Wer sich gegen die Corona-Diktatur wehren will, sollte aufhören, sich Blumen ins Haar zu stecken, brav eine Stunde auf irgendeinem abgelegenen Platz rumzulungern und anschließend alle zum Früchtetee einzuladen. Gegen das, was sich hier immer mehr anbahnt, ist ein Leben in der NS-Diktatur zunehmend eine wünschenswerte Option.
Aktiv das System von oben, also Merkel, Söder, Spahn u.a., anzugehen ist derzeit nahezu unmöglich, es sei denn, man verfügt über ein kleines Arsenal an MANPADS, die auch im Bodenkampf einsetzbar sind. Aber da mutmaßlich nur jedes 5. Gerät bei der Bundeswehr einsetzbar ist …
Aussichtsreicher könnte der Versuch sein, das System von unten zumindest teilweise zu knacken. Die Oberbürgermeister und Landräte verfügen nämlich über sehr viel mehr Macht als man gemeinhin annimmt. Und sie sitzen wesentlich näher und direkter am Bürger als die abgehobenen Psychopathen in den Ministersesseln. Die könnte/sollte man also mehr oder weniger hart angehen, denn sie müssen nicht alles durchreichen, was in den Corona-Verordnungen steht. Hier ein Textbaustein, den man für Schreiben verwenden könnte:
[Name, Anschrift des Schreibers]
[Oberbürgermeister, Landrat]
Corona-Maßnahmen in Ihrem Amtsbezirk
Sehr geehrte …,
amtliche Maßnahmen bedürfen sowohl einer rechtlichen als auch einer sachlichen Grundlage. Die rechtliche Grundlage ist in der Regel ein Gesetz. Im Fall der Corona-Verordnungen allerdings ein Gesetz, das eine Generalermächtigung ausspricht und eine Sachgrundlage als Voraussetzung dafür benennt. Die rechtlichen Grundlagen für die Ermächtigung sind derzeit umstritten. Verschiedene Gutachter (Kingreen u.a.) argumentieren, dass mit Wegfall der sachlichen Voraussetzungen die Rechtsgrundlage für die Ermächtigung selbst entfällt, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages geht hingegen davon aus, das die Rechtsgrundlage für die Ermächtigungen weiter besteht. Alle Rechtsgutachter sind sich aber einig darüber, dass die Sachgrundlage schon seit längerer Zeit nicht mehr besteht.
Aus wissenschaftlicher Sicht besteht ein Sachgrund nachweislich nicht mehr. Im „Bulletin of the World Health Organization“, dem maßgeblichen Organ der WHO, auf die sich auch das RKI und die Regierung zur sachlichen Rechtfertigung ihrer Beurteilung und Maßnahmen beruft, ist eine epidemiologische Bewertung von Corona erfolgt, die die bislang ignorierten Kritiker (Wodarg, Baghdi u.a.) bestätigt und als Paradigmenwechsel in der WHO bezeichnet werden kann (https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf). Nach dieser Untersuchung, die sich nur auf offizielle Daten der WHO stützt, besitzt Corona epidemiologisch die gleiche Charakteristik wie eine mittelschwere Influenza-Epidemie. Stellt man ins Kalkül, dass die WHO- und damit auch die RKI-Zahlen stark geschönt sind, bleibt von Corona nur noch eine sehr milde Grippe-Saison übrig. Die Korrektheit dieser Einschätzung lässt sich durch die Sterbetafeln der statistischen Ämter auch für jedermann ohne spezielle Bildung unmittelbar nachweisen: nirgendwo auf der Welt ist es während der Pandemie vor Verhängung der Lockdown-Maßnahmen, die stets nach dem Höhepunkt der Epidemie erfolgte, zu einer Übersterblichkeit gekommen.
Zudem dürfte Ihnen bekannt sein, dass die RKI-Zahlen nicht wissenschaftlichen Standards entsprechen. Die so genannten „laborbestätigten Infektionen“ sind nichts anderes als positive PCR-Tests, die sich folgendermaßen zusammen setzen:
- False-Positives aus ungeklärten Gründen
- Nicht infektionsfähige Viren in symptomfreien Personen
- Infektionsfähige Viren in symptomfreien Personen
- Infektiöse symptomfreie Personen
- Infektiöse erkrankte Personen
- Nicht infektiöse erkrankte Personen
- Gesundete Personen mit nicht infektiösen Restbestandteilen von viralem Material
Das sind bereits mehr Möglichkeiten eines positiven Testergebnisses als manche „Risikogebiete“ an positiv getesteten Personen aufweisen.
Beim RKI differenziert lediglich die AGI über das Sentinel-Programm nach Erregern bei Erkrankungen. Nach diesen Daten ist Corona seit Monaten nicht mehr als maßgeblicher Erreger in Erscheinung getreten. Die AG Corona beim RKI differenziert nicht, sondern summiert nach eigenen Angaben bzw. der von Laboren als „laborbestätigte Fälle“ oder „Corona-Todesfälle“:
- Positive Teiltests in Mehrfachtest, d.h. mit fast 100%-iger Wahrscheinlichkeit bekannte (!) False-Positives.
- Mehrfache positive Tests an der gleichen Person werden mehrfach erfasst.
- An mit Corona-Erkrankungen verträglichen Symptomen Verstorbene ohne Berücksichtigung oder Gewichtung anderer Erkrankungen.
- An beliebigen anderen Ursachen wie Krebs, Herzstillstand, Unfall usw. Verstorbene, sofern ein positiver PCR-Test zum Todeszeitpunkt vorlag. Das gilt selbst dann, wenn der angenommene Genesungszeitraum überschritten wurde, der Patient das Krankenhaus aber noch nicht verlassen hat.
