Das RKI redet sich um Kopf und Kragen

Hier die Antworten des RKI noch mal in Textform

https://telegra.ph/B%C3%BCrgeranfragen-RKI-gibt-Ihre-Ahnungslosigkeit-offen-zu-08-12

Aber nicht nur das RKI weiß nicht, was es tut. Die Ministerien wissen es selbst nicht. Das bayerische Staatsmnisterium kann noch nicht einmal Akten vorlegen, da alles mögliche auf der Grundlage von Gesprächen verläuft.

Das niedersächsische „Ministerium für alles außer Männer“ erklärt auf eine Anfrage nach Daten

Mein Antwort darauf:

Moin,

ich darf mich doch recht wundern. Das IfSG legt in §3 fest:

Wie wollen Sie über die Gefahren informieren, wenn Sie gar nicht über die Daten dazu verfügen? Und behaupten obendrein, Sie seien auch nicht auskunftspflichtig?

Darüber hinaus ermächtigt Sie das IfSG, per Verordnung und nicht auf einer gesetzlichen Grundlage Maßnahmen zu erlassen. Sie sind in diesem Fall nachweispflichtig und damit auch auskunftspflichtig, dass Ihre Maßnahmen notwendig und angemessen sind. Dazu genügt nicht, dass Sie das einfach behaupten, sondern Sie müssen es anhand von Daten auch beweisen. Bleiben Sie den Nachweis schuldig, greift das Haftungsrecht, d.h. Sie sind für Schäden, die durch unangemessene Maßnahmen entstehen, persönlich haftbar.

Das IfSG sieht vor, dass das RKI Ihnen zur Ergreifung der geeigneten Maßnahmen zuarbeitet. Das Erlassen von Maßnahmen unter Berücksichtigung des Haftungsrechts und der Aufsichtspflicht setzt zumindest eine Plausibilitätskontrolle der vom RKI übermittelten Daten voraus. Grundsätzlich müssen die Kenntnisse für derartige Kontrollen in den Ministerien vorhanden sein. Als ein Beispiel führe ich die Stelle im Bundesinnenministerium an, die die Risikostudie, die vom Innenminister pflichtwidrig nicht beachtet wurde, erstellt hat. Wie aus den Bundestagsprotokollen hervorgeht, wurde die Einrichtung solcher Stellen nach den wenig optimal verlaufenen Krisen vor/um 2010 und aufgrund von Simulationen von Krisensituationen in den folgenden Jahren, die die Notwendigkeit solcher Stellen unterstrichen, vom Bundestag gefordert.

Das RKI gerät ohnehin auch in der Tagespresse in die Schusslinie. Die dem RKI nachweisbaren Fehler machen eine Kontrolle durch Sie vor dem Ergreifen von Maßnahmen noch dringlicher. Was sich leicht durch Untersuchen der RKI-Seiten und Rückfragen per Email feststellen lässt:

1. Das RKI weiß nicht, welche PCR-Tests in Deutschland inzwischen im Umlauf sind. Einem Link zufolge, den sie mir zukommen lassen haben, sind in ganz Europa inzwischen wohl fast 200 PCR-Tests (ganz viele aus China und Südkorea) im Umlauf (konnte nicht immer anhand der Bezeichnungen zwischen Antikörper- und PCR-Tests unterscheiden). Demnach kann jeder Dödel in jedem Hinterzimmerlabor einen eigenen PCR-Tests nach der Drostenmethode zusammenstümpern. In der Auflistung, zu der sie verlinkt haben, sind die Fehlerquoten nicht mit angegeben.

2. Das RKI kennt die Fehlerquoten der im Umlauf befindlichen Tests nicht. Es verwies mich auf bekannte Ringstudie vom April, in der eine Spezifität von 92,4 und 98,6 Prozent ermittelt wurde (bedeutet: 7,6 bis 1,4 Prozent der Tests bei Negativen sind falsch positiv), sowie eine Sensitivität von 93 bis 99,7 Prozent (heißt: 7 bis 0,3 Prozent der Tests bei Positiven sind falsch negativ).

3. Das RKI berechnet mithin in seiner Risikoeinschätzung keine Fehlerquoten ein, sondern akkumuliertschlicht positive Tests und bastelt daraus eine Gefahrenanalyse. Das würden vermutlich schon Siebtklässler besser hinkriegen.

4. Das RKI weiß nicht, wie die Coronatoten ermittelt werden, weil das Sache der Mediziner und örtlichen Gesundheitsämter sei. Sie wissen nicht, ob ein postiver Test viele Monate zuvor noch als Indikator „an Corona verstorben“ zählt.

5. Das RKI räumt erneut ein, dass es nicht unterscheidet zwischen mit und an Corona verstorben, um „einer Untererfassung vorzubeugen“.

