Deutsche Besonderheiten

Als „rechts“ oder „rechtsaußen“ darf bezeichnet werden, wer (ggf. extrem oder populistisch) für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung antrete und deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern wolle.

Kammergericht Berlin: wer für die Werte und Normen des Grundgesetzes eintritt, ist „rechts“, ggf. sogar „rechtsextrem“.