Hasskommentar in der ARD

Am 6.5.20 ließ Rainld Becker von der ARD folgendes in den Tagesthemen vom Stapel:

Wie war noch mal die Schnappswerbung? „Wenn einem so viel Gutes wiederfährt – das ist schon einen Brief an den Intendanten und den Rundfunkrat wert“.


Sehr geehrter Herr ….,

Meinung ist eine Sache, die man laut Grundgesetz haben darf, und zwar jeder. Man kann für seine Meinung eintreten, je nach Ort vielleicht auch etwas heftiger. Zum Beispiel kann man die Art und Weise, wie auf die Corona-Grippe reagiert wurde und wird, für gut befinden oder eben mit vielleicht guten Gründen auch nicht. Herr Becker findet das aus seinem zwangsfinanzierten Sessel anscheinend gut, aber das darf er schließlich.

Herr Becker überschreitet mit seinem Hate-Speech-Kommentar, der stellenweise durchaus das Format des Streicherschen Stürmers erreicht, aber sämtliche Grenzen. Ich zitiere

Der Stand zurück zur alten Normalität ist vielen Wirrköpfen, die sich im Netz unter Widerstand 2020 und anderen Namen tummeln, nachgerade ein Herzensanliegen. All diesen Spinnern und Coronakritikern sei gesagt: ES WIRD KEINE NORMALITÄT MEHR GEBEN WIE VORHER (…)

Wir können froh sein, dass Hasardeure wie Donald Trump, Boris Johnson und Bolsonaro hier nichts zu melden haben. Und Typen solchen Charakters in diesem Land hoffentlich auch nie gewählt werden!

Jeder, der Herrn Beckers fürstliches Gehalt zwangsfinanziert, aber nicht dessen Meinung teilt, ist ein Wirrkopf, Spinner, Coronakritiker und Widerständler? Jeder gewählte Regierungschef eines anderen Landes, das mit dem Problem anders umgeht, als es Herrn Becker passt, darf im halbstaatlichen Fernsehen als Hasardeur und „Typ solchen Charakters“ zur Hauptsendezeit beschimpft werden? Haben die ÖR denn aus dem Oma-Sau-Video und anderen Beschimpfungen gar nichts gelernt?

Vermutlich sind Sie nicht zuständig für Herrn Becker, sondern einer Ihrer Kollegen. Ich sende diesen Brief trotzdem an Sie, weil Sie für die Beitreibung der Zwangsbeiträge in Ihrem Sendegebiet zuständig sind. Die Frage, die Sie beantworten sollten: Warum sollte ich als Gebührenzahler nach der „Oma-Sau“ im WDR, den „in-die-Fresse-hauen“-Kommentaren im MDR nach der Thüringenwahl, dem „juchu-die-Alten-verrecken-an-Corona“ des BR, „knüppelt-alle-mit-abweichender-Meinung-nieder“ so genannter Künstler und Entertainer und nun der Streicherallüren eines Herrn Becker es nicht mal drauf ankommen lassen und es erneut bis vor das Verfassungsgericht treiben, um dort feststellen zu lassen, ob der Zwangsbeitrag auch gilt, wenn der Zwangsfinanzierte ständig gegen diverse Artikel des Grundgesetzes verstößt, mit Artikel 1 gleich angefangen? Und dabei habe ich die ständigen und leicht nachweisbaren faktischen Lügen in den Sendern noch gar nicht erwähnt. Ich erwarte Ihre Stellungnahme hierzu.

Des weiteren geben Sie diesen Brief bitte an den zuständigen Indentanten weiter, dessen fürstliches Gehalt ja ebenfalls zwangsfinanziert ist. Bitte teilen Sie mir mit, an wen Sie den Brief weitergegeben haben, denn auch von diesem Exponenten des zwangsfinanzierten ÖR erwarten ich eine Stellungnahme, wie Leute mit einer verfassungsfeindlichen Einstellung wie Herr Becker nicht nur in den Sendeanstalten möglich sind, sondern ihre Hasskommentare auch noch öffentlich verbreiten dürfen.


Das gleiche noch mal an den Rundfunkrat.