Angeblich leben wir in einer freiheitlichen Gesellschaft, in der jeder seinen Ansichten freien Ausdruck geben kann und Gewalt und Unterdrückung darauf beschränkt sind, Gewalt und Unterdrückung zu verhindern. Tatsächlich …
Tatsächlich leben wir in einer Gesellschaft, in der eine Minderheit einer dystopischen Weltuntergangssekte im Dienste von oder in Gemeinschaft mit einer Gruppe superreicher größenwahnsinniger Misanthropen zunehmend die komplette Lebensgrundlage der Gesellschaften zerstört, was, wenn es so weitergeht, durchaus das Potential hat, die früheren Geisseln der Menschheit wie Pest und Kriege in den Schatten zu stellen. Die Pest hat es immerhin geschafft, im Mittelalter 1/3 der Bevölkerung Westeuropas hinweg zu raffen, aber die Ziele der derzeitigen Weltuntergangsjünger liegen nach diversen eigenen Angaben weitaus höher.
Viele Schrecken hätte man der Pest mit hygienischen Maßnahmen nehmen können, und es steht zu befürchten, dass man auch heute nicht auf die hygienischen Maßnahmen kommt, den derzeitigen Weltuntergang rechtzeitig abzustellen. Trotzdem: entweder rechtzeitig oder nach einer vollständigen Katastrophe gilt es, neu zu beginnen und möglichst ein paar Weichen zu stellen, damit es zumindest deutlich schwerer wird, immer wieder in die gleiche Falle zu tappen. Und die heißt, dass Strukturen vorhanden sind, die einzelnen Leuten ein solche Macht verleiht, dass sie solche Katastrophen in Szene setzen können.
Letzten Ende bedeutet das, dass man die demokratischen Regeln so verändern muss, dass nicht – wie heute – der Bürger die Politik durch Kritik angeblich delegitimiert und dadurch straffällig wird, sondern die Politik sich ihrerseits bei dem Versuch, den Bürger mundtot zu machen, selbst delegitimiert und dafür bestraft wird. Die Delegitimierung in diesem Sinn klappt schon ganz gut, nur mit der Bestrafung hapert es noch. Hier ein paar Vorschläge, was man ändern könnte:
Wahlen. Eine Wurzel des Übels ist m.E. das Verhältniswahlrecht, dass einzelnen Parteiführern zu viel Macht gibt. Ein reines Personenwahlrecht, in der die Parteien eine geringere Rolle spielen, halte ich für weniger anfällig. Dabei könnte man durchaus so etwas wie die Vorwahlen in den USA bei der Bestimmung der Kandidaten ins Auge fassen, um den Einfluss der Parteiführung zu minimieren, ggf. auch mehrere Kandidaten pro Partei.
Da selten ein Kandidat das auf sich vereinigt, was ein Wähler möchte, könnte man mehrere Kandidaten pro Wahlkreis mit der 1-., 2-. oder 3.-Stimme wählen. Entsprechend könnten mehrere Kandidaten einen Wahlkreis vertreten, wobei ihr Gewicht bei Abstimmungen sich am Verhältnis ihrer Stärke im Wahlkreis orientiert. Das wäre zwar mathematisch anspruchsvoll, könnte aber eine Wählermehrheit sicher besser repräsentieren.
Kenntnispflicht. Das Grundgesetz legt bereits fest, dass Posten nach Fähigkeiten und Kenntnissen zu besetzen sind. Dem muss man nur Geltung verschaffen. Figuren, wie sie heute den Buntetag besetzen, die den Gesetzestext, über den sie abstimmen, vermutlich nicht von einer Buchstabensuppe unterscheiden können, haben dort nichts zu suchen und dürfen gar nicht erst als Kandidaten zugelassen werden.
Das Problem betrifft allerdings auch die Wählerschaft in einem größeren Umfang.
Verbindlichkeit. Abstimmungen in den Parlamenten sollten immer namentlich erfolgen, so dass der Wähler kontrollieren kann, ob der Abgeordnete auch so agiert hat, wie er es während des Wahlkampfes angekündigt hat. Der sollte überhaupt konkret werden. „Der richtige Mann für Klumpenhausen“ als einziger Wahlkampfslogan muss unzureichend sein. Kandidaten sollten sich während des Wahlkampfes für ihr Verhalten rechtfertigen müssen, falls sie bereits im Parlament gesessen haben, insbesondere, wenn es zu Diskrepanzen zwischen Versprechen und Verhalten gekommen ist. Ob weitere Sanktionen notwendig sind, bleibt abzuwarten.
Trennung der Wahlen. Parlament und Regierung sollten getrennt gewählt werden. Wenn die Regierung dann keine abnickende Mehrheit im Parlament hat, ist das eben so. In vielen Ländern klappt das ganz hervorragend.
