Generalbundesanwalt: Deutschland darf sich an Angriffen auf Russland beteiligen

https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/generalbundesanwalt-legitimiert-deutschen-truppeneinsatz-auf-der-krim

Das Grundgesetz sagt deutlich etwas anderes aus,

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 26 

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

So lange Russland die Bundesrepublik nicht direkt angreift, wäre der Marsch deutscher Truppen in Richtung Krim als Angriff zu bewerten, und wenn man aus einem etwas anderen Blickwinkel weitere zeitgeschichtliche Details hinzu zieht, wird die Argumentation des Bummelanwalts noch wackeliger.

https://rtde.site/inland/204633-generalbundesanwalt-deutschland-darf-sich-an/

Was kann man daraus hinsichtlich der Justiz bzw. der Rechtswissenschaften allgemein lernen?

Gesetze sagen – völlig unabhängig vom Text – immer genau das aus, was einem gerade am besten in den Kram passt.


Beispiele gefällig? Die kann man sich, wenn man ein paar Meldungen verfolgt, in größerer Zahl selbst erstellen. Deshalb als Aufgaben:

(1) Erstellen Sie einen Text, in dem vom Krieg die Rede ist und der einen Platzhalter enthält, an dessen Stelle Sie wahlweise „Russland“ oder „Israel“ einsetzen. Es dürfte kein Problem, den Text so zu gestalten, dass Sie mit „Israel“ volles Lob des Mainstreams erhalten und mit „Russland“ umgehend ein Strafverfahren wegen Befürwortung von Kriegsverbrechen am Hals haben.

(2) Erstellen Sie einen Text, in dem vom Umgang mit politischen Gegnern die Rede ist und der einen Platzhalter enthält, an dessen Stelle Sie wahlweise „AfD“ oder „Grüne“ einsetzen. Es dürfte kein Problem sein, den Text so zu gestalten, dass Sie mit „AfD“ genau die offiziell zugelassene Meinung äußern und mit „Grüne“ umgehend ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung am Hals haben.