In der letzten Zeit geraten zunehmend mehr Richter in das Fadenkreuz der Kritik, indem sie gegen ausländische Gewaltstraftäter lächerlich milde Urteile fällen. So verhängte ein Richter ziemlich lächerliche Bewährungsstrafen für eine Massenvergewaltigung einer 14-jährigen, wobei die Täter obendrein billigend den Tod des Mädchens in Kauf nahmen (glücklicherweise fand jemand das nackte Opfer, bevor es jämmerlich erfror). Erst der Revisionsgerichtshof korrigierte dieses Fehlurteil.
Ein Einzelfall? Mitnichten! Wer sich in der Blätterwelt umschaut, stößt auf einige solcher Urteile, bei denen selbst die Qualitätsmedien nur noch den Kopf schütteln. Was ist die Motivation, die hinter solchen Urteilen steckt?
Dazu muss man sehen, welchen Sinn eine Bestrafung eigentlich hat. Für das Opfer und seine Angehörigen sicherlich oft Rache, auch wenn sie das so nicht sagen, sondern von Gerechtigkeit reden. Das ist durchaus verständlich. In einem deutschen Spielfilm aus den Anfägen der Republik war der Hauptakteur ein Staatsanwalt, der jeweils ziemlich weiche Urteile beantragte – bis eine Verwandte Opfer wurde. In dem Prozess forderte er in seinem Schlussplädoyer die Todesstrafe, obwohl es sie eben nicht gibt.
Weniger direkt Betroffene haben tatsächlich eine Art Gerechtigkeit im Sinn: dem Täter soll widerfahren, was er dem Opfer zugefügt hat. Er soll ebenfalls leiden, also eine Strafe im Sinne des Wortes bekommen, die ihn von weiteren Taten abhält, wenn er wieder unter den normalen Bürgern weilt. Spinnt man den Gedanken weiter, gelangt man zum Prinzip der Resozialisierung: der Täter soll so geläutert werden, dass er nicht mehr straffällig wird, also resozialisiert ist. Das gelingt manchmal grundsätzlich nicht, weshalb es für unheilbare Fälle die Sicherheitsverwahrung gibt.
Nimmt man nun das Resozialisierungsprinzip als Maßstab, bekommt man einen Einblick in die Absicht der kritisierten Richter: die wissen nämlich aus Erfahrung recht gut, dass das heutige Strafrecht vielfach die Entsozialisierung verstärkt als eine Resozialisierung zu bewirken. Mildere Urteile mindern die Gefahr des vollständigen Abgleitens, haben aber leider auch den Nebeneffekt, dass der Täter gar nichts lernt und die Gesellschaft mehr als empört ist. Und leider trägt die Justiz zu diesem Ungerechtigkeitsbild auch selbst kräftig bei: Verstöße gegen Staatsinteressen – Steuerhinterziehung, Holocaustleugnung, Schwarzfahren und einiges andere – werden recht brutal bestraft (Beispiel 1, Beispiel 2). Im eigenen Interesse reagiert der Staat wie ein persönlich Betroffener und nimmt Rache in den Tätern – von Resozialisierung kaum Spuren.
Könnte man das Strafrecht verändern, um tatsächlich zu einer Resozialisierung zu kommen? Polizeibeamte wissen, dass bei einigen jugendlichen Straftätern bereits ein strenger Blick und ein paar strenge Worte genügen, damit so etwas nicht wieder passiert, während bei anderen nichts, was im Jugendstrafrecht zur Verfügung steht (und das ist nicht viel), wirklich hilft. Und bei diesem Prinzip der Individualität muss man nach einer Reform suchen. Orientieren kann man sich dabei an George Orwells Roman 1984, in dem es darum geht, einen Individualisten zu „knacken“. Das vorgeführte Prinzip ist einfach: jeder hat einen wunden Punkt, und wenn man den gefunden hat, kann man ihn tatsächlich auf andere Wege führen.
In einem reformierten Strafrecht wäre der Richter nicht mehr unbedingt Endstation, sondern häufig nur vorletztes Glied der Strafrechtskette. Er wäre weiterhin für die Feststellung der Schuld des Angeklagten zuständig, aber nicht mehr immer auch für das Strafmaß, zumindest nicht direkt. Die Zumessung des Strafmaßes oder besser der Resozialisierungsmaßnahmen wäre Angelegenheit von Expertenkommissionen, die sich mit der Psyche des Täter beschäftigen, seinen „Knackpunkt“ herausfinden und durch geeignete Maßnahmen die Täterpsyche so umstellen, dass eine Wiederholung der Tat nichts erfolgt. Im nichtjuristischen Bereich werden solche Techniken beispielsweise eingesetzt, um Phobien zu beheben oder so weit abzumindern, dass der Betroffene damit leben kann. Höhenangst wird auch damit bekämpft, dass man den Phobiker mit einer Angstsituation konfrontiert und ihm zeigt, dass er sie kontrollieren kann. Ob man nun einen Vergewaltiger selbst vergewaltigen muss, um ihm zu zeigen, was er da macht, sollen die Psychologen ausknobeln. Sie werden schon etwas finden, und man sollte solche Techniken durchaus auch öffentlich vermarkten. Einem Dieb die Hand abzuschlagen wird zwar andere Diebe nicht abhalten, aber wenn sich deren Anzahl halbiert, ist m.E. trotzdem bereits einiges gewonnen. Besonders die Kriminalität von Ausländern, die unser derzeitiges Rechtssystem nicht kennen und auch nicht akzeptieren, sollte sich mit einer Strafindividualisierung besser unter Kontrolle bringen lassen. Man stelle sich beispielsweise einen Trupp Macho-Moslems vor, die nach der Pfeife von Frauen tanzen müssen oder wahrweise nur Schweineschnitzel zu essen bekommen. Viel Spaß beim Kopfkino!