Wenn man sich umschaut, wird es schwer, den Preis für die ekelhafteste Aufführung in diesem Irrsinnstheater zu vergeben. Ist es
- die Regierung, die allen Statistiken und auf der Straße umfallenden Menschen zum Trotz weiter an einer allgemeinen Impfpflicht im Herbst bastelt?
- die Grüne Partei, die ihren alten Slogan „Atomkraft? NEIN, DANKE!“ in „Atomkrieg? JA BITTE!“ ausgetauscht hat?
- die Medienlandschaft, in der sachliche Informationen schon seit langem durch Hass und Hetze substituiert wurde (leider in Bezug auf Russland auch in Medien wie achgut, TE und Reitschauster)?
- die Ärzteschaft, die vorsätzliche Körperverletzung an ihren Patienten als gesundheitlich notwendig verkauft?
- die Polizei, die den Teil „Helfer“ in „Freund und Helfer“ zunehmend darin sieht, dem Bürger zu einem Aufenthalt im Krankenhaus zu verhelfen?
- eine Justiz, die nicht mehr nach dem sachlichen Hintergrund sucht, sondern im Arsch des nächsten Politikers nach dessen Meinung (wobei Arsch korrekt ist, den im Kopf dieser Leute ist nichts zu finden)?
- eine Geschäftswelt, die um des kurzfristigen Triumpfs der Demütigung des Kunden willens auf Kunden zugunsten des Internethandels verzichtet?
Meiner Ansicht nach gebührt der Pokal derzeit dem sogenannten
Bundesverfassungsgericht.
Mal einige der widerwärtigen Ergüsse dieses so genannten Gerichts:
(1) Für das Klimaprogramm dürfen Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Dass diese nach Art. 19 GG und weiteren gar nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen interessiert diese so genannten Richter genauso wenig wie Fakten, denn die haben die sich gar nicht erst angeschaut.
(2) Der Freistaat Sachsen war gegen die Erhöhung der Rundfunkgebühren. Damit wäre das vom Tisch gewesen, denn es ist Einstimmigkeit notwendig. Nun, wenn Einstimmigkeit nicht freiwillig zu erreichen ist, dann eben unter Zwang. Wenn die Mehrheit dafür ist, MUSS die Minderheit entgegen ihres Willens auch mit JA stimmen, so dieses Pseudogericht. Weder demokratische Abläufe noch vertragliche Vereinbarungen interessieren diese angebliche höchsten Juristen. Das lässt einige erwarten, wenn das Thema Impfpflicht oder besser „Pflicht zur Wehrkraftzersetzung und Selbstmord“ wieder auf der Tagesordnung steht.
(3) Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat mehrere Tausend Klagen nach den Art. 2+1 GG (den wirklich wesentlichen) im Gefolge gehabt. Alle ohne jede Ausnahme wurden vom Gericht nicht angenommen. Also nicht abgeschmettert, denn dazu hätte man sich mit der Sache beschäftigen müssen, sondern ohne jede Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
Wenn man Art 20 GG liest, stellt man fest: das so genannte Verfassungsgericht betreibt aktive Rechtsverweigerung. Gegen Maßnahmen des Staates soll man sich juristisch wehren können, so das Rechtsstaatsprinzip. Was aber, wenn „andere Abhilfe nicht möglich ist“, wie es im Art 20 GG heißt? Und es ist keine andere Abhilfe möglich, wenn solche Gestalten selbst schwere Körperverletzung und Mord dadurch absegnen, dass sie das einfach ignorieren.
Man hat wohl nicht ohne Grund kürzlich einen Zaun um das Gebäude gezogen. Wenn man sich anschaut, wohin sich die Situation in vielen Teilen der Welt inzwischen entwickelt, könnte ein Zaun nach dem Muster des alten DDR-Grenzschutzzauns mit Selbstschussanlagen und Anti-Personen-Minen auf weitere Sicht wohl sinnvoll werden.