6. Das RKI kann keine Studien zu möglichen Nebenwirkungen durch Langzeittragen von Masken vorweisen, schon gar nicht bei Kndern. Es verweist auf allgemeine Vorgaben anhand einer Studie, in der es um medizinisches Personal ging. Darin sind allerdings strenge Hygieneauflagen und Auflagen zur Überprüfung bestimmter Eigenschaften des Materials für OP- und FFP2-Masken sowie des Gesundheitszustandes der Träger aufgelistet. Es ging nicht um BVB-Schals, Palitücher und selbstgenähte Masken.

7. Das RKI kann keine Studien zu psychologischen und sozialen Auswirkungen durch Langzeitragen von Masken vorweisen, schon gar nicht bei Kindern. Im Übrigen sei das Ländersache. Die Länder haben dazu auch nichts.

8. Dass trotz seit Anfang Juli steigender Positivtestzahlen gerade um die 230 Intenstivbetten (gut ein Prozent aller Intensivpatienten) mit coronapositiv Getesteten belegt sind, führt das RKI darauf zurück, dass der Altersdurchschnitt bei den Coronapositiven gesunken sei.

9. Das RKI weiß nicht, wie viele der positiv Getesteten keine Symptome entwickelt haben. Studien dazu hat es nicht.

10. Auf meine Nachfrage, ob dieses Jahr bestimmte Viren außer Corona gehäufter oder weniger als gewöhnlich aufgetreten sind, antwortet das RKI, die Grippewelle sei ungewöhnlich schwach ausgefallen und verlinkt zur RKI-Grippeseite.

11. Das RKI betont, dass negative Testergebnisse bei Kontaktpersonen das „Gesundheitsmonotoring“ nicht ersetzt und die Quarantänezeit nicht verkürzt.

_______________________

Ich betone es noch mal: So etwas erklärt die oberste Gesundheitsbehörde dieses Staates. Das ist nicht nur absolut frech, das ist irreführend und gemeingefährlich. Mehr noch: Sie hält offensichtlich entweder Datengrundlagen zurück oder erhebt sie gar nicht, um ein bestimmtes politisches Ziel zu erreichen. Jedem Statistiker, jedem Epidemiologen und Arzt müssten angesichts des RKI-Gestümpers die Nackenhaare zu Berge stehen, also auch Ihren Kontrollinstitutionen.

Ihr „Lagebericht“ ist unter diesen Umständen Irreführung der Öffentlichkeit, ob nun fahrlässig oder bewusst, sei einmal dahin gestellt. Bei „laborbestätigten COVID-19-Fällen“ handelt es sich lediglich um laborbestätigte positive Testfälle, aber nicht um einen medizinisch-diagnostische Infektions- oder Krankheitsfall. Aus den RKI-Richtlinien geht hervor, dass zur Feststellung einer Infektion eine solche medizinisch-diagnostische Nachbewertung erfolgen muss, nur hält sich weder das RKI noch anscheinend irgendeine andere Behörde an die eigenen Vorgaben. Sie wissen es, Sie tun es nicht. Das liegt strafrechtlich nahe am Betrug.

Weiterhin ist mit einigem Suchen auf den Seiten des RKI auch die Anzahl der durchgeführten Tests (ohne Kenntnis, welcher Test durchgeführt wurde) zu finden. Von dieser Zahl ausgehend entspricht die Gesamtzahl der „laborbestätigen COVID-19-Fälle“ ziemlich genau der Rate der False-Positives, was auch die Alterskohorten nahelegen, denn die ausgeführten Tests der letzten Zeit betreffen vorzugsweise diese Alterskohorten und nicht die Risikogruppe 70+.

Ich darf Sie daher nochmals auffordern, sich umgehend die von mir angeforderten Daten zu verschaffen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ich weise Sie darauf hin, dass die Zusammenstellung notwendiger Datenkategorien für bestimmte Aussagen jedem Wissenschaftler, der mit statistischen Daten arbeitet, möglich ist und keinerlei spezielle virologische oder medizinische Kenntnisse erfordert. Ein diesbezüglicher Verweis auf eine Fachfremdheit ist nichtig. Spezielle Fachkenntnisse sind nur für die Zuordnung von Fällen zu den Kategorien notwendig. Daraus können sich gewisse leicht andere Kategorisierungen ergeben, aber dies habe ich Ihnen ja auch schon in meinem Schreiben mitgeteilt.
Viele Grüße


Wie reagieren 95% der Bevölkerung darauf? Nun, so:

Sehr geehrter Herr …,

ich sehe Sie durch Ihre Corona-Leugnung als mitverantwortlich an dem Anstieg der Corona-Neuinfektion, sowie am Versterben von gestern auf heute von 6 Personen an Corona. Beweisen Sie mir, dass Sie das nicht sind. 

Mit freundlichen Grüßen

M. K.