Echte Verantwortung. Politische Verantwortung besteht eher darin, dass keine Verantwortung im eigentlich-rechtlichen Sinn getragen wird. Bei den vielen Imponderabilien, denen die Ämter ausgesetzt sind, kann und sollte man daran auch nichts ändern.
Anders sieht es aus, wenn absehbar falsch, grob fahrlässig falsch oder vorsätzlich falsch gehandelt wird, bis hin zum politischen Überschreiben von Naturgesetzen, wie es derzeit läuft. Hier muss es möglich sein, die Veralimentierung durch Pensionen zu streichen (wenn der Politiker sich nicht an den Vertrag hält, muss das Volk es auch nicht), bis hin zur strafrechtlichen Verantwortung.
Derzeit kämen für Option 1 (Streichen der Pensionen) eine ganze Menge Politiker in Frage, die Ämter übernehmen, von denen sie keine Ahnung haben und Mist bauen. Aber auch für Option 2 – Haftstrafen – gäbe es eine Reihe von Kandidaten.
Volksabstimmungen. Muss nicht weiter kommentiert werden, auch wenn das nicht unbedingt bessere Ergebnisse garantiert.
Gewaltentrennung. Nichtpolitische Funktionsträger werden durch Berufungsverfahren aus den eigenen Kreisen bestimmt. Vorbild: Berufungsverfahren an Universitäten nach altem (heute so nicht mehr existierenden, da auch von der Politik übernommenem) Vorbild. Die Fachcommunity schlägt vor und die Politik bestätigt, was sie in gewissen Grenzen auch verweigern kann.
Es geht nicht an, dass die Regierung ihre eigenen Kontrollorgane wie das Bundessofasstmanesbessernichtangericht besetzt. Weisungsbefugnisse gegenüber Ermittlungsbehörden müssen abgeschafft werden. Ähnliches gilt für wissenschaftliche Institute (RKI, PEI, usw.) oder wissenschaftlich-technisch orientierte Ämter (Umweltbundeamt, Bundesnetzagentur, …). So etwas wie beim RKI, das nun zum zweiten Mal in seiner Geschichte eine mörderische Politik stützt, darf nicht mehr passieren.
Förderungsverbot. NGO und Unternehmen (Verlage usw.), die nicht dem Staat gehören, dürfen keine Zuschüsse erhalten. Grundsätzlich sollte auch überlegt werden, ob etwa eine Partei wie die SPD ihren Parteistatus verliert, wenn sie, wie jetzt, eine beherrschende Stellung in der Medienwelt hat.
Lobbybegrenzung. Lobbyismus ist nicht grundsätzlich zu vermeiden, denn irgendwie müssen Unternehmen ihre Wünsche und Bedürfnisse ja auch zur Kenntnis der Politik bringen können. Aber dem heutigen Treiben – die Lobbyisten schreiben die Gesetze gleich selbst und die Politiker werden mehr als kräftig geschmiert – ist ein Riegel vorzuschieben. Lobbyisten haben sich heute schon registrieren zu lassen und eine Veröffentlichungspflicht dessen, was sie da tun, ist überlegenswert.
In dem Rahmen sollte es auch unterbunden werden, von einem politischen Amt nahtlos in einen lukrativen Aufsichtsratsposten oder ähnliches zu wechseln. Auch das ist in der heutigen Form mehr oder weniger offene Korruption, zumal wenn der Betreffende außer eine langjährigen Parteimitgliedschaft nichts aufzuweisen hat, was ihn für den Job qualifiziert.
Verfassung. Der Großteil der Sachen sollte durchaus in einer Verfassung untergebracht werden, die im Übrigen Journalcharakter haben sollte, ähnlich wie die US-Verfassung. Das bedeutet, dass nicht einfach etwas verändert werden kann, sondern durch einen weiteren Artikel überschrieben werden muss (die Prohibition wurde als Verfassungszusatz in die US-Verfassung aufgenommen, ihre Aufheben als weiterer Verfassungszusatz). Heimliche Änderungen sind dann nicht mehr möglich.
Beschränkung auf echte Straftaten. Die Verbalstraftaten im StGB sind komplett zu streichen. Sie haben sich als besonders perfides Hilfsmittel erwiesen, den Bürger mundtot zu machen. Wer sich beleidigt oder verleumdet fühlt, soll das gefälligst selbst vor Gericht geltend machen und nicht die Sache einem StaatsSicherheitsAnwalt wie derzeit überlassen können.
Vermutlich fällt einem im Laufe der Zeit noch mehr ein. Bis zum Untergang dauert es hoffentlich noch lange genug.