Nach dem Wahldesaster der CDU in Sachsen-Anhalt und dem möglicherweise noch schlimmeren in Meck-Pomm denkt die CDU-Spitze (mit kräftiger Unterstützung der SPD-Spitze) noch nicht einmal im Traum daran, sich darüber Gedanken zu machen und Konsequenzen zu ziehen. Im Gegenteil:
Es gibt Artikel im Grundgesetz, die sind noch nie angewendet worden. Dazu gehört der Artikel 80a, der den Spannungsfall regelt, aber auch der Artikel 37 über den sogenannten „Bundeszwang“. Dieser erlaubt der Bundesregierung, „die notwendigen Maßnahmen“ zu ergreifen, wenn ein Land seine Bundespflichten gemäß Grundgesetz oder gemäß einem Bundesgesetz nicht erfüllt. Unter diesen Umständen kann der Bund das Land zur Erfüllung seiner Pflichten zwingen. Ein Bundeskommissar besitzt dann das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden in dem Aufgabenbereich, in dem das Bundesland das Gesetz missachtet hat.
Anlässlich der Pressekonferenz am Montag nach der CDU-Wahlniederlage in Sachsen-Anhalt holte Bundeskanzler Friedrich Merz erstmalig mögliche Eingriffe der Bundesregierung andeutungsweise aus dem Instrumentenkasten: „Wenn dort Grenzen überschritten werden, kann ich Ihnen sagen, werden wir aus Sicht der Bundesregierung alles tun, um das zu korrigieren. Das Grundgesetz gilt auch für Sachsen-Anhalt.“ Viele Beobachter verstanden dies als Drohung mit dem Bundeszwang. Nun legte Unionsfraktionschef Thorsten Frei im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) nach und konkretisierte die Drohung. Auf die Frage der RND-Journalisten Kristina Dunz und Stefan Lange, ob die Aussage des Kanzlers den Grundgesetzartikel 37 betreffe, antwortete Frei unter Bezugnahme auf den Begriff der „wehrhaften Demokratie“: „Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und alle Instrumente nutzen.“ Die beiden Journalisten hakten noch einmal nach und fragten Frei, ob er für den Einsatz dieses Zwangsmittels im Notfall plädiere. Frei erklärte den Bundeszwang zur „Ultima Ratio“ (also zum letzten Ausweg), aber auch zur „puren Selbstverständlichkeit“, um „die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen.“
Nun ist es kein Geheimnis, dass die Auslegung des Grundgesetzes durch die Politiker von CDU/CSU/SPD in entscheidenden Fällen überhaupt nichts mit dem Gesetzestext zu tun haben, wie in der Bürger im Internet studieren kann. Im Klartext: wenn ihnen ein Beschluss einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt nicht passt, werden sie ihn halt kassieren, Ländersache und Grundgesetz hin oder her.
Merz & Co. wollen Krieg um jeden Preis, und wenn es mit Russland nicht klappt, dann eben gegen die Mehrheit der deutschen Bevölkerung.