Vermutlich hat noch jeder im Hinterkopf, dass ein so genannter Ausschuss (Bezeichnung für das, was normalerweise weggeworfen wird) verfeindeter Parteien mit Mühe und Not beschlossen hat, eine AfD-Wahlliste in Sachsen nicht zuzulassen. Wie man auf TE unschwer findet, hat man in der AfD genau das gemacht, was die anderen (Schweine? – darf man das sagen)-Parteien auch machen.
Klar, dass man dagegen angeht. Doch nun hat das (Schweine? – darf man das sagen)-Bundesverfassungsgericht die Klage nicht angenommen – erneut wegen eines Formfehlers.
Da kann man glatt mal fragen, wieso in dieser (Schweine – darf man das sagen?)-Republik die politischen Gegner Formfehler auf diese (schweinehafte – darf man das sagen?) Weise feststellen dürfen, um den Willen des Souveräns, also des Wählers, zu unterdrücken. Da wünscht man sich doch glatt ein veganes Wahlverfahren, um diese (Schweine – darf man das so sagen?) von der Bühne zu wischen.