Bundeshaushalt in Teilen verfassungswidrig (?)

Im 2. Nachtragshaushalt des Bundes findet sich versteckt unter „sonstige Posten“ ein Betrag von 200 Millionen € zur Förderung/Unterstützung der Medienlandschaft. Im Klartext: ZEIT, Süddeutsche, FAZ und andere linke Massenmedien, nicht aber Achgut, Tichy und andere universell berichtende Medien.

200 Millionen € ist nun nicht DER Betrag, zumal in diesem Jahr nur 20 Millionen € vorgesehen sind. Trotzdem kann man Zweifel haben, dass der Posten verfassungsmäßig ist. Hintergrund ist die stetige Abnahme der Abonnentenzahlen und der Auflagen, die die linken Propagandamedien allmählich in Bedrängnis bringen.

Nun kann man im Internet leicht Statistiken finden, die besagen, dass die Abnahme seit mindestens 15 Jahren ziemlich kontinuierlich und fast linear erfolgt. Unternehmen, deren Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert, müssen sich selbst Gedanken machen, wie sie ihre Produkte wieder interessanter machen. Tun sie es nicht, haben sie am Markt nichts zu suchen.

Die Medien haben in der Tat auf den Rückgang reagiert. Nicht, indem sie ihre journalistische Arbeit wieder attraktiver gestalten (was angesichts des Staatsfunks nicht schwer wäre), sondern indem sie aus Kostengründen den Journalismus einstellen, sich gegenseitig zitieren und ausgesprochen dumme, aber verbal eloquente Redakteure, die stets zeigen, dass sie vom eigentlichen Handwerk nichts verstehen, Meinungen und Haltung statt Fakten verbreiten lassen. Eigentlich eher ein Wunder, dass die Leute nicht schneller abhauen; aber viele sind anscheinend zu faul, das Abo zu kündigen. Warum soll man solche Geschäftsmodelle auch noch fördern?

Aber das ist noch nicht unbedingt kritisch. Kritisch wird es durch andere Randbedingungen der Förderung.


Der Bundestag soll den Haushalt kontrollieren. Steht so im Grundgesetz. Was bedeutet, die Regierung muss hinreichend genau spezifizieren, wozu sie das genehmigte Geld einsetzt. Schließlich steht da ja auch nicht nur der Haushaltsposten „Bundeswehr: 42,5 Mrd. €“ drin, sondern dem folgt ein dickes Buch, in dem ausgewiesen ist, wie sich die 42,5 Mrd. € zusammen setzen.

Das sollte auch für einen vergleichsweisen Minimalbetrag wie 200 Mio. € gelten. Dazu steht aber nichts im Haushaltsplan. Der Wirtschaftsminister erhält das Geld und entscheidet selbst, was er fördert. Hört man auf die unverbindlichen Sprüche, wird dort „möglichst was mit Digital, redaktionelle Arbeit möglichst nicht“ gesagt. Das ist aber völlig unverbindlich. Der Wirtschaftsminister kann fördern, wen und was er will und ein paar dumme Sprüche stehen dann vielleicht noch im Bericht des Bundesrechnungshofs in ein paar Jahren, aber das Geld ist dann weg.

Ich halte die pauschale Zuweisung, die außer einem gewissen Empfängerkreis alles offen lässt, für verfassungswidrig. Hinzu kommt nämlich noch ein weiterer Punkt:


Alleine die SPD kontrolliert durch ein Vermögensbeteiligungen von mindestens 1,2 Milliarden € direkt oder indirekt über Mehrheitsbeteiligungen eine ganze Palette von Medienunternehmen. Es ist anzunehmen, dass andere große Parteien ebenfalls Medienunternehmen kontrollieren. Kontrolle bedeutet aber auch, dass die redaktionelle Richtung vom Eigentümer vorgegeben wird. Also zumindest die SPD-kontrollierten Medien haben sich den Absatzschwund durch ideologisch-einseitige Meinungsmache statt ordentlicher Berichterstattung selbst zuzuschreiben.

Anders ausgedrückt: die Parteien (zumindest die SPD) versucht, ihre maroden Beteiligungen durch einen Griff in die Steuerkasse zumindest zeitweise zu sanieren. Nicht eine vielfältige Medienlandschaft – die existiert durch die Eigentumsverhältnisse ohnehin nicht – sondern Zementierung der Kontrolle ist das Ziel. Sonst wäre auch das Offenlassen des Fördergegenstands nicht notwendig.


Die Förderung widerspricht zudem dem Rundfunkstaatsvertrag, der ja insofern verfassungsmäßig ist als der Zwangsbeitrag abgesegnet wurde. Nur muss man sich auch hier das Kleingedruckte genauer anschauen.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist zwar ein Vertrag mit Zwangsmitgliedschaft, aber immer noch ein Vertrag. Die Rundfunkanstalten müssen ihrerseits definierte Leistungen erbringen, was sie allerdings im Moment nicht machen (womit man vermutlich auch vorläufig nicht mehr zahlen muss, denn Verträge gelten immer auf Gegenseitigkeit). Der Zwangscharakter resultiert daraus – das wird explizit vom Verfassungsgericht so formuliert – dass die anderen Anbieter, also die freien Medien, diese Leistung eben nicht erbringen. Wäre das so, wäre auch ein Zwangsbeitrag nicht verfassungsmäßig begründbar. Die Leistungen selbst wiederum werden als grundlegend für das Funktionieren der Demokratie angesehen; sonst wäre auch aus diesem Grund ein Zwangsbeitrag nicht zu begründen.

Halten wir fest:

  • Der Rundfunkstaatsvertrag ist verfassungskonform und die Beiträge sind zu zahlen, so lange der Staatsfunk die aufgegebene Leistung erfüllt.
  • Die so genannten freien Medien erfüllten diese Leistungen allenfalls rudimentär und sind nicht plötzlich, sondern durch eigenes Verschlafen der Situation über mehr als ein Jahrzehnt in finanzielle Engpässe gekommen. Über Steuermittel wird der Steuerzahler nun gezwungen, auch diese Medien zu finanzieren, wobei eine parlamentarische Kontrolle des Fördergegenstandes nicht gegeben ist.

Das widerspricht sich. Beides kann nicht gleichzeitig verfassungskonform sein.


Wer einen Dreh sieht, das so zu formulieren, dass man eine Verfassungseingabe daraus machen kann, darf sich gerne melden.