Zur „Ehrenrettung“ des RKI sei angemerkt, dass die Behörden anderer Länder noch wesentlich „kreativer“ mit den Zahlen umgehen. Das ist alles öffentlich bekannt und vom RKI und anderen Stellen bestätigt.
Eine sachliche Grundlage für Maßnahmen liegt damit nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vor. Die derzeitigen Corona-Maßnahmen, die auch Sie in Ihrem Amtsbezirk durchsetzen, sind somit nicht nur möglicherweise rechtswidrig, sondern sachlich definitiv rechtswidrig, da höheres Rechtsgut der Abteilung I des Grundgesetzes ausgesetzt wird, ohne die nach Artikel 19 GG gebotene Verhältnismäßigkeit zu wahren. Sie als oberste Instanz Ihres Bezirkes setzen trotzdem diese Verordnungen durch und verschärfen sie teilweise noch.
In Kenntnis einer Rechtsverletzung durch Anordnungen höherer Dienststellen sind Sie zur Remonstration verpflichtet. Nochmals: Sie sind dazu verpflichtet. Das ist keine Kann-Regelung. Bei Durchsetzung rechtswidriger Anordnungen machen Sie sich persönlich mindestens der Rechtsbeugung nach §339 Strafgesetzbuch, möglicherweise auch anderer strafrechtlich zu ahndender Amtsvergehen schuldig. Eine höhere Anordnung ist nach dem Gesetz kein Freibrief.
Ich appeliere daher an Sie, in Ihrem Amtsbezirk die rechtswidrigen Verordnungen nicht auszuführen, soweit dies in Ihre Zuständigkeit fällt. Ich bitte Sie um eine schriftliche Stellungnahme und verweise bereits jetzt darauf, dass eine Berufung auf bereits widerlegte Behauptungen des RKI nicht akzeptabel sind.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass gemäß der DiVi-Statistik (https://www.divi.de/) derzeit 3% der belegten Intensivbettenkapazität durch Corona-Patienten belegt sind, wobei die fragwürdige Zählweise des RKI zum Einsatz kommt. Die Kapazität ist derzeit zu knapp 65% ausgelastet, bei Hinzuzählen der Notkapazitäten zu deutlich unter 50%. Sachliche Gründe für irgendeine Panik liegen nicht vor.
Anhand der Sterbestatistik der WHO und von EUROMOMO bzw. dem statistischen Bundesamt lässt sich für jedermann nachvollziehen, dass durch die Lockdown-Maßnahmen inzwischen deutlich mehr Menschen gestorben sind als durch das Virus. Bei mehr als 900.000 natürlichen Sterbefällen pro Jahr in der BRD sind durch die Maßnahmen mehrere 100.000 Menschen sozial isoliert auf mehr als unwürdige Weise verstorben (soziale Isolation IST eine Todesursache). Wie viele durch den Zusammenbruch der Pflegesysteme mit Propofol/Morphin oder Rivotril/Morphin mehr oder weniger euthanasiert wurden, sei einmal dahin gestellt, aber die Apotheken waren ausdrücklich aufgefordert, entsprechende Bevorratung dieser Medikamente zu betreiben. Welche psychischen Schäden insbesondere an Kindern verursacht wurden und werden, ist kaum absehbar, aber genau betrachtet wäre vieles selbst nach dem Tierschutzgesetz (nicht artgemäße Haltung) strafbar, was heute passiert. Eine Strafbarkeit nach §340 StGB (Körperverletzung im Amt) ist wohl noch eine milde Bewertung.
Dies gilt weltweit. Je schärfer die Maßnahmen, desto gravierender die Auswirkungen (siehe Frankreich, Italien, Spanien, usw.). Das gilt selbst für Schweden, bei der die Bevölkerung deutlich weniger betroffen war, jedoch relativ viele Sterbefälle in Alten- und Pflegeheimen zu der Kritik geführt haben, Schweden verschlimmere die Situation durch Verweigern eines Lockdowns. Tatsächlich gab es in Schweden einen Lockdown wie hier ausschließlich im Pflegebereich, der dort aber fast 6 Monate aufrecht erhalten wurde und damit wesentlich länger als hier, was letztlich auch wieder zu der Schlussfolgerung führt, dass die Maßnahmen zu mehr Opfern führen als die Ursache.
Genau diese Zustände wiederholen sich nun, wenn Amtsträger wie Sie dies nicht im Rahmen Ihrer Möglichkeiten verhindern und energisch remonstrieren. Ich erwarte, wie schon angesprochen, Ihre Stellungnahme. Sofern nichts passiert, sehe ich mich veranlasst, Strafanzeige wegen Dienstvergehen gegen Sie zu erstatten. Wie lange die Staatsanwaltschaften das weiter ignorieren können, sei einmal dahin gestellt, wenn sie nach Nichteröffnung von Verfahren aus nichtigen Gründen selbst Ziel von Strafanzeigen werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Ich gehe mal davon aus, dass ihr das aus dem Blog problemlos in die Textverarbeitung kopieren könnt. Wenn ihr mögt, könnt ihr auch beliebig ergänzen oder streichen. Sollte eine Stellungnahme ausbleiben (wovon leider in den meisten Fällen wohl auszugehen ist), kann der Textbaustein auch in der Strafanzeige verwendet werden (Verdacht auf Dienstvergehen nach §339 StGB und anderen). Eine Strafanzeige kann man unterschrieben per Post an die nächste Staatsanwaltschaft senden. Die machen das untereinander aus, wer zuständig ist. Möglich ist auch Abgeben in der nächsten Polizeiwache oder Einwurf in deren Briefkasten. Auch wenn ihr euch durch Widersprüche und Klagen gegen Bußgelder usw. wehren wollt, sollte vieles hier bereits passen.