Zu dem Weimarer Urteil des Familiengerichtes gibt es jetzt folgende Gegenaktionen:
Zuvor hatte die thüringische Landesregierung schon angekündigt, gegen das Urteil höheren Orts vorzugehen, musste sich aber dann belehren lassen, dass sie von der Justiz offenbar keine Ahnung hat, denn das geht verfahrensrechtlich nicht.
Nach dieser Schlappe also der 2. Versuch mit einer Anzeige wegen Rechtsbeugung und sofort schlagen die Wellen wieder hoch in Richtung „Richter werden mundtot gemacht“.
Das sollte man aber nicht überbewerten. Wenn jemand eine Strafanzeige erstattet, ist die zuständige Staatsanwaltschaft verpflichtet, zunächst eine Prüfung der Anzeige einzuleiten. Das ist hier ordnungsgemäß geschehen. mehr aber nicht. Kommt die Staatsanwaltschaft bei der Prüfung zu dem Ergebnis, dass etwas daran sein könnte, leitet sie formell ein Ermittlungsverfahren ein. Das ist bislang nicht geschehen, weil ja erst einmal geprüft werden muss. Wird tatsächlich ermittelt, steht dann aber immer noch nicht fest, ob tatsächlich Anklage erhoben wird. Wie dann ein Gericht über den Vorwurf entscheidet und über wie viele Instanzen sich das hinzieht, ist eine weitere Frage.
Obendrein dürfte das bereits verfahrenstechnisch im Sande verlaufen. In der gerichtlichen Stellungnahme heißt es
Der Beschluss ist grundsätzlich nicht anfechtbar. Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, ist auf Antrag auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden.
Mit anderen Worten: die Landesregierung braucht nur eine erneute Verhandlung zu beantragen, um dort schlüssige Gegenbeweise vorzulegen. Dummerweise wird sie das nicht können, weil es außer Ostenschem Geschwafel nichts gibt.
Was man sich allerdings fragen sollte:
- Was für eine Sorte von völlig Gehirnbefreiten erstattet eine Strafanzeige gegen eine Maßnahme zum Schutz von Kindern?
- Sind darunter etwa auch noch Eltern, die ihre eigene Brut lieber weiter gequält sehen wollen?
Besonders die zweite Frage dürfte es in sich haben. Leider wird man das nicht erfahren.