Das RKI und der PCR-Test

Gemäß Christian „Langstrumpf“ Osten ist die Feststellung der WHO, der PCR-Test tauge nicht für einen Infektionsnachweis, ja nur eine Aufforderung, die Bedienungsanleitung zu lesen. Viele Richter fallen leider immer noch auf das Gewäsch dieses Scharlatans herein:

https://www.achgut.com/artikel/urteile_lesen_statt_richter_mobben

Dabei ist er es und das RKI, die nicht lesen können und ungefähr so wissenschaftlich arbeiten wie eine Feldmaus beim Erstellen einer Abhandlung über die allgemeine Relativitätstheorie. Wenn man mit einem Bußgeldverfahren vor Gericht landet, sollte man daher ein paar technische Sachen parat haben, an denen man nicht mehr so einfach vorbeischauen kann.

Was macht ein PCR-Test

Ein PCR-Test weist Bruchstücke eines Genoms nach.

Dabei ist es dem Test egal, woher die Bruchstücke stammen. So liest man hier

non-specific interference of Influenza A Virus (H1N1), Influenza B Virus (Yamagata), Respiratory Syncytial Virus (type B), Respiratory Adenovirus (type 3, type 7), Parainfluenza Virus (type 2), Mycoplasma Pneumoniae, Chlamydia Pneumoniae, etc.

Es reagiert also bekanntermaßen nicht nur auf Viren, sondern fallweise auch auf andere Viren, Bakterien, Pilze und Einzeller. Versuche haben ergeben, dass auch pflanzliches Material positive Tests ergeben kann.

Ein positiver Test kann also bedeuten, dass

  • ein infektiöses Virus vorliegt,
  • ein nicht infektiöses Virus vorliegt,
  • Virenreste aus Zellausscheidungen,
  • RNA-Reste aus der Arbeit des Immunsystems,
  • RNA-Reste aus natürlichen Ausscheidungen der Zellen,
  • RNA aus völlig anderen Organismengruppen,
  • RNA aus Nahrungsmittelrückständen im respiratorischen System

vorliegen. Nur der erste Punkt weist auf eine mögliche Infektion hin.

Wie arbeitet der Test?

Die Probe wird zunächst einem Vervielfachungsprozess unterworfen, Ct-Wert des Verfahrens genannt. Idealerweise entspricht ein Ct-Wert von

  • 20 einer Verstärkung von 1.000.000 : 1
  • 25 einer Verstärkung von 33.500.000 : 1
  • 30 einer Verstärkung von 1.000.000.000 : 1
  • 35 einer Verstärkung von 34.000.000.000 : 1
  • 40 einer Verstärkung von 1.100.000.000.000 : 1

Es dürfte offensichtlich sein, dass hohe Ct-Werte zu völlig unsinnigen Ergebnissen führen. ¹⁾

Könnte der PCR-Test ein relativ sicherer Hinweis sein?dKönnte der PCR-Test ein relativ sicherer Hinweis sein?

Grundsätzlich ja. Aber dazu sind bestimmte Bedingungen einzuhalten.

Zunächst einmal sollte jedem klar sein, dass für eine Infektiosität einer Person

  • eine hohe Anzahl intakter Virenpartikel in den Atemwegen und
  • die Disposition der exponierten Personen

wesentlich sind. Wenn nur wenige Viren vorhanden sind und ausgestoßen werden, genügt das nicht, um andere Personen zu infizieren, wobei die Infektionsgrenze von der Vorbelastung abhängt. Was Kinder nicht interessiert, kann einen Hochbetagten mit vorhandenen Lungenproblemen umhauen. Das weiß sogar das RKI.

Notwendig wäre daher eine Standardisierung des Tests – oder besser der Tests, denn ein PCR-Test ist eine Lizenz zum Gelddrucken, weshalb die Anzahl der Anbieter genauso schnell angewachsen ist wie die Anzahl der Infizierten. Man müsste jeden Test standardisieren bzw. neue Tests erst nach Prüfung zulassen.

Eine Standardisierung besteht mindestens aus

  • einer Studie über verschiedene Ct-Werte verbunden mit
  • dem Gesundheitsbefinden des Patienten sowie
  • eventuellen Erkrankungen im spezifischen Umfeld des Patienten, d.h. differenziert nach Art der Kontakte und deren Dauer.

Niedrige Ct-Werte dürften tatsächlich auf Viren und nicht auf Interferenzen hinweisen, Krankheitsdaten auf die Gefährlichkeit des Virus und Umfelduntersuchungen auf eine Beurteilung des Sinns von Maßnahmen.

Die Realität

Man sollte meine, bei einer seit einem Jahr laufenden Epidemie und dem vielen investierten Geld sei es ein einfaches, sich Klarheit über die PCR-Tests zu verschaffen. Pustekuchen!

