Vor einiger Zeit haben wir Herrn Dr. Stinner, der sich in einem sozialen Netzwerk als kleiner Volksverhetzer hervorgetan hat, seinen Einlauf verpasst.
Dazu wurde passend auch eine Strafanzeige nach §130 StGB erstattet. Dass man mit so etwas keinen Erfolg hat, ist ohnehin von vornherein klar. Das Beste, was erreichbar ist, ist, dass sich ein Oberstaatsanwalt bequemen muss, das abzuschmettern. Bei Stinner war das mein 2. Erfolg in dieser Beziehung. Das Abwürgen der Anzeige ist in diesem Fall allerdings dermaßen grotesk, dass ich dem Publikum die 3-seitige Antwort nicht vorenthalten will.
Nebenbei bemerkenswert ist der Titel
Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter Nossen
Gruppenleiter? Oder Gruppenführer?