde als Quelle für BBC-Berichte über manipulierte Geheimdienstinformationen zu Massenvernichtungswaffen geoutet, was zu intensivem öffentlichem Druck, parlamentarischen Anhörungen und Medienhetze führte. Die Hutton-Untersuchung bestätigte Suizid, betonte aber den enormen Stress durch politischen und medialen Druck.
- Yoshiki Sasai (japanischer Stammzellenforscher): Beging 2014 Suizid nach dem STAP-Zellen-Skandal am RIKEN-Institut. Als Co-Autor zweier zurückgezogener Papers (wegen Fälschungsvorwürfen) stand er unter massivem medialem und wissenschaftlichem Druck, inklusive öffentlicher Demütigung und institutioneller Untersuchungen. In seiner Abschiedsnote gab er an, der „Medien-Bashing“ und der Skandal hätten ihn überwältigt.
- Stefan Grimm (deutschstämmiger Zellbiologe, Professor am Imperial College London): Starb 2014 durch Suizid, aufgrund von akademischem Druck und Mobbing durch die Universität. Er wurde wegen unzureichender Forschungsförderung (Grant-Ziele nicht erreicht) gedemütigt und in ein Performance-Management-Verfahren gesteckt, was er als institutionelles Bullying empfand. Seine posthum veröffentlichte E-Mail kritisierte die „publish or perish“-Kultur und den Mangel an Unterstützung
- Aaron Swartz (US-amerikanischer Programmierer und Internet-Aktivist, oft als Tech-Wissenschaftler betrachtet): Beging 2013 Suizid, während er unter Bundesanklagen stand (für das Herunterladen wissenschaftlicher Artikel aus JSTOR). Der immense rechtliche und mediale Druck, kombiniert mit der Drohung langer Haftstrafen, wird von Freunden und Familie als Schlüsselfaktor gesehen – ein Fall von „Overprosecution“ im Kontext offener Wissenschaft und digitaler Rechte.
Diese Fälle illustrieren ein breiteres Problem: Studien schätzen, dass bis zu 12 % der an Mobbing betroffenen Professoren Suizid begehen könnten, und Harassment (besonders online oder medial) gegen Wissenschaftler hat in Bereichen wie Klimawandel, COVID oder Politik zugenommen. Dennoch sind direkte Kausalitäten schwer nachzuweisen, da persönliche Faktoren (z. B. Depressionen) oft mitspielen. Suizid hat i.d.R. multifaktorielle Ursachen, und welcher Faktor schließlich das Fass zum Überlaufen bringt, ist meist nicht auszumachen.
Was somit über längere Zeit in Form persönlichen Mobbings mit fallweisem Erfolg durch Suizid betrieben wurde, ist nun in Form der Sanktionen von der EU institutionalisiert worden. Wie die Weltwoche berichtet, erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Giese, im Fall Baud, es sei „klar geworden, dass Menschen, die Desinformation verbreiten, sanktioniert werden können“, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien und der Rat der Europäischen Union einen entsprechenden Beschluss fasse. Dies sei bereits geschehen, werde weiterhin geschehen und sei auch in der Vergangenheit geschehen. Wörtlich fügte Giese hinzu:
„Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“
Deutschland habe der Sanktionierung Bauds nicht nur zugestimmt, sondern sei von deren Richtigkeit überzeugt. Es handle sich um eine einstimmige Entscheidung des EU-Rats, hinter der auch die Bundesregierung stehe. Der Hinweis, man könne die Verantwortung nach Brüssel delegieren, sei zu kurz gegriffen, sagte Giese sinngemäß. Berlin trage den Entscheid politisch mit.
Baud wurde weder angeklagt noch angehört. Rechtsstaatliche Einwände wies das Auswärtige Amt zurück. Betroffene hätten, so Giese, die Möglichkeit, den EU-Rat oder den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Rechtsexperten betonen, dass diese formalen Rechtsmittel den fehlenden Zugang zu rechtlichem Gehör nicht ersetzen. Baud selbst hatte nach eigenen Angaben keinerlei Möglichkeit, sich vor der Sanktionierung zu verteidigen. Konten wurden eingefroren, die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU eingeschränkt, ohne richterliche Prüfung im klassischen Sinn.
Die Stellungnahme aus Berlin verleiht dem Fall eine grundsätzliche Dimension. Erstmals spricht eine EU-Regierung offen aus, dass Sanktionen als Instrument auch präventiv wirken sollen, als Signal an alle, die öffentlich eine vom Brüsseler Kurs abweichende Analyse vertreten. Was als Kampf gegen „Desinformation“ deklariert wird, erscheint damit zunehmend als politisches Disziplinierungsinstrument. Und die Länder der EU als verkappte Konzentrationslager. Und die Tore sind weit offen: jeder kann über die Schwelle geschubst werden.
Es sei an Jean-Claude Juncker erinnert: „wir tun heute einen kleinen Schritt, und wenn keiner Widerstand leistet, machen wird weiter“. Heute sind es die sieben oben genannten, und Widerstand gibt es nicht. Und morgen sind es Zehntausende und Widerstand ist nicht mehr möglich.