Für die folgende Darstellung der Fakten wurden das RKI, die Ministerien und die Gesundheitsämter befragt.

(1) Seitens des RKI gibt es keine Standardisierung der Tests. Das RKI schreibt weder vor, welcher Test eingesetzt wird noch wie er durchzuführen ist. So weit zu Ostens „die Anleitung lesen“.

Die Gesundheitsämter überlassen das Testgeschehen komplett den Laboren. Es ist nicht bekannt

  • welcher PCR-Test eingesetzt wird,
  • wie hoch der Ct-Wert ist,
  • ob und wie ein wackeliger Test vom Labor geprüft wird (meist mangels Testmaterial ohnehin nicht möglich),
  • ob ein positiver Sequenznachweis ein positives Ergebnis ergibt oder erst zwei (das wird nach Meinung der Gesundheitsämter unterschiedlich gehandhabt, aber das sind Meinungen, keine durch die Labore bestätigten Fakten).

Selbst die Probenahme ist nicht standardisiert, weil sie angelerntem Personal überlassen wird.

Nicht gerade selten fallen zwei Tests direkt hintereinander unterschiedlich aus. Verwendet wird laut RKI nur der positive Test, obwohl klar ist, dass der falsch sein könnte. Osten redet sich damit heraus, dass die Probenahme falsch sein könnte (!).

Schlussfolgerung: weder RKI noch Gesundheitsämter wissen konkret, was ein positiver Test bedeutet, da sie die dazu notwendigen Daten gar nicht erst erfassen. Der PCR-Test in der durchgeführten Form ist Betrug.

(2) Noch einfacher wäre es, die Gesundheit der Getesteten zu beobachten, angefangen mit dem Grund für den Test: waren die Menschen wegen Unwohlseins beim Arzt oder sind sie aus irgendeinem Grund „einfach so“ getestet worden. Doch auch hier ergibt die Befragung:

  • Von wenigen Ausnahmen abgesehen wissen die Ämter nicht, aus welchem Grund die Menschen getestet wurde und ob sie beispielsweise regelmäßig getestet werden.
  • Sie wissen grundsätzlich nicht, ob die Menschen krank geworden sind. Dazu müsste man die Hausärzte befragen (und die dann gleich mit, warum ein Test durchgeführt wurde).

Schlussfolgerung: auch hier werden einfach zu ermittelnde Daten gar nicht erst erfasst. Somit sind noch nicht einmal indirekte Schlussfolgerungen auf die Qualität der PCR-Tests möglich.

(3) Es dürfte kaum überraschen, wenn – wieder von sporadischen Ausnahmen abgesehen – weder beim RKI noch bei den Gesundheitsämtern bekannt ist, wie sich das Geschehen im Umfeld positiv Getesteter entwickelt. Menschen werden aus ziemlich fadenscheinigen Gründen zu Hause in Quarantäne eingesperrt, ohne dass man sich im Vorfeld Gedanken dazu macht, ob überhaupt ein Infektionsrisiko bestanden hat, noch werden die Eingesperrten systematisch beobachtet – von der Verteilung saftiger Bußgelder einmal abgesehen.

Schlussfolgerung: auch aus diesen Daten wären indirekte Schlüsse auf PCR-Tests und Geschehen möglich, aber auch diese Daten werden nicht erhoben.

… und nun?

Das RKI behauptet stets, der PCR-Test sei ein sicherer und verlässlicher Infektionsnachweis (einige Gesundheitsämter sprechen sogar von einem „Goldstandard“) und viele Gerichte fallen auf diese Behauptung hinein, nehmen sogar die Osten-Interpretation, die WHO fordere lediglich zum besseren Lesen der Bedienungsanleitung auf, als Abweisungsbegründung auf.

Grundsätzlich ist die RKI-Behauptung gar nicht von der Hand zu weisen, allerdings hat die WHO angesichts diverser Urteile höchster Gerichte in verschiedenen Ländern sowie einer ganzen Reihe von anhängenden Klagen gegen den PCR-Test in der durchgeführten Form anscheinend die Kurve gekriegt und zugegeben, dass der PCR-Test in der durchgeführten Form nicht zum Ziel führt. Wenn er mit hinreichender Sicherheit so funktionieren soll, wie das RKI es behauptet, muss er zumindest standardisiert werden. Und erst dann, wenn solche Daten vorliegen, wäre ein Gericht in der Lage, die Verhältnismäßigkeit der ganzen Corona-Diktatur zu begutachten. So weit sollte man bei Verfahren den Gerichten erst einmal die Grundsätze klarzumachen versuchen.dGrundsätzlich ist die RKI-Behauptung gar nicht von der Hand zu weisen, allerdings hat die WHO angesichts diverser Urteile höchster Gerichte in verschiedenen Ländern sowie einer ganzen Reihe von anhängenden Klagen gegen den PCR-Test in der durchgeführten Form anscheinend die Kurve gekriegt und zugegeben, dass der PCR-Test in der durchgeführten Form nicht zum Ziel führt. Wenn er mit hinreichender Sicherheit so funktionieren soll, wie das RKI es behauptet, muss er zumindest standardisiert werden. Und erst dann, wenn solche Daten vorliegen, wäre ein Gericht in der Lage, die Verhältnismäßigkeit der ganzen Corona-Diktatur zu begutachten. So weit sollte man bei Verfahren den Gerichten erst einmal die Grundsätze klarzumachen versuchen.

