Erinnert sich noch jemand an den Film aus dem Jahr 2002? Hier kurz das Prinzip:
John Anderton arbeitet in leitender Position für die Abteilung Precrime der Washingtoner Polizei, die mittels Präkognition Morde verhindern soll. Ermöglicht wird dies durch die drei sogenannten „Precogs“ Agatha, Arthur und Dashiell, die über hellseherische Fähigkeiten verfügen. Sie werden mit Medikamenten in einem Zustand zwischen Traum und Wachen gehalten, der für diese Fähigkeiten besonders günstig ist. In ihren Visionen sehen sie die Morde der Zukunft voraus. Die Namen von Täter und Opfer werden in Holzkugeln graviert. Auch der Zeitpunkt der zukünftigen Morde ist bekannt. Weiterhin kann die Polizei die Bilder ihrer Visionen heranziehen, um die (zukünftigen) Täter zu ermitteln. Diese werden verhaftet und ohne Prozess in „Verwahrung“ gebracht, einen künstlich herbeigeführten Zustand ständiger Bewusstlosigkeit.
Das Ganze handelt im Jahr 2054. Und natürlich gibt es Pannen, die der Protagonist mit viel Action und Spannung (der Film dauert 145 Minuten, da muss man sich schon einiges an Handlung einfallen lassen) aufklärt und damit das Precrime-Projekt scheitern lässt.
So weit, so gut. Oder besser: so weit, so beschissen. Wir sind im Jahr 2024, also noch 30 Jahre vor solchen Entwicklungen, und trotzdem wird solch ein System mit einiger Wahrscheinlichkeit in wenigen Wochen in Kanada Realität. Es handelt sich um den „Online Harms Act„, der so genannte Hassverbrechen im sozialen Netzwerken mit Strafen bis zu 5 Jahren belegt, sonstige Verbrechen wie etwa Vandalismus mit lebenslanger Haft, sofern das Verbrechen aus Hass begangen wurde. Und damit nicht genug! Es genügt die Befürchtung, dass jemand einen Hasskommentar von sich geben könnte:
Fear of hate propaganda offence or hate crime
810.012 (1) A person may, with the Attorney General’s consent, lay an information before a provincial court judge if the person fears on reasonable grounds that another person will commit
- (a) an offence under section 318 or any of subsections 319(1) to (2.1); or
- (b) an offence under section 320.1001.
oder in deutscher Sprache zum besseren Verständnis
Angst vor Hasspropagandadelikten oder Hassverbrechen
Beginn des eingefügten Blocks
810.012 ( 1 ) Eine Person kann mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts eine Anzeige bei einem Richter eines Provinzgerichts einreichen, wenn sie aus vernünftigen Gründen befürchtet, dass eine andere Person (begehen wird)
- a) eine Straftat nach § 318 oder einem der Unterabsätze 319 ( 1 ) bis ( 2.1 ) oder
- (b) eine Straftat nach § 320.1001.
Also im Klartext: jemand hat noch gar nichts getan, sondern vielleicht nur von einem missgünstigen Zeitgenossen so gehasst, dass der ihm was Böses will und ihn anzeigt, und schon wird er ähnlich wie im Minority-Report aller Rechte beraubt, die Wohnungen durchsucht und beliebige Sachen beschlagnahmt, auch solche, die vor Gericht normalerweise als Beweis nicht zulässig sind, der Pass konfisziert, Reisebeschränkungen ausgesprochen oder das Tragen einer Fußfessel verordnet.
Mit anderen Worten: es wäre humaner, dem Betreffenden von hinten eine Kugel in den Kopf zu schießen und ihn anschließend irgendwo in der kanadischen Wildnis zu verbuddeln.
Die Definition von Hass in diesem Machwerk lautet (Google-Übersetzer)
Hass bezeichnet ein Gefühl, das mit Abscheu oder Verleumdung einhergeht und stärker ist als Geringschätzung oder Abneigung; ( haine )
Darunter kann sich man doch gleich konkret etwas vorstellen, oder? Weiter steht da:
320.1001 ( 1 ) Wer eine Straftat nach diesem Gesetz oder einem anderen Parlamentsgesetz begeht, macht sich einer strafbaren Handlung schuldig und kann zu lebenslanger Haft verurteilt werden, wenn die Begehung der Straftat durch Hass auf Grund von Rasse, nationaler oder ethnischer Herkunft, Sprache, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, geistiger oder körperlicher Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität oder -ausdruck motiviert ist.
Was ist Hass? Was ist Kritik? Was ist Meinung? Zwar wird an einigen Stellen abgewiegelt,
( 3 ) Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Begehung einer Straftat nach diesem Gesetz oder einem anderen Parlamentsgesetz im Sinne dieses Abschnitts nicht allein deshalb durch Hass motiviert ist, weil die Tat auf einem der in Unterabschnitt ( 1 ) genannten Faktoren beruht, weil sie das Opfer diskreditiert, erniedrigt, verletzt oder beleidigt.
aber was es damit auf sich hat, muss wohl nicht weiter erläutert werden. Das Gesetz öffnet jeder Art von Gesinnungswillkür Tür und Tor und dürfte im Bundesinnenministerium bei vielen Personen zu feuchten Träumen und Hosen geführt haben.
Daneben geht es natürlich auch um Zensur in einem Maß, von der EU-Kommissar Breton selbst dann nur träumen könnte, wenn sein Angriff auf Musk/Trump gelungen wäre.
Ein paar Stimmen dazu
https://www.osler.com/en/insights/updates/canada-s-new-online-harms-act-c-63-what-you-need-to-know/
Wer übrigens meint, nebenan in den Verunreinigten Staaten von Amerika gehe es besser zu, der irrt:
https://rtde.site/nordamerika/214918-fbi-durchsucht-haus-ehemaligen-un/
https://rtde.site/kurzclips/video/214974-scott-ritter-zur-fbi-razzia/
https://rtde.site/nordamerika/215058-us-behoerden-ermitteln-gegen-scott-ritter/
https://rtde.site/nordamerika/215087-tara-reade-redefreiheit-ist-in/
Anscheinend ist es derzeit überall im Wertewesten gleich: Demokratie und Menschenrechte werden mit Füßen getreten, indem so genannte „gewählte Vertreter“ Gesetze zur Unterdrückung des Volkes beschließen und Staatsjuristen die Unterdrückung rigoros durchsetzen.