Wer Verständnis für die Position Russlands im Ukraine-Krieg äußert, sollte sich besser nicht auf deutschem Staatsgebiet aufhalten, da dies als „Billigung von Kriegsverbrechen“ strafrechtlich geahndet wird. Aber sollten dann nicht alle Kriegsverbrechen, also auch die der ukrainischen Seite, entsprechend behandelt werden?
Zu den Kriegsverbrechen gehören grundsätzlich Angriffe auf zivile Ziele, die mit dem Kriegsgeschehen nichts zu tun haben. Entsprechend betonen die Kriegsmaterialgeberstaaten an die Ukraine, zu denen ja auch Deutschland gehört, immer wieder, dass geliefertes westliches Kriegsmaterial ausschließlich auf dem Kriegsschauplatz und nicht gegen Zivilisten eingesetzt werden darf.
Man kann das nun als russische Propaganda abtun, aber in allen möglichen Medien außer deutschen wird immer wieder berichtet, dass sich die Ukraine nicht daran hält. Angriffe auf die Krim-Brücke sind sicher militärisch zu rechtfertigen, Artillerieangriffe auf zivile Städte im Donbas oder neuerdings Drohnenangriffe auf Moskau haben aber nichts mit dem Krieg zu tun, sondern wären reine Terrorangriffe gegen die Zivilbevölkerung. Wobei „militärisches Ziel nur verfehlt, Kollateralschaden“ nicht gilt, denn die Waffenindustrie macht Werbung damit, dass Fernartillerie mit intelligenten Granaten auch über 70 km ziemlich sicher ins Ziel trifft.
Ein Artilleriebeschuss von Donezk usw. mutet an sich schon merkwürdig an, will die Ukraine doch ihr Territorium zurück erobern und die Gebiete befreien. Aus welchem Grund zerstört sie dann ihr eigenes Gebiet über das Kernkriegsgeschehen hinaus und verbittert ihre Bevölkerung? Aber vielleicht ist das ja nur russische Propaganda, auch wenn es schon alleine aufgrund des fehlenden Dementis seitens des Westens nicht so aussieht.
Da dem Westen die Granaten ausgehen, wird neuerdings auch Streumunition von den USA an die Ukraine geliefert. Interessanterweise meldeten russische Quellen die ersten Einschläge solcher Munition an der Front vor der Meldung der US-Amerikaner, dass sie die Lieferung solcher Munition beabsichtigen (!) Wie dem auch sei, Streumunition ist von den meisten Ländern der Erde geächtet und auch die BRD hat in Gestalt des heutigen Bundespräsidenten den Vertrag unterschrieben und später ratifiziert. In Sachen Ukraine/Russland nimmt man es mit den völkerrechtlichen Verbindlichkeiten aber nicht so genau und die Äußerungen als Berlin stellen aus Sicht der Diplomatie Billigung und Zustimmung dar.
Deutschland wäre aber trotzdem völkerrechtlich verpflichtet, den Transport solcher Munition über deutsches Gebiet zu unterbinden. Ein Verstoß wäre ein Kriegsverbrechen. Mutmaßlich unterbindet die Bundesregierung das nicht und irgendein findiger Kopf hat auch bereits eine Strafanzeige gestellt.
Inzwischen melden russische Quellen, dass auch Donezk und andere zivile Gebiete mit Streumunition beschossen wird. Vorsichtig ausgedrückt kann das natürlich eine Propaganda-Fälschung sein, aber Fotos und Filmchen in sozialen Netzwerken sehen doch schon recht echt aus. Und bei Streumunition kann sich der Westen auch nicht mehr damit herausreden, dass solche Angriffe mit sowjetischen Munitionsrestbeständen ausgeführt werden, für die man nichts kann. Streumunition stammt eindeutig aus westlichen Quellen und wird, wenn die Meldungen stimmen, für Kriegsverbrechen und gegen die Beteuerungen der Geber eingesetzt.
Fassen wir mal zusammen: die deutsche Führung begrüßt den Einsatz von Streumunition, auch wenn sie selbst keine liefert. Die Streumunition wird mutmaßlich auch gegen zivile Ziele eingesetzt, was ein doppeltes Kriegsverbrechen wäre. Die deutsche Führung billigt daher mutmaßlich schwere Kriegsverbrechen. Der übliche Strafbefehl beliefe sich dann auf ca. 50 Tagessätze à 1.500 € pro Regierungsmitglied, wenn man die Strafbefehle gegen „Befürworter des russischen Angriffskrieges“ einmal extrapoliert. Das wäre immerhin schon mal ein Anfang und ein paar Ermittlungen wert.