Kritisch ist nun, dass man beim RKI diese Daten nicht findet, weil sie mutmaßlich gar nicht erst erfasst werden. Entsprechend sind auch die Formulierungen dieser Geistesgrößen in der Öffentlichkeit: „könnte infektiöser sein“, „könnte über 1. Mio Tote ergeben“, „könnte … wir meinen … es ist möglich … usw.“. Bitte, Gerichte haben sich mit Fakten zu beschäftigen und nicht mit Vermutungen, Verdachtshinweisen, Meinungen oder bloßem Dafürhalten. Wenn das noch ein Rechtsstaat ist, gelten solche Argumente ohne handfeste Daten nichts.

Also: man konzediert, dass das RKI unter bestimmten Bedingungen recht haben könnte. Einen Teil der Bedingungen, nämlich welche Daten mindestens zu erfassen sind, kann man auch als Laie definieren. Professionelle Epidemiologen werden sicher noch weitere benennen können. Die Daten sind mit entsprechenden Anweisungen leicht zu erfassen und zentral zu melden (eigentlich sind es nichts anderes als Strichlisten). Es ist die Pflicht des RKI, einen solchen Kriterienkatalog zu erstellen und die Zeit von einem Jahr sollte auch mehr als genügen, alles zu organisieren und abzuarbeiten. dAlso: man konzediert, dass das RKI unter bestimmten Bedingungen recht haben könnte. Einen Teil der Bedingungen, nämlich welche Daten mindestens zu erfassen sind, kann man auch als Laie definieren. Professionelle Epidemiologen werden sicher noch weitere benennen können. Die Daten sind mit entsprechenden Anweisungen leicht zu erfassen und zentral zu melden (eigentlich sind es nichts anderes als Strichlisten). Es ist die Pflicht des RKI, einen solchen Kriterienkatalog zu erstellen und die Zeit von einem Jahr sollte auch mehr als genügen, alles zu organisieren und abzuarbeiten.

Aber man stellt fest: mutmaßlich gibt es weder den Katalog noch ein Meldesystem noch werden diese Daten überhaupt erfasst. Der Einwand der Gesundheitsämter, das sei zu viel Aufwand, entkräftigt sich bereits damit, dass ein Katalog einfach nur während der normalen Arbeit abzuhaken wäre, also kaum zusätzliche Arbeit erfordert (ein nachträgliches Durchforsten unsystematischer Daten natürlich schon).

Der Antrag lautet daher: das RKI möge Daten zum Beweis seiner Behauptungen vorlegen und die Gerichte in die Lage versetzen, alles beurteilen zu können. Ansonsten handelt es sich um den Betrug, der in vielen Verfahren gegen Osten schon bei anderen Gerichten anhängig ist.


¹⁾ Idealerweise verdoppelt sich die Anzahl der Moleküle pro Runde. Der Wert muss nicht in jedem Verfahren erreicht werden oder über alle Runden konstant sein. Wie man es allerdings auch dreht: die Signalverstärkung erfolgt exponentiell mit der Anzahl der Zyklen.

Nach Einzelangaben liefern bereits 15 Zyklen bei tatsächlich Erkrankten oft gute Signale. Für zwar infizierte, aber ansonsten gesunde Personen ohne Symptome liegt die Grenze natürlich höher. Die Frage ist: wo?

Umgekehrt gilt natürlich auch, dass die Anzahl der nachweisbaren Erreger exponentiell kleiner wird, wenn die Zahl der Zyklen erhöht wird. Wann ist die Zahl/Fläche so gering, dass bei einer Probenahme nicht mehr in jedem Fall einer erwischt wird? Mutmaßlich ist die Grenze bereits unter 30 Zyklen überschritten, zumal ein Signal ja keinen Virus anzeigt, sondern ein Stück RNA aus eine Vielzahl möglicher Quellen. Scharlatan Osten beschreibt das natürlich genau anders herum: ein negatives Signal bedeutet nicht, dass nicht doch eine Infektion vorliegt. Um es mal klar auszudrücken: Worte aus dem Mund eines solchen Umdeuters bedeuten nicht, dass irgendeine rationale Restintelligenz vorhanden sein muss.