Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

So,

wenn man sich mal (2) vornimmt und das mit dem vergleicht, was sich derzeit irgendein links-perverser Wahlausschuss in Sachsen in Sachen AfD erlaubt (Listen nicht anerkennen, so dass der Wählerwille nicht umgesetzt werden kann), dann ist letzteres eine direkte Aufforderung zur Anwendung von Absatz (4), dem direkten Widerstand. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen … ausgeübt. Mit schönem Gruß an so genannte Staatsrechtler und die Verfassungsgerichte: in solchen Sachen ist die Verfassung sehr einfach konstruiert und bedarf keiner so genannten Rechtsexperten. Ihr könnt die Bekloppten zur Ordnung rufen oder anderen Leuten die Legitimation zum Bürgerkrieg liefern. Eure Entscheidung.