Was tun ?

Das Leben ist inzwischen ganz schön kompliziert. Ok, das war es früher auch, besonders für Katholiken. Kennen Sie den Neuner-Roos, genauer

Josef Neuner, Heinrich Roos: Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung. 13. Auflage. Pustet Verlag, Regensburg 1992, ISBN 3-7917-0119-3. ?

Hier ein kleiner Auszug aus dem Werk

Die typische Formulierung in dem Werk ist

Wer nicht glaubt/bekennt … der sei ausgeschlossen/verflucht auf ewig.

was für den gläubigen Katholiken zum Problem wird, ins Paradies zu gelangen. Abgesehen von intellektuellen Kunststücken, die mit

„Credo quia absurdum“ = „Ich glaube, weil es absurd ist“

umschrieben werden können, gibt es nämlich im Gesamtwerk keinen Glaubenssatz, der bei Befolgen nicht automatisch an anderer Stelle zu ewiger Verdammnis führt. Also Fazit:

Genau so, wie es in diesem Land (bislang) keinen Rechtsweg gibt, der einen vor den Zwangsbeiträgen des verlogenen und jede Pflicht verratenden ÖRR schützt, gibt es für einen Katholiken keine Möglichkeit, durch Befolgung der Glaubensgrundsätze ins Paradies zu kommen.

Inzwischen wird das Leben aber auch für Nichtkatholiken kompliziert. Und zwar aufgrund dieses Paragraphen im Strafgesetzbuch:

in Verbindung mit diesem Dokument

Wer eine Kurzfassung möchte, kann ->hier nachschauen, etwas ausführlicher ->hier oder ->hier, falls eine der Versionen verschwindet. Wer sich das durchliest, wird das Dilemma unschwer erkennen. Während es sich beim Neuner-Roos noch um Gott dreht, der irgendwo auf einer nach wie vor unentdeckten Wolke hockt und seit mehreren tausend Jahren Harfenklängen lauscht (vielleicht spielt er auch mit seiner elektrischen Eisenbahn oder ist gerade zum Fliegenfischen verreist, da kann man glauben, was man möchte), handelt es sich bei dem Dokument um eine Projektion der aktuellen Realität. Was da geschrieben steht, kann man nur als völligen Realitätsverlust bezeichnen.

Auslöser können traumatisierende Erlebnisse,[1] Schock, Drogenmissbrauch[2] oder Alkoholmissbrauch,[3] aber auch der Beginn schwerer psychischer Erkrankungen wie Schizophrenie und organische Psychose sein.[4] Auch Gefangenschaft in gleichbleibender Dunkelheit, bestimmte Stoffwechselstörungen, Flüssigkeitsmangel oder allmähliches Verhungern bewirken unter anderem Realitätsverlust.

Als Zeitlicher Realitätsverlust wird das Fehlen eines Bewusstseins „eines zeitlichen Kontinuums“, bei dem das Leben nur „im Augenblick“ stattfindet, bezeichnet.[5]

In Auseinandersetzungen wird der Begriff als Vorwurf oft synonym für Uneinsichtigkeit verwendet.[6][7]

https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4tsverlust

Was wikipedia als mögliche Auslöser beschreibt, könnte bei dem einen oder anderen Koalitionierenden durchaus zutreffen.

Das Dilemma: der Inhalt des Dokumentes ist entweder als Satire oder als eigenerstellter Nachweis einer vorliegenden hochgradigen Geisteskrankheit interpretierbar. Fasst man es als Satire auf, stellt sich die Frage, was die Koalitionierenden denn eigentlich wollen. Als Bürger hätte man an und für sich ein Recht darauf, dass zu erfahren.

Ist es keine Satire, machen sich die Koalitionierenden der böswilligen Verächtlichmachung von sich selbst schuldig und müssten nach Satz (3) fünf Jahre ins Gefängnis, weil durch den Unfug der Bestand des Landes gefährdet wird. Wenn man als Bürger den Koalitionierenden nun attestiert, dass sie erfolgreich die eigene völlige geistige Umnachtung bewiesen haben, macht man sich dann in ihrem Gefolge ebenfalls der Verächtlichmachung sich selbst verächtlich machender Staatsorgane schuldig und wird bestraft? Wenn man das aber nicht macht, läuft man dann nicht Gefahr, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt durch Nichtanerkennen völlig bekloppter Vorgaben nach § 269 StGB abgeurteilt zu werden?