Lustiges aus dem Gesetzbuch

Im Rahmen des Corona-Schwachsinns besteht für Geschäftsleute das Problem, auf das Tragen einer MNB (Mund-Nase-Bedeckung, Vulgärform: Maske) bei seinen Kunden zu achten, ohne das kontrollieren zu dürfen. Ich führe dazu inzwischen folgenden Standardtext mit:

Ich bin durch ein ärztliches Attest vom Tragen eines MNS befreit (z.B. CoronaVO §3(3) Nds). Gemäß BDSG sind Sie nicht berechtigt, das Attest einzusehen, gemäß AGG auch nicht berechtigt, nach dem Grund zu fragen. Sie können das Attest durch die Polizei oder dazu ermächtigte Beschäftigte der Ordnungsbehörden kontrollieren lassen. Gemäß BGH NJW 1994/188 bzw. LG Bonn 10 O 457/99 ist ihr Hausrecht nicht wirksam, da keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Wenn Sie mir den Zutritt zum Geschäft verweigern, ein Hausverbot erteilen oder mich zwingen, eine Maske oder diskriminierende Kennzeichnung zu tragen,machen Sie sich im Sinne des §240 StGB der Nötigung strafbar. Die Strafbarkeit für Sie entfällt nicht, sofern Sie nur Anweisungen Ihres Chefs befolgen. Ich werde in diesem Fall meinerseits die Polizei rufen und Strafanzeige gegen Sie erstatten.

Viele meinen nämlich, ein Anrecht darauf zu haben, das Attest zu sehen, manche Unternehmen wie beispielsweise neuerdings OBI meinen obendrein, Kunden mit Attest mit „Judensternen“ als Kennzeichen versehen zu dürfen, so lange sie im Geschäft weilen, noch andere wie IKEA und manche EDEKA-Läden wollen gar manche Maskenmuffel gar nicht erst ins Geschäft lassen. Korrekt die Reaktion bei LOUIS: „Haben Sie ein Attest? Auch dabei? Ok!“ – sehen will da keiner was, was auch in der Hinsicht relativ sinnlos wäre, weil ohne Perso nicht feststellbar ist, ob das Attest wirklich meines ist (was auch für die Adressangaben in Restaurant gilt, die im Übrigen vom Wirt auch allenfalls dahin gehend kontrolliert werden dürfen, ob nicht „Schneewittchen“ drauf steht, bevor sie in einer großen Sammelbox, die speziell gegen Einsicht gesichert sein muss, verschwinden).

Um es klar zu sagen: wer mich anraunzt, bekommt gar nichts zu sehen (wer höflich fragt, der hat u.U. Glück, einen Teil zu sehen zu bekommen, aber eben freiwillig). Und wer dann die Sau rauslässt, dem muss man klar machen, dass er persönlich wegen einer Straftat dran ist und es nicht hilft, wenn er nur die Anweisungen seines Chefs befolgt, den er seinerseits eigentlich wegen Nötigung belangen müsste. Auch wenn es Zeit kostet: die Polizei rufen, um eine Straftat anzuzeigen. Dann muss die auch kommen. Ein Großteil der Polizisten dürfte inzwischen auch mit den Details des Hausrechts laut meinem Merkzettel vertraut sein und den Eifrigen gut zureden, es besser nicht darauf ankommen zu lassen.

Besonders lustig wird es inzwischen an manchen Tankstellen, in denen die übereifrigen Kassierer nicht nur den Kunden unhöflich anmuffeln, sondern obendrein verlauten lassen „Ohne Maske darf ich bei Ihnen nicht kassieren!“. Man steht also da, mit Geld, Kreditkarte oder Handy in der Hand, und der Typ besteht auf einer Maske. Die beste Reaktion: Handy auf Videoaufnahme schalten und folgenden Paragraphen aus dem BGB zitieren:

Geld, Kreditkarte oder Handy in der Hand genügt, denn das BGB sagt weiter

Wird dann immer noch nicht kassiert, kann man die Tankstelle verlassen und ohne Bezahlung wegfahren. Schließlich hat man die Zahlung mit Rechtsbelehrung angeboten, aber der Kassierer wollte sie nicht. Vermutlich muss man später doch noch zahlen, aber andere Rechtsfolgen hat man nicht zu fürchten.