haben nach Meldungen alleine die Minister der (Schl)ampelregierung in den letzten Wochen gestellt. Vorzugsweise wegen „Hasskriminalität im Internet“, als weil Leute die Minister mutmaßlich als dumm, unfähig und mit weniger höflichen Adjektiven bezeichnet haben zusammen mit der Empfehlung, sich doch endlich zu verpissen. Druseln wir den Aufwand einmal auf:
1.800 bedeutet zunächst, dass jeder Minister mehrere Mitarbeiter hat, die nichts anderes machen, als den ganzen Tag auf X, Whatsapp oder sonstwo zu verbringen und Posts zu lesen, die sich strafanzeigenbringend auswerten lassen. Bezahlt werden diese Denunzianten aus Steuergeldern und in den wenigsten Fällen dürften die Betroffenen etwas von den Inhalten erfahren. Wie man leicht analysiert, ist das ein Schneeballsystem: nur wenn hinreichend viele Anzeigen gestellt werden, erhält der Denunziant weiterhin sein Geld, also werden Anzeigen auf Teufel komm raus gestellt.
Die Strafanzeigen gehen an die „Schwerpunktgsstaatsanwaltschaften gegen Hasskriminalität im Internet“, von denen jedes Bundesland seit 2020 eine hat. Die sind in mehr als einer Beziehung rechtswidrig: zunächst gibt es keinen strafrechtlichen Begriff „Hasskriminalität“. Allenfalls kann Hass bei der Bemessung des Strafmaßes eine Rolle spielen. Sodann stehen die StAs nur Politikern oder für politische Bezüge zur Verfügung. Das ist gleich zweifach rechtswidrig: das GVG erlaubt die Bildung von sachbezogenen Schwerpunkts-StA, ansonsten sind die örtlichen StA für die Strafverfolgung zuständig. Beleidigung u.ä. gibt aber keinen sachbezogenen Grund für eine solche StA ab. Da sie zudem für Politiker zuständig sind, verstoßen sie auch gegen Art. 2 GG, der Sonderrechte für bestimmte Gruppen ausschließt.
Die SStA muss nun zunächst die Identität des Beschuldigten ermitteln. Bei 1.800 Verfahren sicher keine Kleinigkeit. Ist das erfolgt, geht alles an die zuständigen örtlichen StA, die wiederum die KriPo mit der Ermittlung (=Vernehmung) beauftragen. Ob man da hin geht oder nicht (Empfehlung: ignorieren), ist egal. Auf jeden Fall muss ein Bericht geschrieben werden und anschließend geht alles rechtswidrig wieder zurück an die SStA. Das hat seinen Grund, denn die normalen StA würden vermutlich einen großen Teil der Anzeigen schlicht im Sand verlaufen lassen, aber das will man in der Politik nicht.
Die SStA schreibt nun (ohne weitere Prüfung) einen Strafbefehl. Standard: 40 Tagessätze entsprechend 1,5 Monatseinkommen. Die gehen an die zuständigen Amtsgerichte, die per Gesetz verpflichtet sind, die zu überprüfen. Das macht aber kein einzigen AG. Die Strafbefehle gehen so raus, wie sie einlaufen, wobei es allenfalls noch zu Unklarheiten kommt, an wen zu zahlen ist: die örtliche StA oder die SStA.
Vermutlich dürfte 1/3 oder mehr der Betroffenen zahlen, womit die Rpressionsmaschine schon gewonnen hat. Schon alleine deswegen, weil den wenigsten die notwendigen Kenntnisse zur Verfügung stehen, wie man sich wehren kann. Meist braucht man einen Anwalt und der arbeitet voraussichtlich nur gegen Vorkasse, weil Rechtsschutzversicherungen in Strafsachen nicht zahlen. Wenn nun Einspruch erhoben wird, geht die Sache vor Gericht und wird verhandelt. Vor Ort ist dann ein Vertreter der örtlichen StA, nicht aber der SStA.
Grundsätzlich muss man hier sagen: jeder im Gerichtssaal ist ein Feind, angefangen beim StA über Richter bis hin zu Schöffen, die aber erst im Landgericht auftreten. Gemäß StPO muss der Gesamtzusammenhang beurteilt werden, was zumindest die SStA nicht macht. Das muss man selbst machen. Zudem muss man sich die Prozessakten auf irgendwelche Ungereimtheiten anschauen. Das macht zwar der Anwalt, wenn man einen hat, aber selbst sollte man sich unbedingt auch schlau machen. Man sollte auch nicht unverbindlich in der Verhandlung vortragen, sondern alles in Form von Beweisanträgen verbindlicher machen. Schon alleine deswegen, wenn es zur Fortsetzung kommt.
Ca. die Hälfte der Richter dürften den Beschuldigten unabhängig von den vorgebrachten Argumenten kurzerhand verurteilen, wobei nicht selten Sachvorträge gar nicht erst zugelassen werden, d.h. man darf sich noch nicht einmal verteidigen. Die Urteile sehen dann i.d.R. auch ziemlich armselig aus und man kann sich überlegen, ob man in Berufung geht – unter der Gefahr, dass auch dort Richter sitzen, die gar nicht erst zuhören.
Ca, 1/3 der Beschuldigten ist nun freigesprochen. Aber keine Sorge: die SStA geht ohne irgendein weiteres Argument in Berufung, d.h. nun landet die Sache vor dem Landgericht und das Spiel geht von vorne los. Geht auch das schief, bleibt noch die Revision vor dem OLG, bei der man aber nur Chancen haben dürfte, wenn das Urteil so schlecht ist, dass es als Deutschaufsatz mit „mangelhaft“ bewerten würde.
Wer freigesprochen wurde, kommt meist auch nicht ungeschoren davon, denn die Anwaltskosten sind in der Regel höher als die Entschädigungssätze. Wenn man sich den Aufwand anschaut – 2 bis 3 Jahre sind für solche Verfahren normal – bekommt man ein Gefühl dafür, was den Politheinis die Verfolgung gekränkter Eitelkeit wert ist.