weltoffen, bunt und vielfältig

Weltoffen: im Klartext: jeder kann hier herkommen, wenn ihm der Sinn danach steht, und sich im Sozialsystem einnisten, ohne jemals etwas dafür leisten oder gar wieder gehen zu müssen. Wer es besonders geschickt anstellt, erhält sogar einen Freiflugschein. Und wer noch geschickter ist, macht sogar Urlaub auf Staatskosten in seiner alten Heimat, Rückflug garantiert.

Bunt: hier gibt es nicht nur hellhäutige (aka „weiße“), schwarze (aka dunkelbraune in allen Zwischentönen, auch als „stark pigmentierte“ zu bezeichnen) oder Mischtöne zwischen den beiden genannten Extremen. Hinzu kommen rote, blaue und grüne Menschen. Rote Menschen entstehen durch Anstechen mit Messen oder Macheten, grüne und blaue nach Prügelattacken. Beides in der Mehrheit der Fälle durch stark Pigmentierte, die sich so um die Buntheit verdient machen.

Vielfältig bezieht sich auf den Rechtsstatus der einzelnen Gruppen. Der ist nämlich nicht gleich, sondern eben vielfältig. Je nach Buntheit darf man ungestraft Vergewaltigen (hohe Pigmentwerte) oder wird belangt, wenn man sich darüber aufregt (niedrige Pigmentwerte). Trägt ein Schwachpigmentierter beispielsweise ein Landeskostüm eines Starkpigmentierten, löst dies umgehen einen sozialen Sturm aus wegen „kultureller Aneignung“. Hingegen darf ein Starkpigmentierter Jeans und andere Kleidung der Schwachpigmentierten tragen, ohne aufzufallen. Auch bei Benutzung von Handys und anderen Geräten aus schwachpigmentierter kultureller Entwicklung durch Starkpigmentierte gibt es keine Probleme (im Gegenteil: manchmal muss der Schwachpigmentierte seine Geräte auf Anforderung umgehend abgeben). Die Grundregel: unter einem Pigmentierungsgrad von 25 darf man nichts, darüber nahezu alles. Steht so im Ohnejedengrundgesetz (OJGG).